Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
Moderator: Moderatoren
Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
Hallo,
ich gehe Mitte nächsten Jahres in den 'normalen' Ruhestand. Ich bin Lehrer an einer berufsbildenden Schule in Niedersachsen.
Im Ruhestand möchte ich 6 Stunden je Woche dort weiterhin tätig sein. Ich bin OStR
1. Wieviel darf ich in dieser Nebentätigkeit als Honorar bekommen ohne dass mir bei meinen Ruhestandsbezügen zu Abzügen kommt?
2. Wie ist das mit der gesetzlichen KV. Ich bin dann doch Angestellter??
Konkreter Anlass zu dieser Frage: Ein Kollege, der seit mehrere Jahren so tätig ist (allerdings mit niedrigeren Bezügen als FP-Lehrer) zeigte mir ominöse Schreiben seiner Gehaltsabrechungsstelle mit irgendwelchen Gleitzonenberechnungen usw usw usw - was weder er noch ich verstehen.
Die Versuche über unseren Personalsachbearbeiter fundierte Auskünfte zu kriegen sind leider fehlgeschlagen. Vielleicht ist hier jemand, der mich aufklären kann.
ich gehe Mitte nächsten Jahres in den 'normalen' Ruhestand. Ich bin Lehrer an einer berufsbildenden Schule in Niedersachsen.
Im Ruhestand möchte ich 6 Stunden je Woche dort weiterhin tätig sein. Ich bin OStR
1. Wieviel darf ich in dieser Nebentätigkeit als Honorar bekommen ohne dass mir bei meinen Ruhestandsbezügen zu Abzügen kommt?
2. Wie ist das mit der gesetzlichen KV. Ich bin dann doch Angestellter??
Konkreter Anlass zu dieser Frage: Ein Kollege, der seit mehrere Jahren so tätig ist (allerdings mit niedrigeren Bezügen als FP-Lehrer) zeigte mir ominöse Schreiben seiner Gehaltsabrechungsstelle mit irgendwelchen Gleitzonenberechnungen usw usw usw - was weder er noch ich verstehen.
Die Versuche über unseren Personalsachbearbeiter fundierte Auskünfte zu kriegen sind leider fehlgeschlagen. Vielleicht ist hier jemand, der mich aufklären kann.
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Re: Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
Hallo
Vielleicht stellst du deine Frage noch einmal im Forum "Lehrer".
Zur "unschädlichen" Höhe des Zuverdienstes (Frage 1) kannst du bei deiner Pensionsstelle nachfragen und auch über die Forumsuche Infos finden.
Zur KV: Wie bist du denn jetzt versichert, PKV oder freiwillig gesetzlich in GKV?
Als Honorarkraft zu arbeiten, bedeutet nicht unbedingt als Angestellter zu arbeiten.
Wie du hier https://deutsches-schulportal.de/bildun ... auffangen/ nachlesen kannst, sind die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, teils wird über die Pensionaltersgrenze hinaus nicht pensioniert. Evtl. können dir der PR oder die GEW für dein BL Auskunft geben. Hast du auf deren Seiten schon geschaut?
Vielleicht stellst du deine Frage noch einmal im Forum "Lehrer".
Zur "unschädlichen" Höhe des Zuverdienstes (Frage 1) kannst du bei deiner Pensionsstelle nachfragen und auch über die Forumsuche Infos finden.
Zur KV: Wie bist du denn jetzt versichert, PKV oder freiwillig gesetzlich in GKV?
Als Honorarkraft zu arbeiten, bedeutet nicht unbedingt als Angestellter zu arbeiten.
Wie du hier https://deutsches-schulportal.de/bildun ... auffangen/ nachlesen kannst, sind die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, teils wird über die Pensionaltersgrenze hinaus nicht pensioniert. Evtl. können dir der PR oder die GEW für dein BL Auskunft geben. Hast du auf deren Seiten schon geschaut?
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Re: Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
Der TS formuliert ungenau...Es ist vermutlich so, dass er Beamter ist und befürchtet, als Angstellter in der GKV pflichtversichert zu werden. Eben meine Vermutung. Das Thema kann durch die Suchfunktion hier bzw. eine simple Google-Suche schnell geklärt werden. Es fällt keine KV an.
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Re: Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
"Es fällt keine KV an." trifft vermutlich zu, wenn der TS in der PKV versichert ist.
Bei GKV freiwillig gesetzlich Versicherten muss - anders als bei PKV - das Einkommen angegeben werden. Aus dem Einkommen wird der Beitrag errechnet, bei Nebeneinkommen zur Pension steigt m.W. damit auch der Beitrag für die KV.
Der Status der KV ändert sich m.W. nicht. Deshalb meine Frage oben, ob PKV oder GKV.
Der TS gibt an, er sei OStR, also ist er nicht vermutlich Beamter, sondern Beamter.
So wie ich es verstanden habe, steht er noch im Dienst, Mitte 2019 Altersruhestand.
Bei GKV freiwillig gesetzlich Versicherten muss - anders als bei PKV - das Einkommen angegeben werden. Aus dem Einkommen wird der Beitrag errechnet, bei Nebeneinkommen zur Pension steigt m.W. damit auch der Beitrag für die KV.
Der Status der KV ändert sich m.W. nicht. Deshalb meine Frage oben, ob PKV oder GKV.
Der TS gibt an, er sei OStR, also ist er nicht vermutlich Beamter, sondern Beamter.
So wie ich es verstanden habe, steht er noch im Dienst, Mitte 2019 Altersruhestand.
Re: Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
Hei
den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2400 € pro Jahr laut §3 Nr 26 steht auch Lehrern für Unterrichtsstunden zu. Dieser Betrag muss nicht versteuert werden. v.g.
den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2400 € pro Jahr laut §3 Nr 26 steht auch Lehrern für Unterrichtsstunden zu. Dieser Betrag muss nicht versteuert werden. v.g.
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Re: Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
Danke für den Hinweis, connigra.
Der TS schrieb von 6 Wochenstunden Unterrichtstätigkeit nach Ruhestand.
Am besten, er meldet sich noch einmal. In einigen BL wurde ja auch der Weg eingeschlagen, die Pensionierung zu verschieben plus Aufschlag o.s.ä., bitte selber nachlesen im Link oben oder bei dem zutreffenden BL.
Für die Höhe des Beitrags der GKV - bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten - spielt keine Rolle, ob die Einnahmen steuerpflichtig sind. Unfallausgleich ist auch nicht steuerpflichtig, wird aber als Einkommen gewertet und spielt damit für die Ermittlung/Höhe des KV-Beitrags eine Rolle.
off topic: Ob Übungsleiter-Einnahmen bei der GKV als "Einkommen" zählen, weiß ich nicht, nehme ich stark an, müsste man aber nachlesen oder bei der GKV erfragen.
Der TS schrieb von 6 Wochenstunden Unterrichtstätigkeit nach Ruhestand.
Am besten, er meldet sich noch einmal. In einigen BL wurde ja auch der Weg eingeschlagen, die Pensionierung zu verschieben plus Aufschlag o.s.ä., bitte selber nachlesen im Link oben oder bei dem zutreffenden BL.
Für die Höhe des Beitrags der GKV - bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten - spielt keine Rolle, ob die Einnahmen steuerpflichtig sind. Unfallausgleich ist auch nicht steuerpflichtig, wird aber als Einkommen gewertet und spielt damit für die Ermittlung/Höhe des KV-Beitrags eine Rolle.
off topic: Ob Übungsleiter-Einnahmen bei der GKV als "Einkommen" zählen, weiß ich nicht, nehme ich stark an, müsste man aber nachlesen oder bei der GKV erfragen.
Re: Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
So ist es .. Ich bin Beamter und werde Pensionär.Torquemada hat geschrieben: ↑6. Dez 2018, 17:11 Der TS formuliert ungenau...Es ist vermutlich so, dass er Beamter ist und befürchtet, als Angstellter in der GKV pflichtversichert zu werden. Eben meine Vermutung. Das Thema kann durch die Suchfunktion hier bzw. eine simple Google-Suche schnell geklärt werden. Es fällt keine KV an.
Die zitierte Suchfunktion und die Google-Suche hat eben NICHT zu einem klaren Ergebnis geführt.
Es solle niemand meinen, dass ich wage, mich mit einer Frage hier zu melden wenn die Antwort so einfach zu finden wäre.
Ja - ohne substanzielle AussageWie du hier https://deutsches-schulportal.de/bildun ... auffangen/ nachlesen kannst, sind die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, teils wird über die Pensionaltersgrenze hinaus nicht pensioniert. Evtl. können dir der PR oder die GEW für dein BL Auskunft geben. Hast du auf deren Seiten schon geschaut?
Die sind offenkundig zu faul oder zu unwillig [ ad 1], sich konkret zu äußern bzw die (ad 2) Forumssuche hat mir keine aussagekräftige Ergebnisse gebracht.Zur "unschädlichen" Höhe des Zuverdienstes (Frage 1) kannst du bei deiner Pensionsstelle nachfragen und auch über die Forumsuche Infos finden.
Bislang habe ich nur in Erfahrung gebracht dass
- die Schule mich gerne für ein paar Stunden halten möchte
- ein Kollege, der das schon macht (allerdings FP-Lehrer), die zitierten ominösen Schriften bekommen hat, die keiner versteht.
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Re: Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
Hallo. Du schreibst das Du in den normalen Ruhestand gehen wirst. Dann hast Du wohl die Altersgrenze erreicht.
Da wird Erwerbseinkommen neben der Pension nur angerechnet wenn es aus Verwendung im Öffentlichen Dienst erzielt wird.
So wird es bei Dir sein.
In Deinem Versorgungsgesetz § 64 Versorgungsbezüge mit Erwerbseinkommen.
Höchstgrenze §64.2.1
Anrechnung §64.7
Sozialabgaben für Deinen Zuverdienst.
Wenn Du beihilfeberechtigt und PKV versichert bist bist Du versicherungsfrei in der Kranken und Pflegeversicherung. SGB5 §6 1.2
Renttenversicherungsfrei bist Du wenn Du die Altersgrenze nach Beamtenrecht erreicht hast. SGB6 §5 1.1 und 4.2
In der Arbeitslosenversicherung bist Du versicherungsfrei wenn das Alter für die Regelaltersrente erreicht ist. SGB3 §28 1.1
Da wird Erwerbseinkommen neben der Pension nur angerechnet wenn es aus Verwendung im Öffentlichen Dienst erzielt wird.
So wird es bei Dir sein.
In Deinem Versorgungsgesetz § 64 Versorgungsbezüge mit Erwerbseinkommen.
Höchstgrenze §64.2.1
Anrechnung §64.7
Sozialabgaben für Deinen Zuverdienst.
Wenn Du beihilfeberechtigt und PKV versichert bist bist Du versicherungsfrei in der Kranken und Pflegeversicherung. SGB5 §6 1.2
Renttenversicherungsfrei bist Du wenn Du die Altersgrenze nach Beamtenrecht erreicht hast. SGB6 §5 1.1 und 4.2
In der Arbeitslosenversicherung bist Du versicherungsfrei wenn das Alter für die Regelaltersrente erreicht ist. SGB3 §28 1.1
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Re: Nebentätigkeit im öD im Ruhestand - KV
Hab ich gestern noch vergessen wg der Google Suche und kein klares Ergebnis.
Google Pensionär Sozialabgaben der zweite Treffer.
http://www.sv-lex.de/aktuelles/thema-de ... sionaeren/
Google Pensionär NDS Erwerbseinkommen der erste Treffer.
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezue ... 68447.html
Google Pensionär Sozialabgaben der zweite Treffer.
http://www.sv-lex.de/aktuelles/thema-de ... sionaeren/
Google Pensionär NDS Erwerbseinkommen der erste Treffer.
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezue ... 68447.html