Hallo zusammen,
nach der LVO sind Mindestdienstzeiten für eine Beförderung nach A 13 bzw. A 15 notwendig:
Wie muss man die Vorschriften (§§24 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 LVO NRW) verstehen?
Ist eine Beförderung nach A 13 damit frühestens nach 8 Dienstjahren oder nach 3 Jahren seit einer Beförderung nach A 12 zulässig?
Beispiel: Amtmann, 12 Jahre Dienstzeit, würde sich auf eine A13 LG 2.1-Stelle bewerben. Ab wann wäre dann eine Beförderung nach A 13 möglich?
1. A 12 nach 6 Monaten, A 13 nach einem Jahr nach der A 12 Ernennung?
2. A 12 nach 6 Monaten und A 13 nach 3 Jahren nach der Beförderung nach A 12?
Beförderungsvoraussetzungen NRW
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 32
- Registriert: 31. Okt 2013, 15:32
- Behörde: Landesbehörde / früher Bund
- Wohnort: Bochum
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 30. Okt 2018, 09:37
- Behörde:
Re: Beförderungsvoraussetzungen NRW
Ich lese das auch so, dass 3 Jahre seit der Beförderung nach A12 vergangen sein müssen.