Hallo Kollegen, ich wende mich mit einer Frage an Euch.
Im Rahmen meiner Tätigkeit (Beamter, Krankenpfleger in einer psych. Klinik) leiste ich auch Bereitschaftsdienste ab. Diese gehen immer von 22 Uhr bis 06 Uhr (also 8h). Es werden allerdings nur 3 h auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Wiederspricht dies nicht dem Urteil: Bereitsschaftszeit=Arbeitszeit?
Viele Grüße und vielen Dank
Bereitschaft
Moderator: Moderatoren
Re: Bereitschaft
Hallo mcknickig,
das ist ein riesen Thema - insbesondere bei den Feuerwehren. Grundsätzlich ist Bereitschaftszeit auch gleichzeitig "vollwertige" Arbeitszeit! Die meisten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erkennen dies nicht so an, wie es eigentlich zu erwarten wäre. Da wird aus einer 24-Std-Schicht schnell mal in eine 20 Std-Schicht umgerechnet oder schlicht und ergreifend die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit von 40 Std. auf 48 Std. ohne Bezahlung heraufgesetzt. Ich bin davon überzeugt, dass die hiesige Gerichtsbarkeit das Defizit früher oder später erkennt. Bis dato tut sie es nicht und entscheidet fast durchgängig im Sinne der Dienstherrn.
Ich persönlich beabsichtige zu gegebener Zeit genau dagegen vorzugehen - allein mir fehlt momentan die Zeit.
Deinen konkreten Fall betreffend, würde ich mir die rechtliche Grundlage einer derartigen Regelung geben lassen. Stichwort: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung...Kein Handeln ohne und kein Handeln geg. ein Gesetz.
VG
das ist ein riesen Thema - insbesondere bei den Feuerwehren. Grundsätzlich ist Bereitschaftszeit auch gleichzeitig "vollwertige" Arbeitszeit! Die meisten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erkennen dies nicht so an, wie es eigentlich zu erwarten wäre. Da wird aus einer 24-Std-Schicht schnell mal in eine 20 Std-Schicht umgerechnet oder schlicht und ergreifend die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit von 40 Std. auf 48 Std. ohne Bezahlung heraufgesetzt. Ich bin davon überzeugt, dass die hiesige Gerichtsbarkeit das Defizit früher oder später erkennt. Bis dato tut sie es nicht und entscheidet fast durchgängig im Sinne der Dienstherrn.
Ich persönlich beabsichtige zu gegebener Zeit genau dagegen vorzugehen - allein mir fehlt momentan die Zeit.
Deinen konkreten Fall betreffend, würde ich mir die rechtliche Grundlage einer derartigen Regelung geben lassen. Stichwort: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung...Kein Handeln ohne und kein Handeln geg. ein Gesetz.
VG
Re: Bereitschaft
Ich danke Dir !!!