Beihilfesatz - Kinder in Ausbildung

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Captainsmith
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Beihilfesatz - Kinder in Ausbildung

Beitrag von Captainsmith »

Hallo,

ich bin neu hier und möchte mich gerne mit einem Problem an Euch wenden zu dem ich bisher keine Seite gefunden habe, um nachzulesen was da evtl. auf mich zukommen könnte.

Ich bin seit 30 Jahren Komunalbeamter in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Meine von mir geschiedene Ex-Frau ist ebenfalls Beamtin beim Land B.-W.
Wir haben 2 Kinder, davon Eines volljährig, das Andere noch nicht!

Ich bin bzw. war (das ist das Problem!) bisher mit 70% beihilfeberechtigt und 30% privat krankenversichert. Meine Kinder waren jeweils 80 zu 20 über meine Ex-Frau versichert, bei der sie auch leben.
Das Kindergeld erhält natürlich meine Ex-Frau und ich gehe davon aus, dass sie auch den kinderbezogenen Familienzuschlag vom LBVLandBW erhält.

Jetzt haben meine beiden Kinder jeweils im letzten Jahr bzw. in diesem Jahr im September eine Berufsausbildung begonnen, wodurch sie seit diesem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert sind.

Leider war mir dabei überhaupt nicht bewußt, dass sich hierdurch meine Beihilfebemessung von 70% auf 50% reduzieren könnte. Entsprechend habe ich es natürlich verpennt dies rechtzeitig meiner Beihilfestelle mitzuteilen. Bemerkt habe ich es erst jetzt durch einen Leistungsbescheid, in dem mir die dort aufgelisteten persönlichen Daten u.a. zu meinen Kindern aufgefallen sind. Somit ist der Meldezeitraum von 6 Monaten leider längst überschritten.

Dies treibt mir jetzt natürlich etwas den Schweiß auf die Stirn, weil ich vermute, dass ich womöglich schon seit über einem Jahr unterversichert bzw. falsch "beihilfebemessen" bin und ich hierdurch mit finanziellen Rückforderungen der Beihilfe und der PKV rechne, die u.U. in die Tausende gehen könnten (War Anfang der Jahres längere Zeit krank!). Zumal sich dann im weiteren Verlauf auch die PKV-Beiträge durch erneute Gesundheitsprüfung ect. evtl. exorbitant erhöhen könnten.

Leider konnte ich bisher in keinem Text im Internet genau herausfinden, ob dies jetzt tatsächlich so ist oder nicht.
Man liest immer nur, dass die Kinder grundsätzlich beihilfeberechtigt sind, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Der Familienzuschlag ist, so vermute ich zumindest, abhängig vom Kindergeld, das für meine Kinder bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung noch bezahlt werden müsste.
Dadurch, dass die Kids ja jetzt beide in der GKV versichert sind, benötigen sie diese Beihilfe aber nicht mehr und haben also wohl auch keinen Anspruch mehr, was mir natürlich auch logisch erscheint.

Für mich stellt sich jetzt nur die Frage, ob die o.g. Beihilfeberechtigung für meine Kinder überhaupt noch existiert und wenn ja, ob die alleinige Tatsache, dass diese Berechtigung bzw. Voraussetzung vorliegt obwohl sie nicht gebraucht wird, schon eine Beihilfebemessung von 70% für mich rechtfertigt oder eben nicht.
Ich finde im Netz einfach nichts über die Frage, was mit der Beihilfe der Eltern passiert, wenn die Kinder ausbildungsbedingt in die GKV wechseln, Familienzuschlag und Kindergeld aber trotzdem weiter bezahlt werden.

Ich weiß natürlich, dass ich jetzt einfach bei der Beihilfestelle anrufen und fragen könnte, ich neige aber grundsätzlich dazu schlafende Hunde erst dann aufzuwecken, wenn ich in etwa weiß wie die dann reagieren.
Insofern wäre mir einfach daran gelegen, schon vor dieser "Selbstanzeige", die selbstverständlich demnächst von mir kommen muss, abschätzen zu können was da auf mich zukommen kann.

Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der dieses Problem so oder so ähnlich kennt bzw. erlebt hat und geneigt ist mir zu antworten.

Allen geschätzten Leserinnen und Lesern hier, die mir jetzt gerne mitteilen möchten, wie doof und verpeilt ich bin, dass ich diese Veränderung bei meinen Kids und meiner Beihilfe nicht schon längst gemerkt und gemeldet habe (weil die Daten doch auf jeder Leistungsmitteilung stehen!), möchte ich hier noch sagen, dass Ihr das natürlich gerne tun könnt.
Mir wäre es allerdings weitaus wichtiger wenn man mir hier nicht das bestätigt, was ich eh schon weiß sondern vielleicht die Fragen beantwortet, deren Antwort ich eben noch nicht kenne!



Vielen Dank schon mal dafür....

CaptainSmith



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Torquemada
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Re: Beihilfesatz - Kinder in Ausbildung

Beitrag von Torquemada »

Captainsmith hat geschrieben: 14. Nov 2018, 18:37

....zu dem ich bisher keine Seite gefunden habe, um nachzulesen was da evtl. auf mich zukommen könnte.


Ich finde im Netz einfach nichts über die Frage, was mit der Beihilfe der Eltern passiert, wenn die Kinder ausbildungsbedingt in die GKV wechseln, Familienzuschlag und Kindergeld aber trotzdem weiter bezahlt werden.

Hier steht doch alles.
https://lbv.landbw.de/-/kinder

Hat alles mit der GKV nichts zu tun, weil die Kinder weiterhin Leistungen, die die GKV NICHT bezahlt, einreichen können (z.B. Profess. Zahnreinigung).
Captainsmith
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Re: Beihilfesatz - Kinder in Ausbildung

Beitrag von Captainsmith »

Hallo Torquemada,

zunächst einmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich hatte den von Dir genannten Text natürlich vorher schon (mehrfach) gelesen. Im Gegensatz zu Dir fand ich ihn aber eben nicht soo eindeutig wie Du. Das mag zum Einen vielleicht daran liegen, dass ich eher technischer - und weniger Verwaltungsbeamter bin, zum Anderen aber auch an der Tatsache, dass es mir schlicht nicht bekannt war, dass es Konstellationen gibt in denen man sowohl gesetzlich versichert als auch beihilfeberechtigt ist.
Als halbwegs "Normaldenkender" ist das, finde ich, auch schwierig zu verstehen, weil man eigentlich davon ausgeht, dass sich dies gegenseitig eher ausschließt.
Wie gesagt ist meine Ex-Frau ebenfalls verbeamtet und die Leistungsanträge meiner Kinder liefen jahrelang über sie, so dass es eben auch nicht erforderlich war, sich darüber Gedanken zu machen.
Erst durch Deinen zusätzlichen Hinweis, wird die Sache jetzt für mich etwas verständlicher und durchsichtiger.
Insofern würde ich jetzt interpretieren, dass sich meine Beihilfebemessung frühestens nach Abschluss der Ausbildung des älteren Kindes ändern müsste.

Mit dieser Information kann ich mir jetzt wohl den (Angst-)Schweiß von meiner Stirn tupfen etwas beruhigter an meine Beihilfestelle herantreten, um die Sache zu klären.
Also nochmals vielen Dank für den Hinweis!

CaptainSmith
Torquemada
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Re: Beihilfesatz - Kinder in Ausbildung

Beitrag von Torquemada »

Bei Ehepartner von Beamten (m/w/d) gibt es je nach Bundesland eine Einkommensgrenze pro Jahr, bis zu der Beihilfe gezahlt wird, auch wenn eine GKV besteht. Es gibt aber nur die Leistungen, die die GKV nicht zahlt. Bei Kindern gibt es offenbar keine Einkommensgrenze. Bekanntlich für das Kindergeld auch nicht mehr.

Du solltest einfach beim Landesamt für Besoldung nachfragen, weil deine Kinder eine Ausbildung machen und du wissen willst bis zu welchem 31.12. XX du den höheren Prozentsatz bekommst.
Captainsmith
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Re: Beihilfesatz - Kinder in Ausbildung

Beitrag von Captainsmith »

Das werde ich tun.

Vielen Dank nochmal!

CaptainSmith
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