Guten Morgen,
mein 1. Post hier ist gleich ein Problem-Post.
Ich habe vor kurzem (ein paar Wochen) von einer Kommune in ein Ministerium gewechselt. Zunächst war ich echt sehr begeistert. Nun stellt sich immer mehr heraus, dass ich an dem Ministerium nicht glücklich werde. Die Arbeitszeiten lassen sich nicht mit den familiären Verpflichtungen vereinbaren und nach derzeitigem Stand sieht man auch keine Möglichkeit, dies zu ändern. Nun würde ich gerne an meine ehemalige Kommune (große Kreisstadt mit sehr großem Verwaltungsapparat und entsprechenden Stellenpool) herantreten und wegen meiner Rückkehr anfragen. Gibt es hierzu vielleicht schon Erfahrungen? Hat jemand das schon mal probiert und wie lief das ab? Musste man sich wieder normal bewerben? Vielen Dank vorab
Wechsel zurück von Ministerium zu Kommune - Erfahrungen?
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Re: Wechsel zurück von Ministerium zu Kommune - Erfahrungen?
Hallo und grüß dich,
du kannst dich bei deiner ehemaligen Kommune bewerben. Sofern diese eine Stelle für dich frei hat und beabsichtigt, diese mit dir zu besetzen, wird sie dich beim Ministerium anfordern und um Versetzung bitten. Ist das Ministerium einverstanden, so wird man dich nach Vollzug der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren zu einem abgestimmten Zeitpunkt versetzen.
Sofern das Ministerium nicht mit einer Versetzung einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Annahme einer Ernennungsurkunde von der Kommune ohne Versetzungsverfahren - dein bestehendes Beamtenverhältnis mit deinem jetzigen Dienstherrn endet dann automatisch (Stichwort feindliche Übernahme).
Da ich nicht weiß in welchem Bundesland du deinen Dienst versiehst, hier die einschlägigen Rechtsnormen auf Ebene des Bundes:
§ 15 BeamtStG - Versetzung
§ 22 Abs. 2 BeamtStG - Raubernennung
Das Versetzungsverfahren ist die "sauberere" Lösung, mit einer feindlichen Übernahme tun sich viele Behörden meiner Erfahrung nach eher schwer, in der Praxis aber durchaus machbar.
du kannst dich bei deiner ehemaligen Kommune bewerben. Sofern diese eine Stelle für dich frei hat und beabsichtigt, diese mit dir zu besetzen, wird sie dich beim Ministerium anfordern und um Versetzung bitten. Ist das Ministerium einverstanden, so wird man dich nach Vollzug der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren zu einem abgestimmten Zeitpunkt versetzen.
Sofern das Ministerium nicht mit einer Versetzung einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Annahme einer Ernennungsurkunde von der Kommune ohne Versetzungsverfahren - dein bestehendes Beamtenverhältnis mit deinem jetzigen Dienstherrn endet dann automatisch (Stichwort feindliche Übernahme).
Da ich nicht weiß in welchem Bundesland du deinen Dienst versiehst, hier die einschlägigen Rechtsnormen auf Ebene des Bundes:
§ 15 BeamtStG - Versetzung
§ 22 Abs. 2 BeamtStG - Raubernennung
Das Versetzungsverfahren ist die "sauberere" Lösung, mit einer feindlichen Übernahme tun sich viele Behörden meiner Erfahrung nach eher schwer, in der Praxis aber durchaus machbar.