Beförderungsvoraussetzungen NRW

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Casiopeia1981
Beiträge: 32
Registriert: 31. Okt 2013, 15:32
Behörde: Landesbehörde / früher Bund
Wohnort: Bochum

Beförderungsvoraussetzungen NRW

Beitrag von Casiopeia1981 »

Hallo zusammen,

nach der LVO sind Mindestdienstzeiten für eine Beförderung nach A 13 bzw. A 15 notwendig:

Wie muss man die Vorschriften (§§24 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 LVO NRW) verstehen?

Ist eine Beförderung nach A 13 damit frühestens nach 8 Dienstjahren oder nach 3 Jahren seit einer Beförderung nach A 12 zulässig?

Beispiel: Amtmann, 12 Jahre Dienstzeit, würde sich auf eine A13 LG 2.1-Stelle bewerben. Ab wann wäre dann eine Beförderung nach A 13 möglich?

1. A 12 nach 6 Monaten, A 13 nach einem Jahr nach der A 12 Ernennung?

2. A 12 nach 6 Monaten und A 13 nach 3 Jahren nach der Beförderung nach A 12?
HerrLiebig
Beiträge: 7
Registriert: 30. Okt 2018, 09:37
Behörde:

Re: Beförderungsvoraussetzungen NRW

Beitrag von HerrLiebig »

Ich lese das auch so, dass 3 Jahre seit der Beförderung nach A12 vergangen sein müssen.
Antworten