Ausnahmsweise Verbeamtung als Lehrer in BY mit 45+

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Rotstiftfreund
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Ausnahmsweise Verbeamtung als Lehrer in BY mit 45+

Beitrag von Rotstiftfreund »

Hallo zusammen,

ich bin Lehrer an einer Städtischen Realschule in Bayern. Die Stadt hat in den letzten Jahren neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer aus Kostengründen (wie sie sagen) nicht verbeamtet. Diese Woche hat der Stadtrat beschlossen, dass eine Verbeamtung nun wieder möglich ist. Ich bin seit fast 3 Jahren an der Schule angestellt.

Nach dem BayBG ist eine Verbeamtung in Bayern nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. (BayBG Art. 23)
Mein Problem ist, dass ich die Altersgrenze vor knapp 3 Monaten überschritten habe. Ich bin 45 Jahre. Alle Kollegen, die in den vergangenen Jahren an die Schule kamen, werden nun verbeamtet. Ich bin wegen weniger Monate außen vor.
Im BayBG steht jedoch aus, dass die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen kann, wenn die Altersgrenze überschritten wurde. Das wäre bei mir die Stadt, da es ja eine Städtische Realschule ist.

Nun meine Frage hier im Forum: Sind Ihnen/Euch Fälle bekannt (Präzendenzfälle), bei denen die Dienstbehörde einer Verbeamtung nach der Lebensaltersgrenze ausnahmsweise zugestimmt hat? Wann und wo war dies der Fall?

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar, da dies ein gutes Argument für die Ausnahmeregelung wäre, die das BayBG im Artikel 23 explizit einräumt.
Ich will nichts unversucht lassen trotzdem noch verbeamtet zu werden, zumal es sich wirklich nur um wenige Monate dreht.

Viele Grüße
Torquemada
Moderator
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Re: Ausnahmsweise Verbeamtung als Lehrer in BY mit 45+

Beitrag von Torquemada »

Rotstiftfreund hat geschrieben: 12. Dez 2018, 22:32
Im BayBG steht jedoch aus, dass die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen kann, wenn die Altersgrenze überschritten wurde. Das wäre bei mir die Stadt, da es ja eine Städtische Realschule ist.

Ist dem so? Oder ist nicht das Kultusministerium zuständig? Das mit der Stadt wundert mich.
connigra
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Re: Ausnahmsweise Verbeamtung als Lehrer in BY mit 45+

Beitrag von connigra »

@ Torquemada,

Bei uns Bayern gibt es die Stadt als Arbeitgeber - dann ist die Stadt zuständig.
Oder das Land - dann ist das Ministerium zuständig.
ja, ja wir Bayern.....wieder.
Ich kann nachempfinden, dass der Fragesteller sich gelinde gesagt vera....vorkommt.
3 Jahre macht er seine Arbeit als Angestellter und nun guckt er mit dem Ofenrohr ins Gebirge.....die anderen , Neuen kriegen den Beamtenstatus und er geht leer aus. Ist doch logisch, dass er einen Frust schiebt.

Die Oberkrönung ist, wenn ein Lehrer nur einen Jahresvertrag bekommt, der max. bis zu 3 Jahre verlängert werden darf und dann heißt es tschüß und ein neuer Lehrer kommt und kriegt wieder Jahresverträge für max. 3 Jahre.
Die betroffenen Lehrer können doch nie planen, wohin ihre Reise geht. Die Arbeit wäre da.... ! Ein System, das für die Kids sicher keinen Vorteil bietet. Ständig neue Lehrer! Ich kann es nachvollziehen, dass bei diesem System die betroffenen Lehrer irgendwann demotiviert den Dienst verrichten..

Dem Fragesteller kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry.conni
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