MartinusK hat geschrieben: ↑11.02.2019 09:33
Wenn einem Zahnarzt oder Arzt mitgeteilt wird, welche Versicherung
und Beihilfe man hat, rechnen die auch so ab. Die Beamten von der
PBeaKK wissen das genau - auch wenn die Ärzte dann manchmal die
Hände über dem Kopf zusammen schlagen.
Kann man so nicht sagen. Darauf besteht eben gerade KEIN Anspruch. Ich war öfters mit den Kindern bei Fachärzten und Vertretungsärzten, die dann trotz Hinweisen 2,3-fach abrechneten.
Von den dauernden (dubiosen) Versuchen, bei Kindern die berühmte GOÄ Nr. 4 abzurechnen ganz zu schweigen...
Und hier eine weitere Information von der Homepage der Postbeamtenkrankenkasse:
"Ab dem 35. Lebensjahr werden die Leistungen der Gesundheitsuntersuchung alle drei Jahre (bisher alle zwei Jahre) von uns erstattet.
Der Check-up dient der Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen."
und das es du auch verstehst: Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft
des öffentlichen Rechts.
Wenn das privat ist, sind auch ARD und ZDF Privates Fernsehen.
Selbstzahler = nicht gleich privat
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist weder gesetzliche noch private Krankenkasse. Sie ist eine Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, die ihren Mitgliedern Leistungen im Krankheitsfall gewährt. Seit dem 1. Januar 1995 nimmt sie keine neuen Beamten mehr auf.
Man könnte die Pbeakk Diskussion sicher ewig führen.
Für mich ist auf jeden Fall positiv:
+"Alles aus einer Hand"- nicht bei 2 Stellen einreichen müssen
+ Gesundheitstelefon
+ im Vergleich zu früher recht zügige Bearbeitungszeiten
+ Direktabrechnung mit Krankenhäusern
+ günstige Mitversicherung von Angehörigen
+ Faktor 2,3 beim Zahnarzt
Aber natürlich auch
- hohe Beiträge für Mitglieder ohne Mitversicherte
- keine Beitragssenkung bei Pensionsbeginn
- die vergangenen Beitragserhöhungen
- Faktor 1,9
Mal sehen, wie es nach der neuen GOÄ in ein paar Jahren aussehen wird.