Das bedeutet, selbst wer im mittleren Dienst "normal" angefangen, also die Ausbildung mit 16 Lenzen begonnen hat, hätte beim Eintritt mit 55 Abzüge. Gut, wenn man es im Moment damit nicht sooo eilig hat, aber bei der T kann man seinen Arbeitsplatz ja eigentlich gar nicht mehr langfristig planen.Manitu hat geschrieben: ↑25. Dez 2018, 17:34Nur wenn Du die 40 Jahre voll hast, bekommst Du 71,75% vom letzten Brutto, nach Ableistung der 1000 Stunden.
Hast Du weniger als 40 Jahre, so erhälst Du entsprechend weniger (pro Jahr 1,79375%, also xxJahre x 1,79375) ohne Abschlag, wenn Du die 1000 Stunden geleistet hast.
Das wären dann bei z.B. 38 Jahren nur 68,16% vom letzten Brutto.
Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
äh...doch.
Zurechnungszeit (verbleibendejahre bis zum 60 lebensjahr) :
bei Krankheit 1/3
bei Dienstunfall 2/3
So rechnen es auch die Pensionsrechner in Netz
zumindest war das die Information nach der Reform Ende der 90er Jahre....sagte mir der Betriebsrat und auch jemand von der Gewerkschaft
aber ich weiss jetzt immer noch nicht ob DDU jetzt "Dauernd Dienst Unfähig" heisst (1/3)
oder "Dienstunfähig Dienst Unfall" (2/3)
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
also heisst DDU dauernd dienst unfähig ..ok
( von dauernd dienstunfall war nie die rede sondern nur die vermutung ob es "Dienstunfähig durch Dienstunfall heissen könnte)
ok....also 2/3 ...wo steht das ? Ich hatte mal gelernt das es nach der Reform ende der 90er jahre nur 1/3 ist....2/3 gäbe es nur bei dienstunfähig keit infolge eines Dienstunfalls.
oder gibt es da bei Post und Telekom unterschiedliche Prozedere ??
( von dauernd dienstunfall war nie die rede sondern nur die vermutung ob es "Dienstunfähig durch Dienstunfall heissen könnte)
ok....also 2/3 ...wo steht das ? Ich hatte mal gelernt das es nach der Reform ende der 90er jahre nur 1/3 ist....2/3 gäbe es nur bei dienstunfähig keit infolge eines Dienstunfalls.
oder gibt es da bei Post und Telekom unterschiedliche Prozedere ??
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Gut...Da steht 2/3 !! Super.
Habe heute mal wieder bei meiner personalstelle hr nachgefragt ob sie wissen wie lange es Noch dauert bis ich ne Auskunft /Berechnung vom BaPT bekomme.....Ich warte ja nun bereits 12 monate.
Antwort : die sind so überlastet das es ende 2019 wird
...Vor 3 monaten hiess es noch mai 19....
Habe heute mal wieder bei meiner personalstelle hr nachgefragt ob sie wissen wie lange es Noch dauert bis ich ne Auskunft /Berechnung vom BaPT bekomme.....Ich warte ja nun bereits 12 monate.
Antwort : die sind so überlastet das es ende 2019 wird
...Vor 3 monaten hiess es noch mai 19....
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Es bleibt dir der Weg der Untätigkeitsklage
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
...läuft....aber bis da was kommt ist auch 2 jahre weg...
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Wenn du deine Daten hast kannst du es dir auch hier
www.prot-in.de
ausrechnen lassen. Hat bei mir damals auf den €uronen genau gestimmt.
Allerdings war ich auch Mitglied.
www.prot-in.de
ausrechnen lassen. Hat bei mir damals auf den €uronen genau gestimmt.
Allerdings war ich auch Mitglied.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Da ruft man bei der Hotline der BAnstPT an! Alle Unterlagen da? Ich hab noch die Rentenauskunft/Bundeswehr zur Akte nachgesendet. Die sagten mir -4 Monate. Nach 4 Monaten hab ich an der Standard-E-Mail erinnert, 2 Wochen später war der Bescheid da. Untätig ist die BAnstPT dabei nicht, sondern nur langsam.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Die Unterlagen (oersonalakte) müssen sie ja erst bei HR anfordern.
Lt Auskunft HR ist die noch nicht abgerufen worden...
Ich selber hab mehrere Mails hingeschickt ohne Antwort...Verdi ebenfalls...
Lt Auskunft HR ist die noch nicht abgerufen worden...
Ich selber hab mehrere Mails hingeschickt ohne Antwort...Verdi ebenfalls...
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Ist auch so nicht richtig! Du stellst den Antrag bei HR, deine Daten wegen möglicher DDU zur BAnstPT zu schicken. Das hat bei mir 2 Tage gedauert. Erst wenn die BAnstPT deine Personalnummer kennt, werden die tätig. Ist hier im Forum mehrfach beschrieben. Vorher kannst du dir die Anfragen bei der BAnstPT sparen.derpostler hat geschrieben: ↑31. Dez 2018, 11:18 Die Unterlagen (oersonalakte) müssen sie ja erst bei HR anfordern.
Lt Auskunft HR ist die noch nicht abgerufen worden...
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Siehste....und das ist der Knackpunkt..
Hr behauptet es genau umgekehrt.
Die sagen : Wir haben ihre Anfrage eingereicht....nun warten wir das die oersonalakte abgerufen wird... was nicht nicht erfolgt ist .
Hr behauptet es genau umgekehrt.
Die sagen : Wir haben ihre Anfrage eingereicht....nun warten wir das die oersonalakte abgerufen wird... was nicht nicht erfolgt ist .
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
HR kann die Anfrage ablehnen (zu früh für 55er) oder ist bei DDU-Anfragen verpflichtet, die Daten weiterzuleiten. Also Anfrage für DDU mir zeitnahem Stichtag. Ohne Daten der DTAG macht die BAnstPT gerade mal gar nix.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
...seufz...ANDY ...HR HAT die Anfrage weitergeleitet.
ABER...HR DPDHL sagt : die Bundesanstalt muss die personalakte ANFORDERN
....und ich warte....und warte...und warte...mittlerweile schon 12 monate...und hab letztewoche von HR die auskunft bekommen das es nochmal 12 minate locker dauern kann
...und genau das kann und darf nicht sein...isses aber