KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

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IchWerSonst
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KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von IchWerSonst »

Ich wurde (leider) frühpensioniert........wollte eigentlich nicht , aber wurde schickaniert (Versetzung gegen meinen Willen), bis zum geht nicht mehr! der Beetriebsrat? Ein Witz! Ja, wenn der Betriebsratsvorsitzender und der Leiter der Dienststelle sich gut kennen........
Naja, mittlerweile habe ich mich damit abgefunden! Erhalte nur minimal mehr, als die Mindestpension ! Dann der Schock, die Krankenkassenbeiträge veränderten sich nach der Pensionierung nicht! Waren die Beiträge im aktiven Dienst okay, betragen sie ja nun über 12% des Bruttobetrages! Habe in der Satzung der KVB nichts gefunden, also die KVB angerufen und die meinten, ich würde auch nach der Pensionierung, in der gleichen Beitragsgruppe verbleiben........das ist natürlich ein Wahnsinn........!
Ist dem wirklich so?
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Klado
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von Klado »

Gehe mal auf die Internetseite der KVB
da anmelden und dann unter Beiträge sind Infos hinterlegt bezüglich des Beitragssatzes.

Das ist wohl so das Du nach Pensionierung als Ruhestandsbeamter in der Beitragsgruppe verbleibst,
da die Ruhegehaltsberechnung von der Höhe Deiner letzten Bezüge berechnet wird.

Bei mir ist das auch so das die KVB Beitragsgruppe bestehen bleibt. :oops:

Das ist schon Sche*** wenn der Chef und der Betriebsratsvorsitzender Ihre Tassen bei der Kaffepause nebeneinander abstellen.
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Hauseltr
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von Hauseltr »

Die KVB Beiträge richten sich nach der Besoldungsstufe, nicht nach der Stufeneinteilung. Für alle Stufen (1 - 8) ist der Beitrag gleich.

Lt deiner BEV-Besoldungsmitteilung wird erst mal dein Grundgehalt nach A ? aufgeführt, erst danach wird die Auszahlung aufgeschlüsselt, z.B. Ruhegehaltssatz von 71,75 %, erst dann erfolgt die Berechung der Höhe deiner Bezüge.
Dann folgen unter SONSTIGE BE-/ABZÜGE die Beiträge der KVB und der KVP-PV.

So ist z.b. der Beitrag bei A7 monatlich bei (allen) mitversicherten Familienangehörigen 244,00 €, ohne Familienangehörige 163,00 €. Über diese Sätze wird hier mancher Beamte verwundert den Kopf schütteln, auch wenn er erfährt, dass es eine zusätzliche Zuzahlung von 10 % bei Medikamenten und ambulanter Behandlung gibt.

Das mit dem Betriebsratsvorsitzenden und dem Leiter der Dienststelle kommt mir allerdings etwas seltsam vor, denn letztendlich entscheidet des BEV über eine Versetzung. Es handelt sich dabei um eine rein beamtenrechtliche Frage. Da bliebe immer noch der Rechtsweg offen.
IchWerSonst
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von IchWerSonst »

Hauseltr hat geschrieben: 25. Dez 2018, 17:55 Die KVB Beiträge richten sich nach der Besoldungsstufe, nicht nach der Stufeneinteilung. Für alle Stufen (1 - 8) ist der Beitrag gleich.

Lt deiner BEV-Besoldungsmitteilung wird erst mal dein Grundgehalt nach A ? aufgeführt, erst danach wird die Auszahlung aufgeschlüsselt, z.B. Ruhegehaltssatz von 71,75 %, erst dann erfolgt die Berechung der Höhe deiner Bezüge.
Dann folgen unter SONSTIGE BE-/ABZÜGE die Beiträge der KVB und der KVP-PV.

So ist z.b. der Beitrag bei A7 monatlich bei (allen) mitversicherten Familienangehörigen 244,00 €, ohne Familienangehörige 163,00 €. Über diese Sätze wird hier mancher Beamte verwundert den Kopf schütteln, auch wenn er erfährt, dass es eine zusätzliche Zuzahlung von 10 % bei Medikamenten und ambulanter Behandlung gibt.

Das mit dem Betriebsratsvorsitzenden und dem Leiter der Dienststelle kommt mir allerdings etwas seltsam vor, denn letztendlich entscheidet des BEV über eine Versetzung. Es handelt sich dabei um eine rein beamtenrechtliche Frage. Da bliebe immer noch der Rechtsweg offen.
Du hast recht, so wie es aussieht, wird der Beitrag , nach Besoldungsstufe bemessen!
Aber wozu gibt es die Stufeneinteilung? Wenn dem so wäre, würde ich nur 114,10 bezahlen (anstatt 172,60) ! Denn mein Bruttoversorgungsbezug liegt ja deutlich unter 2.550 Euro! Wenn ich 10,5 % für die KVB abdrücken muss (nicht wie ich ursprünglich schrieb, 12%), ist das ganz schön bitter und wie du ja zurecht anmerkst, muss man 10-20% der meisten Kosten selbst tragen! Von der teils schlechten Versorgung, z.B. bei Zahnersatz (Kronen usw.), ganz zu schweigen....
Fakt ist, die Kostenfalle PKV , betrifft auch Ruhestandsbeamte, besonders des einfachen (gibt es überhaupt noch welche?) und des mittleren Dienstes
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Hauseltr
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von Hauseltr »

Kostenfalle PKV

Die KVB ist keine PKV.

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Sie hat sozusagen eine rechtliche Sonderstellung bei der Übernahme der Krankheitskosten.

Die KVB als "Kostenfalle" zu bezeichnen, halte ich für unlogisch. Der KVB Tarif sagt ganz eindeutig aus, wie hoch die Beiträge sind. Ohne wenn und aber, dafür auf den Cent genau!

https://rentenbescheid24.de/kostenexplo ... mien-2019/
IchWerSonst
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von IchWerSonst »

Hauseltr hat geschrieben: 26. Dez 2018, 12:02 Kostenfalle PKV

Die KVB ist keine PKV.

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Sie hat sozusagen eine rechtliche Sonderstellung bei der Übernahme der Krankheitskosten.

Die KVB als "Kostenfalle" zu bezeichnen, halte ich für unlogisch. Der KVB Tarif sagt ganz eindeutig aus, wie hoch die Beiträge sind. Ohne wenn und aber, dafür auf den Cent genau!

https://rentenbescheid24.de/kostenexplo ... mien-2019/
Mit der Beschreibung der KVB, hast du natürlich recht!
Bei der "Kostenfalle", bin ich anderer Ansicht! Wenn die Beiträge identisch sind , ob man im aktiven Dienst ist oder (früh-) pensioniert, ist das schon ein erheblicher Unterschied, der Belastung!
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Klado
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von Klado »

Man könnte ja die KVB verlassen, Beihilfe steigt bei Bundesbeamte und Angehörige im Ruhestand auf 70%.

Jetzt noch eine günstige Restkostenversicherung, aber ob sich die finden lässt.

Da finde ich so 270-310 €uronen eine 30% Restkostenversicherung. Bei 2 Personen rechnet sich das nicht wirklich. :roll:
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Hauseltr
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von Hauseltr »

Man könnte ja die KVB verlassen, Beihilfe steigt bei Bundesbeamte und Angehörige im Ruhestand auf 70%.

Ob das für Bundesbahnbeamte zutrifft, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls bekommt die KVB keine "Beihilfe" für den einzelnen Beamten erstattet, sondern einen Pauschalsatz vom Bund. So kenne ich das.

Bei 2 Personen rechnet sich das nicht wirklich.

Vor allem sind auch alle Kinder mit versichert, beim gleichen Beitrag.
Alle Krankenkosten werden von der KVB bei Auslandsaufenthalten nach deutschen Sätzen beglichen, weltweit.
Auch Ehepartner sind mitversichert, wenn sie in einer anderen Versicherung sind. Sie erhalten Leistungen, wenn diese bei der KVB besser sind, als bei der anderen Versicherung.

Ich selber bin seit gut 45 Jahren Mitglied in der KVB und ich wundere mich immer wieder, welche Unkenntnis bei manchen Mitgliedern besteht. Ich verweise nur mal auf die 6-Wochen Frist bei der Begleichung der Arztrechnungen, die vielen Mitgliedern nicht bekannt ist.
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Klado
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von Klado »

Als Bundesbahnbeamter ist man ja nicht verpflichtend in der KVB versichert.
Man konnte sich auch weiterhin Gesetzlich versichern bzw. Privat Versichern. Nur war die KVB günstiger.

Ich kenne Kollegen die nicht in der KVB sind und damals weiterhin in der Bahn BKK verblieben sind.

Die Beihilfe, bei nicht KVB Mitglieder, wird m.W.n. auch bei der KVB beantragt.

Zitat von www.beihilferatgeber.de
Welche Leistungen gewährt die KVB ergänzend zur Beihilfe?

KVB Mitglieder.
Die KVB gewährt ihren Mitgliedern Leistungen bei Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, die die Beihilfeleistungen ergänzen. Darüber hinaus bietet sie ihren Mitgliedern auch eine Restkostenversicherung zur Deckung der Kosten, die die Beihilfe nicht trägt. Damit schafft die Versicherung für Beamte der Bahn einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall. Dafür zahlen sie jeden Monat Beiträge. Die Höhe bemisst sich an der Besoldungsgruppe. Für Beamte mit mitversicherten Angehörigen dürfen sie jedoch den halben Beitragssatz der Rentner der Betriebskrankenkassen nicht überschreiten.
Hauseltr hat geschrieben: 28. Dez 2018, 14:08 Ich selber bin seit gut 45 Jahren Mitglied in der KVB und ich wundere mich immer wieder, welche Unkenntnis bei manchen Mitgliedern besteht. Ich verweise nur mal auf die 6-Wochen Frist bei der Begleichung der Arztrechnungen, die vielen Mitgliedern nicht bekannt ist.
Die Unkenntnis haben leider auch die Ärzte bzw. deren Abrechnungszentren. Zahlungsziel 6 Wochen und es kommen Mahnungen nach gut 4 Wochen :lol:
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Hauseltr
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von Hauseltr »

Die Unkenntnis haben leider auch die Ärzte bzw. deren Abrechnungszentren. Zahlungsziel 6 Wochen und es kommen Mahnungen nach gut 4 Wochen :lol:

Regelung zum Zahlungsziel

Im Vertrag ist im § 5 vereinbart, dass die Arztrechnungen spätestens innerhalb von 6 Wochen zu begleichen sind. Die vertraglich geregelte Zahlungsfrist ist für den Vertragsarzt gegenüber den Mitgliedern der Beitragsklassen I bis III verbindlich, d.h. der Vertragsarzt kann keine kürzere als die in diesem Vertrag geregelte Zahlungsfrist beanspruchen. In den allermeisten Fällen erhalten Sie die KVB-Leistungen vor Ablauf dieser Zahlungsfrist, so dass Sie nicht in Vorlage treten müssen. Ist eine fristgerechte Zahlung aus besonderen Gründen nicht möglich, benachrichtigen Sie bitte den Arzt unter Angabe der Gründe.

https://www.kvb.bund.de/DE/Home/Aktuell ... rtrag.html

Die Abrechungsstellen erhalten von mir stets eine kurze Email unter Angabe der Rechnungsnummer und dem obigen Text bzw. den Hinweis auf
http://www.praxisberater-online.de/arztpraxen-kliniken/artikel/besonderheiten-der-privatliquidation-bei-bundesbahnbeamte/
, wenn sie mir mit 2 oder 4 Wochenfristen kommen.
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Hauseltr
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Re: KVB-Beiträge bei (Früh-)Pensionierung

Beitrag von Hauseltr »

Man muss auch mal lachen können:

Emailtext von heute:

Sehr geehrte / r Frau / Herr xxxxxxx,

bei der KVB Bezirksleitung der in Wuppertal ist Ihr Erstattungsantrag Uhr

2019.01.08

Eingegangen und zur Bearbeitung im Werden Elektronischen Vorgangsbearbeitungssystem des KVB bereit Gestellt. Beachten Sie Bitte, sterben Dass Bearbeitung Ihres Antrages Noch eine Gewisse Zeit in anspruch Nimmt.

Die current Bearbeitungszeiten erfahren Sie auf der Internetseite der KVB nach DM erfolgreichen Anmeldung.

https://www.kvb.bund.de/DE/Startseite.html

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)

:shock: :D :D :D
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