Hallo zusammen,
Ich habe eine theoretische Frage:
In einem alten Thread habe ich gelesen, dass mein bei einer Reaktivierung nach DDU und erneuter Pensionierung z.B wieder aufgrund von DDU oder aufgrund Alter einem Bestandsschutz bezgl. der Pension hat.
Verstehe ich das richtig und eine einmal erreichte Pension aufgrund von DDU kann nicht mehr geringer ausfallen ? Trifft dies auch zu, wenn jemand aufgrund eines Dienstunfalls ein Dienstunfallruhegehalt erhält , dann reaktiviert wird und später bei Versetzung in den Ruhestand eigentlich das niedrigere erdiente Ruhegehalt erhalten würde ?
Danke
Pensionsberechnung nach Reaktivierung
Moderator: Moderatoren
Re: Pensionsberechnung nach Reaktivierung
Das muss individuell geprüft werden und kann auch in den Ländern unterschiedlich geregelt sein. NRW beispielsweise garantiert in § 89 LBeamtVG lediglich den Betrag des Ruhegehaltes am Tage vor der erneuten Berufung.