mojo81 hat geschrieben:Hallo,
meine Frau und ich sind Bundesbeamte und aktuell haben wir ein Kind (Kindergeld, Familienzuschlag & Stundenreduzierung bekommt sie).
Nun ist meine Frau wieder schwanger (Zwillinge juhu

) und ich würde gerne ab Geburt Elterngeld in Anspruch nehmen. Meine Frau steckt dann noch mitten in der Mutterschutzzeit - jetzt die Frage:
Wenn ich Elterngeld beziehe, bekommt dann meine Frau mit dem Mutterschaftsgeld den vollumfänglichen Familienzuschlag? Die Frage bezieht sich einerseits auf die Zeit vor Geburt - aber vor allem nach Geburt der Zwillinge.
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Konnte dazu bisher Nichts im Netz lesen.
Hallo,
erstmal herzlichen Glückwünsch zum neuen Nachwuchs!
Prinzipiell müsste deine Ehefrau volles Mutterschaftsgeld beziehen können, die Anforderungen werden meines Erachtens alle erfüllt. Hier nochmal alle Voraussetzungen:
Schwangere, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sowie freiwillig Versicherte kommen in den Genuss dieser finanziellen Leistung. Dasselbe gilt für Studenten und Erwerbsunfähigkeitsrentnerinnen. Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, hat keinen Anspruch auf diese Leistung.
Mutterschaftsgeld wird während der Schwangerschaft als Lohnersatzleistung gezahlt. Dafür müssen Schwangere der Krankenkasse eine Bescheinigung des Arztes, respektive der Hebamme, vorlegen, aus der der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Diese Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor diesem Termin, aber nicht erst nach der Geburt erstellt werden. Die Krankenkasse übernimmt einen Eigenanteil von bis zu 13 Euro pro Tag. Da werdende Mütter keine Einkommenseinbußen erzielen dürfen, übernimmt der Arbeitgeber die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen.
Da ihr Zwillinge bekommt, bekommt ihr anscheinend noch über einen längeren Zeitraum Geld:
[..]
Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt bezahlt. Eltern von Mehrlingen erhalten diese finanzielle Leistung bis zur zwölften Woche nach der Entbindung. Sie muss übrigens nicht versteuert werden, hier greift allerdings der Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass beim Steuerbescheid der Betrag dem Einkommen des Ehepartners hinzugerechnet und dann ein neues zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird.[..]
Viele Grüße!