mein erster Post ist leider gleich ein "Problem-Post". Ich bitte euch um eure (rechtliche) Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.
Hintergrundinfo:
- 09/2017: Lebenszeitverbeamtung bei der Stadt F. in Hessen (Stellenwertigkeit A10)
- 10/2017: Dienstherrenwechsel zu einer hessischen Landesbehörde (Stellenwertigkeit A11)
- demnächst: Dienstherrenwechsel zu einer Bundesbehörde (auf eine gebündelte Stelle A9-A11, je nach derzeitigem Stand der Ernennung)
Ich wurde bislang noch nicht auf A10 befördert, d. h. ich werde nach A9 vergütet.
Im Rahmen der Beförderungsrunde im Oktober 2018 konnte ich nicht berücksichtigt werden, da keine A10-er Stellen zur Verfügung standen.
Im April 2019 steht eine neue Beförderungsrunde bei meinem derzeitigen Dienstherren an, in der es auch A10 Stellen geben soll.
Von meinem Vorgesetzten wurde mir jetzt gesagt, dass es für mich eher schlecht aussieht, im April befördert zu werden. Als Grund nannte er meinen demnächst anstehenden Dienstherrenwechsel (Zeitpunkt steht noch nicht fest; jedenfalls nach April).
Leider kenne ich mich mit der Rechtlage in so einem Fall nicht aus. Ist das wirklich rechtens, jemanden nicht mal zum „Beförderungsauswahlverfahren“ zuzulassen, weil er den Dienstherren in absehbarer Zeit wechseln wird? Kann ich etwas dagegen tun? Einen rechtlichen Anspruch auf Beförderung habe ich meines Wissens nicht.
Ich bin dankbar für jeden Hinweis / Rat.

Herzliche Grüße
Anna