Hallo,
eine kurze Frage an die Experten. Um was für ein beamtenrechtliches Konstrukt (Abordnung, Versetzung o. Zuweisung) handelt es sich, wenn einem Beamten die Dienstgeschäfte eines bspw. „Sachbearbeiters für XY“ ohne konkreten Dienstposten (außerhalb vom Dienstposten) als einziger Aufgabenbereich übertragen werden?
Danke und vG
Übertragung von Dienstgeschäften
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 175
- Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
- Behörde:
Re: Übertragung von Dienstgeschäften
Das ist eine sehr ungenaue Angabe.
So lese ich das gerade als AB-Maßnahme
So lese ich das gerade als AB-Maßnahme
- Ruheständler
- Beiträge: 852
- Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
- Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
- Geschlecht:
Re: Übertragung von Dienstgeschäften
..aus eigener Erfahrung als Bundesbeamter, Du hast Anspruch auf eine genaue Aufgabenbeschreibung der übertragenen Dienstgeschäfte , was eine eventuelle Abordnung betrifft bin ich mir nicht sicher, wenn die neue Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des alten Dienstherrn stattfindet muss keine Abordnung erstellt werden.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Übertragung von Dienstgeschäften
Hallo Ruheständler, genau das ist das Problem. Man hat mir nur die Dienstgeschäfte ohne Dienstposten (avDP) übertragen. Die Übertragung von Aufgaben innerhalb der selben Behörde an dem alten Dienstort wäre aus hS eine Umsetzung. Dazu bedarf es jedoch eines Dienstpostens. Insofern kann ich die Maßnahme nicht beamtenrechtlich einordnen bzw. habe diesbzgl. Schwierigkeiten.Ruheständler hat geschrieben: ↑7. Dez 2018, 17:40...aus eigener Erfahrung als Bundesbeamter, Du hast Anspruch auf eine genaue Aufgabenbeschreibung der übertragenen Dienstgeschäfte , was eine eventuelle Abordnung betrifft bin ich mir nicht sicher, wenn die neue Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des alten Dienstherrn stattfindet muss keine Abordnung erstellt werden.
Gruß vom Ruheständler
VG Snooze