Mich hat's erwischt - Jobservice

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

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Ted
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Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von Ted »

Hallo liebe Kollegen, leider hat es mich jetzt auch erwischt - Jobservice! In einem ersten Gespräch wurde mir direkt knallhart gesagt was Sache ist: Keine Zukunft bei der Bahn als Beamter. Es bleibt nur ein Wechsel zu Behörden. Mal abgesehen davon, daß ich zu keine Behörde möchte (Meine Behörde ist das BEV) habe ich auch keine Ahnung von Bürokram. Was soll ich also da. Ich soll mich entscheiden. Behörde oder Pensionierung. Das sind ja tolle Aussichten. Mir wurde vorrübeegehend ein Projekt angeboten, ist aber auch keine feste Stelle. Ich möchte in kein Projekt und auch nicht zu irgendeine Behörde. Was kann mir passieren? Bleibt da wirklich nur wie angekündigt die Zwangspensionierung? Habe schon mal gehärt, daß man Beamten auch mal gerne weit entfernt von zuhause einen Diebstposten sucht nur um den Beamten ruhig zu stellen. Das möchte ich natürlich auch nicht. Ich weiß gar nicht wie ich mich verhalten soll.
bahnbiajotta
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Hallo Ted

les mal im Beitrag Beamtenrecht.
Da ist zu solchen Aussagen und Deiner Situation alles gesagt.
Ted
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von Ted »

Ja vielen Dank. Theorie und Praxis liegen leider  weit auseinander. Besteht man auf sein Recht kommt sicher schnell die Pensionierung oder eine Versetzung an einen weit entfernten Ort. Ich habe jetzt eine Aufforderung erhalten mich bei einer Behörde zu bewerben. Meine Computerkenntnisse würde ich selber mit mangelhaft beschreiben. Hier und da mal etwas im Internet suchen, mehr ist nicht. Ob die auch Lokführer brauchen können?
bahnbiajotta
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Diese Aufforderung kannst du getrost, und ohne Angst vor Repressalien, ignorieren.
Ein Beamter hat keine Bewerbungspflicht und muss solch einer Weisung auch nicht folgen.
bahnbiajotta
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Und eine Zwangspensionierung gibt es nicht!
Wann ist ein Beamter in den Ruhestand zu versetzen?

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG sind Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist – die § 39 Abs. 1 Satz 1 LBG auf sechs Monate beziffert – die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.

Was verbirgt sich hinter der sog. Suchpflicht?

Selbst bei bestehender Dienstunfähigkeit in Bezug auf das abstrakt funktionale Amt eines Beamten soll gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BeamtStG von der Versetzung in den Ruhestand abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist. Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) um eine materielle Anforderung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand, die als weitere Voraussetzung neben die nach § 26 Abs. 1 BeamtStG geforderte Dienstunfähigkeit des Beamten tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 – BVerwG 2 C 37.13 -, juris Rn. 15). Also darf der Beamte nur bei bestehender Dienstunfähigkeit und fehlenden Möglichkeiten für eine andere Verwendung in den Ruhestand versetzt werden.

Wann ist eine andere Verwendung möglich?

Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG ist eine anderweitige Verwendung möglich, wenn dem Beamten oder der Beamtin ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. In diesen Fällen ist die Übertragung eines anderen Amtes sogar ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und wenn zu erwarten ist, dass die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllt werden (so § 26 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG). Beamte, die nicht die Befähigung für die andere Laufbahn besitzen, haben an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen (§ 26 Abs. 2 Satz 3 BeamtStG). Damit hat der Gesetzgeber dem Dienstherrn die Verpflichtung auferlegt, für dienstunfähige Beamte nach anderweitigen, ihnen gesundheitlich möglichen und zumutbaren Verwendungen zu suchen. Erst wenn feststeht, dass der in seiner Beschäftigungsbehörde dienstunfähige Beamte auch nicht anderweitig von seinem Dienstherrn eingesetzt werden kann, darf er wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzt werden.

Grundsatz: „Weiterverwendung vor Versorgung“
Ohne gesetzliche Suchpflicht könnte der Dienstherr über die Geltung des Grundsatzes „Weiterverwendung vor Versorgung“ nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit entscheiden und autonom festlegen, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien er sich um eine anderweitige Verwendung des Beamten bemüht. Das wäre mit Wortlaut und Zweck des Gesetzes unvereinbar (BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 – BVerwG 2 C 37/13 – juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2017 – OVG 4 B 3.16). Auf diesen Grundsatz der „Weiterverwendung vor Versorgung“ kann sich der Beamte freilich auch vor Gericht berufen und dessen Verletzung geltend machen.

Wann entfällt die Suchpflicht?

Die Suchpflicht entfällt nur dann, wenn ihr Zweck von vornherein nicht erreicht werden kann. Dies ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass dieser für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die er wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 – BVerwG 2 C 22.13 – juris Rn. 35). Sofern die Suchpflicht nicht nach den oben genannten Grundsätzen ausnahmsweise entfällt, ist die Suche auf den gesamten Bereich des Dienstherrn zu erstrecken, wobei auch diejenigen Dienstposten zu berücksichtigen sind, die erst in absehbarer Zeit (sechs Monate) voraussichtlich neu zu besetzen sein werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 – 2 C 37.13 – juris Rn. 17 f.). Im konkreten Fall der Entscheidung des VG Berlin lag dieser Fall nicht vor.
Ted
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von Ted »

Eine Pensionierung sollte also unwahrscheinlich sein. Weiteres Problem ist eine Versetzung an einen weit entfernten Dienstort. BEV ist ja an vielen Standorten. Thema Projekt bei Jobservice ohne festen Dienstposten. Wenn so was auch nicht zulässig ist und man sich auch dagegen wehrt bleibt dem BEV ja noch die Bundesweite Versetzung.
bahnbiajotta
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Auch das ist nicht so ohne weiteres möglich.

Dienst ohne einen auf Dauer ausgelegten Posten ist nicht zulässig und darf auch abgelehnt werden.

Zu einer Versetzung irgendwo hin wird es auch nicht kommen, da du offiziell ja keinen Dienstposten bei Jobservice besitzt. 8-)

Nur wenn Du einen Antrag auf amtsangemessene Beschäftigung stellst.
Rhein-Bahner
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

Ted hat geschrieben: 30. Nov 2018, 11:59 In einem ersten Gespräch wurde mir direkt knallhart gesagt was Sache ist: Keine Zukunft bei der Bahn als Beamter. Es bleibt nur ein Wechsel zu Behörden.
Also ohne einem zu Nahe treten zu wollen, aber hier im Forum sind schon so viele der Fragen angesprochen und beantwortet worden. Vielleicht sollte man sich als Neuer zuerst die Zeit nehmen, dieses Bahn-Forum und das der Telekom, nun da man Zeit hat, mal richtig durchzuackern und einen ersten Überblick zu erlangen. Und das ohne gleich irgendwelche unwahren Behauptungen (siehe oben) hier im Forum zu veröffentlichen, die einem entgegnet wurden und nur der Einschüchterung des Beamten bzw. uns allen dienen oder aus Unkenntnis daherkommen. Also das Forum durchlesen und dann gezielt Fragen stellen. Aber auch erstmal ruhig bleiben, man ist und bleibt Beamter und erhält seine Bezüge weiterhin!

Es wird keine Zwangspensonierung ohne Gründe geben. Der Verlust eines Apl ist jedenfalls kein Grund. Es wird auch erstmal keine Versetzung in andere Teile des Bundesgebietes geben. Beamte ohne Jobs sitzen mittlerweile überall, warum soll man die Menschen hin und herpendeln lassen. Es könnte aber zu Projektarbeit o. ä. kommen. Und zu einer anderen Behörde muss man sich auch nicht freiwillig vom DBJS versetzen lassen. Ggf. kann man über Abordnungen ein neues Betätigungsfeld woanders finden. Aber wie gesagt, kein Muss. Auch ob man sich zu DBJS abordnen lässt, darüber kann man entscheiden, denn man wird ja gefragt. Dann hat man dort ggf. auch mit den Konsequenzen (Projektarbeit etc.) zu rechnen. Oder man besteht, auch weil es sonst zum Beförderungsstau kommt, auf eine amtangemessene Beschäftigung in seinem ehemaligen Regelbetrieb!? Offiziell sollen die die Beamten wieder im DB-Konzern vermittelt werden. So steht es geschrieben! Inwiefern das auf jeden zutrifft wird sich jeder mit der Zeit selbst ein Bild machen können. Viele sitzen (gerne oder ungerne) tätigkeitslos zu Hause, andere arbeiten mehr oder weniger gerne in Projekten, andere nutzten die Chance für eine berufliche Veränderung.

Man muss sich als Beamter nicht bewerben, besonders nicht auf externe Stellen die einem nicht liegen. Man muss Projekte nicht machen, hat aber ab und an auch Mitwirkungspflichten (was einige hier im Forum bestreiten und damit natürlich irgendwie auch recht haben ;) ). Wenn es schwierig wird, bleibt ruhig oder versucht das Heft des Handelns in die Hand zu bekommen. Es ist alles etwas "windig" geregelt, aber wir haben keine silbernen Löffel gestohlen!!

Es kommt, für etwaige Entscheidungen, wie immer auch auf die persönliche Situation und das Standvermögen des Beamten an (Alter, Familienstand, Mobilität, Gesundheitszustand etc.). Und dann darauf, ob er seine Pflichten, ABER auch seine Rechte kennt und gegenüber dem DBJS-Sachbearbeiter artikulieren kann und möchte! Und wenn es ganz schwierig kommt und das Forum nicht mehr helfen kann, nutzt die Chance euch evtl. mit einem RA (Beamtenrecht) zu beraten. Alles kann man ja selbst nicht wissen.
hugoegonbalder
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von hugoegonbalder »

Als der Beamte geschaffen wurde, hat man überhaupt nicht darüber nachgedacht was wäre wenn es für einen Beamten keinen Dienstposten mehr gibt. Diese Situation war bis zur Privatisierung von Post und Bahn undenkbar. Nun ist es aber so und irgendwie weiß keiner was jetzt zu tun ist. Für dich gilt ganz normal das Beamtenrecht. Du musst nicht zu DB Jobservice, Du musst dich nicht bewerben (weder intern noch extern) An Projekten musst du auch nicht teilnehmen.

Man würde uns am liebsten an Behörden abgeben. Das ganze wurde auch schon oft umgesetzt. Aber gerade für uns Lokführer ist es sehr schwer woanders unterzukommen. Wenn du dich also bei einer Behörde bewirbst und man dich wirklich nehmen sollte, läuft das meist über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Sollte es von einer Seite nicht passen wird die Abordnung wieder beendet und du gehst zurück zu Jobservice. Bedenken sollte man die erhöhte Arbeitszeit und die Entfernung zur Arbeit.

Es gibt auch einige Fälle bei denen man den Beamten pensioniert hat. Das hat erst mal keine Aufschiebende Wirkung. Allerdings haben sich wohl alle wieder erfolgreich zurückgeklagt. Da für dich das Beamtenrecht gilt, kann man dich auch Bundesweit einsetzen. Aber wie hier schon geschrieben wurde, gibt es mittlerweile Bundesweit genügend in ähnlicher Situation. Grundsätzlich ausschließen würde ich es allerdings nicht.
watschenmann
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Re: Mich hat's erwischt - Jobservice

Beitrag von watschenmann »

Hallo Ted,

ich würde das erst mal nicht so negativ sehen.
Bin mittlerweile auch seit einigen Jahren, bei dem Haufen und es ist alles nur Gewöhnung.
D.h. sich beschäftigen, wenn man einen Garten hat oder ein eigenes Haus dann hast du garantiert keine Langeweile. Ich frage mich auch immer, wie dies noch nach meinen Dienstzeiten früher alles gewuppt habe - aber mit dem Alter wird man halt gemütlicher und versucht alles ruhiger anzugehen.
Ich halte das so, wenn mir etwas angeboten wird, schaue ich mir die Sache erst einmal ganz unverbindlich an (über eine Abordnung); wenn dann Interesse seitens der aufnehmenden Behörde besteht und ich kann mir vorstellen dies bis zur Altersgrenze durchzuhalten, dann kann ich mich ja versetzen lassen, passt es nicht oder es ist zuviel Zeitaufwand mit Arbeitsweg, längerer Arbeitszeit (41 Std.) oder andere Bedingungen passen nicht dann kann ich die Abordnung immer beenden => einfach an deine BEV-Diensstelle schreiben und Schluss ist und du fällst wieder in den Schoss von Jobservice.
Da die Bahn keine Beamten mehr haben will und dich niemand zwingen kann zu wechseln, kann dir nicht passieren.
Dass mit der Zwangspensionierung ist auch nicht so schnell machbar - wenn du zum BEV-Arzt geschickt wirst immer sagen dass du arbeiten willst.
Auch mit den Projekten brauchst du keine Angst haben; schau dir die Bedingungen wie oben genannt an (z.B. Arbeitszeit <=6 Std, max. Arbeitsweg 2 Std). Und immer dran denken wir sind nicht allein - es ist ja nicht nur ein Beamter bei Jobservice, sondern Tausende.
Gruß Watschenmann
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