BEM

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Didi
Beiträge: 28
Registriert: 8. Nov 2016, 14:17
Behörde:

BEM

Beitrag von Didi »

Hatte dieses leidige Thema hier schon mal gestellt liebe user, nun bin ich aber total Verunsichert, bin seit 9 Monaten Krank geschrieben habe die zweite Einladung zu einem BEM Gespräch bekommen, worauf ich geantwortet habe sobald ich aus der AU bin. Mit der Dame die das versendet hat und auch deren zuständigkeit ist, habe ich gesprochen und ihr die Frage gestellt wann ich den zum Amtsarzt komme darauf hin hat sie geantwortet das ich erst zum AA Gesundheitsamt komme wenn ich ein BEM erst Gespräch Kategorisch ablehne.Dann kann sich das ja noch über Monate hinziehen oder sehe ich das falsch ?
Mir wurde auch gesagt in der Zeit wo noch nichts geklärt ist (Status) Pension oder Dienst darf ich in kein anderes Bundesland ziehen, möchte zu meinen Sohn da mir eh klar ist das ich da nicht mehr arbeiten werde diesbezüglich habe ich auch schon 3 Gutachten Fachärzte die das empfehlen. Da ich schon 4x bein AA Gesundheitsamt war läuft alles auf einen Vorruhestand hinaus.
LG Didi und danke an alle die dazu einen gute Rat haben
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: BEM

Beitrag von Torquemada »

Didi hat geschrieben: 2. Dez 2018, 13:33
Mir wurde auch gesagt in der Zeit wo noch nichts geklärt ist (Status) Pension oder Dienst darf ich in kein anderes Bundesland ziehen,.........
Naja....die Zeiten der Residenzpflicht sind vorbei.
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: BEM

Beitrag von beelzebub »

Das BEM Verfahren ist ein offenes Verfahren, es gibt dafür keine vorgeschriebenen Durchführungsvorgaben, wann das Erstgespräch stattfinden muss, wie oft die BEM angeboten werden muss (in den meisten Fällen nur einmal, es gibt aber auch Beispiele, da muss der Betroffene 3 mal angeschrieben werden).
Einzig die 6 Wochenfrist innerhalb von 12 Monaten ist gesetzlich festgeschrieben.
Meldest Du Dich auf das BEM Angebot nicht zurück, gilt das als Ablehnung, ob das als kategorisch gilt, ist egal. So wie ich es aus Deinem Text lese, ist es für ein BEM sowieso zu spät.
BEM und Vorstellung beim Amtsarzt hat auch miteinander gar nichts zu tun, man kann Dich auch ohne BEM dem AA vorstellen, denn die Durchführung der BEM hängt auch an den medizinischen oder persönlichen Aspekten des Erkrankten, ist z.B. bekannt, dass der Erkrankte einen Unfall hatte, der in absehbarer Zeit vollständig verheilt, braucht kein BEM durchgeführt werden - alles aber in Absprache mit der betrieblichen Interessenvertretung.
Ich würde mir an Deiner Stelle keine grauen Haare wachsen lassen und wenn Du keine BEM wünscht, einfach nicht reagieren. Wenn Du sicher gehen willst , dass sie von einer kategorischen Ablehnung ausgehen, kreuze das einfach auf dem BEM Rückmeldebogen an und schick ihn zurück, damit sollte das auch erledigt sein.
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: BEM

Beitrag von Bananen-Willi »

Torquemada hat geschrieben: 2. Dez 2018, 15:03
Didi hat geschrieben: 2. Dez 2018, 13:33
Mir wurde auch gesagt in der Zeit wo noch nichts geklärt ist (Status) Pension oder Dienst darf ich in kein anderes Bundesland ziehen,.........
Naja....die Zeiten der Residenzpflicht sind vorbei.
Da widerspricht dir aber meine Landesgesetzgebung beinhart. Aber die Aussage mit dem Bundesland ist auch Blödsinn, der Wohnsitz ist so zu wählen, dass die Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt werden. Wenn du also nahe einer Grenze wohnst, spricht doch nichts dagegen. Zudem dürftest du im Dauerkrankenstand ohnehin keine Dienstgeschäfte haben, wo du wohnst, solange du krank bist , ist alleine deine Angelegenheit. Sobald du aber keinen Freibrief mehr hast, zieht die Residenzpflicht wieder.
Antworten