
Ich bin zurzeit Beamtenanwärter, also Beamter auf Widerruf, bei einem Landkreis in Niedersachsen. In ca. 1,5 Jahren würde ich im Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.
Ich würde jedoch gerne nach dem Vorbereitungsdienst den Dienstherrn wechseln, da ich in ein Ministerium möchte.
Wann wird Einsicht in meine Personalakte seitens des neuen Dienstherrn genommen? Bevor ich keine Zusage habe, würde ich erst einmal meinem Dienstherrn nichts sagen wollen. Ich weiß von anderen, dass es nicht so toll ankommt, wenn man nach der Ausbildung gleich abhauen will. Wird auf jeden Fall Einsicht genommen? Was genau ist dabei von Bedeutung? Denn so viel ist bei Anwärtern ja nicht drin.
Was würdet ihr mir im Allgemeinen empfehlen? Nach dem Vorbereitungsdienst den Dienstherrn zu wechseln oder erst, wenn ich Beamter auf Lebenszeit bin? Ich könnte nämlich auch die 3 Jahre Probezeit bei meinem jetzigen Dienstherrn beenden, da wir alle übernommen werden. Ich dachte mir aber, dass es einfacher ist nach dem Vorbereitungsdienst zu gehen als erst, wenn ich Beamter auf Lebenszeit bin.
Wie genau läuft ein Wechsel? Könnt ihr mir da ein paar nützliche Informationen geben? Was muss ich beachten, wie würdet ihr es angehen? Wie läuft das dann mit der amtsärztlichen Untersuchung? Diese wird dann vom neuen Dienstherrn durchgeführt, ja?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!
Liebe Grüße