Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Den Zuschlag bekommst du, aber nur im Fall DDU oder einer ANERKANNTEN vorzeitigen Altersgrenze. Muss so was wie Feuerwehr oder Bundeswehr sein, aber NICHT die 55er. Die Frage hat mir die ProT-in so beantwortet. Die BAnstPT bescheidet zur 55er negativ, ohne sich zu begründen. Denke aber, dass man mit einer Klage hinten runter fällt.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Die Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach §14a Abs. 2b BeamtVG wird nur für eine besondere Altersgrenze gezahlt, wenn der Beamte bei Erreichen dieser Altersgrenze, ohne Antrag, also Kraft Gesetz, in den Ruhestand eintritt.
Erläuterungen dazu, am Fall eines Landesbeamten auf: https://www.rechtslupe.de/verwaltungsre ... and-370631
Zitat daraus:
"Die besondere Altersgrenze tritt für bestimmte Beamtengruppen, insbesondere für Beamte des Polizeivollzugs-, Feuerwehr- und Strafvollzugsdienstes, an die Stelle der Regelaltersgrenze."
Beschluss vom 29.11.2013 - BVerwG 2 B 56.13 https://www.bverwg.de/291113B2B56.13.0
Erläuterungen dazu, am Fall eines Landesbeamten auf: https://www.rechtslupe.de/verwaltungsre ... and-370631
Zitat daraus:
"Die besondere Altersgrenze tritt für bestimmte Beamtengruppen, insbesondere für Beamte des Polizeivollzugs-, Feuerwehr- und Strafvollzugsdienstes, an die Stelle der Regelaltersgrenze."
Beschluss vom 29.11.2013 - BVerwG 2 B 56.13 https://www.bverwg.de/291113B2B56.13.0
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Merci, dann wäre das auch geklärt.Zilian hat geschrieben: ↑17. Dez 2018, 17:05 Zitat daraus:
"Die besondere Altersgrenze tritt für bestimmte Beamtengruppen, insbesondere für Beamte des Polizeivollzugs-, Feuerwehr- und Strafvollzugsdienstes, an die Stelle der Regelaltersgrenze."
Beschluss vom 29.11.2013 - BVerwG 2 B 56.13 https://www.bverwg.de/291113B2B56.13.0
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Momentan ist es wohl recht schwierig überhaupt eine Berechnung zu bekommen...
Ich habe im Januar 18 über meine Personalstelle eine berechnung angefordert...
Auskunft....keine Zeit...zuviel los.
Meine Antwort : das interressiert mich nicht. Es geht hier um MEIN Geld und meine Vorsorge zu der ich noch wichtige
Schritte einleiten muss...also : MACH !!!!
Im Mai 18 hab ich nachgefragt wann ich mit der berechnung rechnen darf : Antwort : Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen und dem Personalmangel wird es mehrere Monate dauern...
Im August 18 hab ich wieder nachgefragt : Antwort : Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen und dem Personalmangel wird es mindestens Mai 19....
Ich war dann im September zu Verdi....die haben wieder nachgefragt und eine Frist gesetzt.
Es ist NIX zurückgekommen...
Verdi hat nun Klage eingereicht (stand 12.18)
(..also Ich hab mit Hilfe von Verdi Klage eingereicht ...Verdi betreut das ganze...da hab ich wirklich schnell Hilfe erhalten)
Ich habe im Januar 18 über meine Personalstelle eine berechnung angefordert...
Auskunft....keine Zeit...zuviel los.
Meine Antwort : das interressiert mich nicht. Es geht hier um MEIN Geld und meine Vorsorge zu der ich noch wichtige
Schritte einleiten muss...also : MACH !!!!
Im Mai 18 hab ich nachgefragt wann ich mit der berechnung rechnen darf : Antwort : Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen und dem Personalmangel wird es mehrere Monate dauern...
Im August 18 hab ich wieder nachgefragt : Antwort : Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen und dem Personalmangel wird es mindestens Mai 19....
Ich war dann im September zu Verdi....die haben wieder nachgefragt und eine Frist gesetzt.
Es ist NIX zurückgekommen...
Verdi hat nun Klage eingereicht (stand 12.18)
(..also Ich hab mit Hilfe von Verdi Klage eingereicht ...Verdi betreut das ganze...da hab ich wirklich schnell Hilfe erhalten)
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Bei Telekom ist das derzeit wie folgt:derpostler hat geschrieben: ↑21. Dez 2018, 08:24 Momentan ist es wohl recht schwierig überhaupt eine Berechnung zu bekommen...
- normale/55er Pensionsanfrage maximal 12 Monate vor dem geplanten Austrittstermin. Alle andere Anfrage werden von HR abgeschrieben.
- anstehende DDU immer, Laufzeit ohne konkreten Termin > 4 Monate.
Man muss halt erst mal sehen, dass eine Erstüberspielung der Daten zur BAnstPT stattfindet. Wenn man dann dort bekannt ist, macht die BAnstPT weiter. Bei mir hat das Überspielen zur DDU-Berechnung 2 Tage gedauert, ergänzende Fragen auch zur 55er hat die BAnstPT dann per Mail, wenn auch unwillig, beantwortet.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
naja......
...also "normalerweise" weiss man ja nicht ob man plötzlich und unerwartet "dauernd Dienst Unfähig" wird...
....und um eventuell private Vorsorge zu treffen muss man ja erstmal den IST-stand wissen...
von Verdi bekam ich da auch folgende Info :
Die Auskunft zum IST stand steht jedem gesetzlich zu.
Dazu muss man seine Personalstelle anschreiben die dann die Anfrage an die BundesanstaltPT weiterleiten MUSS
Und diese wiederum MUSS in einem angemessenen Zeitraum antworten.
mit 3-6 monaten hätte ich auch keine Probleme gehabt...aber mittlerweile bin ich bei 12 Monaten und soll mindestens noch 6 warten...tendenz : eher mehr...
...also "normalerweise" weiss man ja nicht ob man plötzlich und unerwartet "dauernd Dienst Unfähig" wird...
....und um eventuell private Vorsorge zu treffen muss man ja erstmal den IST-stand wissen...
von Verdi bekam ich da auch folgende Info :
Die Auskunft zum IST stand steht jedem gesetzlich zu.
Dazu muss man seine Personalstelle anschreiben die dann die Anfrage an die BundesanstaltPT weiterleiten MUSS
Und diese wiederum MUSS in einem angemessenen Zeitraum antworten.
mit 3-6 monaten hätte ich auch keine Probleme gehabt...aber mittlerweile bin ich bei 12 Monaten und soll mindestens noch 6 warten...tendenz : eher mehr...
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Meine Erfahrungen mit der BAnst PT sind ganz andere. Ich habe im Februar über die Personalstelle eine Berechnung zum Ruhegehalt bei DDU beantragt und ca. 8 Wochen später die Berechnung der BAnstPT in Händen gehabt. Stand mit Pensionierung zum 01.05.18.
Ähnlich lange hat es dann bei meinem Antrag auf ER gedauert, Mitte Oktober bekam ich die Berechnung für die Zurruhesetzung zum 01.02.19.
Damit kenne ich beide für mich in Frage kommenden Varianten. Rechne ich die paar Monate Unterschied mit ein, ist die Pension ER bei mir um ca. 50-60€ höher als bei DDU. Was sich ziemlich mit Andys Tabelle deckt.
Ähnlich lange hat es dann bei meinem Antrag auf ER gedauert, Mitte Oktober bekam ich die Berechnung für die Zurruhesetzung zum 01.02.19.
Damit kenne ich beide für mich in Frage kommenden Varianten. Rechne ich die paar Monate Unterschied mit ein, ist die Pension ER bei mir um ca. 50-60€ höher als bei DDU. Was sich ziemlich mit Andys Tabelle deckt.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Danke für das Tool. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass der ER / die 55er Pension 71,75 % vom Brutto beinhaltet. (Nach Ableistung der 1000 Stunden). Ist das nicht so?
Das Delta ist bei mir in dem Tool 83 €, passt also. Wenn ich, kurz vor 53 J., mittlerer Dienst A8, das Tool nehme, habe ich bei DDU 31.12.2020 aber nur 59,74 % vom Brutto. Müsste da nicht die Mindestversorgung 60,8 % greifen?
gruß
efa
P.S. ich warte seit Februar auf die Versorgungsberechnung und werde bei Rückfragen ebenfalls nur hingehalten.
Das Delta ist bei mir in dem Tool 83 €, passt also. Wenn ich, kurz vor 53 J., mittlerer Dienst A8, das Tool nehme, habe ich bei DDU 31.12.2020 aber nur 59,74 % vom Brutto. Müsste da nicht die Mindestversorgung 60,8 % greifen?
gruß
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P.S. ich warte seit Februar auf die Versorgungsberechnung und werde bei Rückfragen ebenfalls nur hingehalten.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Es gibt auch Fälle in denen man eine Berechnung erhält ohne sie selbst beantragt zu haben, völlig aus heiterem Himmel Ein Schelm der Böses denkt
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Mindestversorgung wird von meinem Tool nicht geprüft. Da gelten ohenhin nach mal ein Haufen Sonderreglungen mit wenn und aber. Wer in dem Bereich ist, sollte sich speziell mit dem Thema Mindestversorgung beschäftigen. Wer in Schlagreichweite der 55er ist, sollte bei normaler Vita diesen Bereich jedoch deutlich verlassen haben. Auch als A8er.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Was hast en für'n DDU-Termin angegeben? Das schaut sich die BAnstPT schon an. Und um bei der 55er nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ist die DDU-Anfrage halt das Mittel der Wahl. Den Rest klärt hiesiger Thread auf.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Moin
Ich hab mir mal die Tabelle angeschaut.
...DU heißt doch : Dauernd Dienst Unfähig. ..oder ??
Weil da steht : Zurechnung bei DDU 2/3....Aber Zurechnung ist doch nur 1/3....
Oder ,?
Ich hab mir mal die Tabelle angeschaut.
...DU heißt doch : Dauernd Dienst Unfähig. ..oder ??
Weil da steht : Zurechnung bei DDU 2/3....Aber Zurechnung ist doch nur 1/3....
Oder ,?
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Nur wenn Du die 40 Jahre voll hast, bekommst Du 71,75% vom letzten Brutto, nach Ableistung der 1000 Stunden.
Hast Du weniger als 40 Jahre, so erhälst Du entsprechend weniger (pro Jahr 1,79375%, also xxJahre x 1,79375) ohne Abschlag, wenn Du die 1000 Stunden geleistet hast.
Das wären dann bei z.B. 38 Jahren nur 68,16% vom letzten Brutto.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Gar keinen. Nachdem ich einige Monate krankgeschrieben war, hatte ich meine Personalstelle gebeten, die DDU-Pension berechnen zu lassen. Das war im Februar, im April kam das Schreiben der BAnstPT mit der Berechnung Stand 01.05.18.
Bevor dann das DDU-Verfahren in Gang gesetzt wurde (es wurde mir bereits angekündigt), kam die Nachricht, dass die Jahrgänge 63 und 64 den ER unter den bekannten Umständen in Ansoruch nehmen können. Die Berechnung der BAnstPT zum ER war dann etwas detaillierter, die Kinderzuschläge waren enthalten, die hatten im April gefehlt.
Ich hab natürlich vorher schon verschiedene Pensionsrechner im Internet ausprobiert, um zumindest ein Gefühl zu bekommen, was rauskommt. Dein Rechner war der, der den offiziellen Berechnungen am nächsten kam. Danke dafür.