ich bin Anfang 2009 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden, bin also schon länger raus.
Nun habe ich mir überlegt - um ein bisschen was um die Finger und mehr im Portemonnaie zu haben - mich evtl. in kleinem Umfang selbständig zu machen.
Brauche ich dafür eine Genehmigung von der obersten Dienststelle?
Und sollte dies der Fall sein, muss die Nebentätigkeit im Antrag genau nach Art und Umfang bezeichnet werden?
Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Versorgungsempfänger hier, der in diesem Bereich Erfahrungen hat und sie mit mir teilen möchte.
Für evtl. Tipps wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße von Mondkind06
