Hautkrebsvorsorgeuntersuchung RLP

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Hauseltr
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Re: Hautkrebsvorsorgeuntersuchung RLP

Beitrag von Hauseltr »

29 Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung -

Die umfassende Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus nach der Nr. 8 GOÄ schließt dabei die Untersuchung der Haut, der sichtbaren Schleimhäute, der Brust- und Bauchorgane, der Stütz- und Bewegungsorgane sowie eine orientierende neurologische Untersuchung ein. Zudem ist die Erhebung des Ganzkörperstatus zwingender Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen nach der Nr. 29 GOÄ. Dementsprechend können diese Leistungen von denjenigen Arztgruppen abgerechnet werden, denen die Erhebung des Ganzkörperstatus weiterbildungsrechtlich zugeordnet werden kann. Dazu gehören praktische Ärzte, Allgemeinärzte, Internisten, Kinderärzte und Chirurgen.

Demnach macht Dein Arzt einen Abrechnungsfehler. Es liegt keine Untersuchung des Ganzkörperstatus vor. So sehe ich das.

[Domain www.aerzteblatt.de/archiv/79234/Abrechnung-von-Untersuchungsleistungen durchsuchen] https://www.aerzteblatt.de/archiv/79234 ... leistungen
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Hauseltr
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Re: Hautkrebsvorsorgeuntersuchung RLP

Beitrag von Hauseltr »

Zitat: Die formale Richtigkeit einer GOÄ-Rechnung kann der Patient von seiner zuständigen Landesärztekammer überprüfen lassen. Die Ärztekammer prüft dann z.B., ob bestimmte Ziffern überhaupt zusammen abgerechnet werden können, ob eine Ziffer mehrfach in einem Quartal abgerechnet werden kann usw.

Meine Hautärztin hat abgerechnet für Seborrhoische Keratose, Fibrome, Nageldystrophie, Talgretentionszysten:
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connigra
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Re: Hautkrebsvorsorgeuntersuchung RLP

Beitrag von connigra »

Hallo,
@beamter 07
deine Hautärztin sollte wissen, dass sie die Nr. 29 nicht abrechnen kann - die DEBEKA ist da halt großzügig und will ihren Kunden nicht verärgern - die privaten drücken bei so Peanuts Beträgen gerne mal ein Auge zu. (nicht die PostB :-))
https://www.medalis.de/goae-29/
schau da mal rein und zeig ihr das.
Kann ich als Dermatologe die GOÄ Ziffer 29 abrechnen?
Leider nein, da Sie als Hautärzte in der Regel „nur“ vom Ganzkörperstatus die Haut und sichtbaren Schleimhäute untersuchen.
druck ihr mal die Seite aus und gib sie ihr. Oft ist es Unwissenheit der Ärzte, den meisten Patienten stinkt es, wenn sie Eigenbehalt haben,sie sagen aber nichts und ärgern sich insgeheim. Der falsche Weg.

Die Gute soll sich nicht so anstellen, es gibt doch genügend andere GOÄ Nr. die sie abrechnen kann und trotzdem zu ihrem Geld kommt.
Sie kann ja nicht einfach willkürlich abrechnen, sondern muss sich an die GOÄ schon halten - ich bleibe da mittlerweile stur. Die Ärzte sollen ihren Job machen und richtig abrechnen.
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Hauseltr
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Re: Hautkrebsvorsorgeuntersuchung RLP

Beitrag von Hauseltr »

Zitat:
heute morgen war ich bei der Hautärztin. Mir wurde "vorsorglich" das 13 Muttermal entfernt.
Ich frage die Ärztin "dezent" ob da wohl ein Abrechnungsfehler vorliegt. Das fand Sie gar nicht lustig.

Die Reaktion lässt schon darauf schliessen, dass die Ärztin genau weiß, das es sich um einen Abrechnungsfehler handelt und zwar um einen Bewussten!