Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich hoffe mir kann jemand helfen, da ich bislang nichts zu dem Thema finden konnte.
Meine Lage ist folgende, ab dem 01. Oktober 2016, nach Abschluss der Ausbildung im gehobenen Dienst, war ich Angestellter im öffentlichen Dienst des Landes Berlin tätig und meine Arbeit im Finanzamt aufgenommen. Zum 01. September 2018 wurde ich nun verbeamtet und mir wurde mehrfach gesagt, dass die Zeit als Angestellter auf die Erfahrungsstufe angerechnet wird. Demnach hätte ich zum 01. Oktober 2018 ja in die Erfahrungsstufe 2 aufsteigen müssen. Dies wurde bislang jedoch nicht durchgeführt und auch ab November steht noch keine höhere Stufe an.
Meine Frage ist nun, wurde ich falsch informiert bezüglich der Abrechnung? Es wäre ja eigentlich nur sinnvoll und gerecht die Zeit als Tarifangestellter anzurechnen, da es sich ja um dieselbe Tätigkeit handelt.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und ich verbleibe mit freundlichen Grüße.
Anrechnung bei der Erfahrungsstufe
Moderator: Moderatoren
Re: Anrechnung bei der Erfahrungsstufe
Die Stufe wird zum Beginn der Beamtenzeit festgelegt, sollte da etwas anderes stehen als man erwartet hat, kann man Widerspruch einlegen. Allerdings sollte man dann auch die Fristen nicht verpassen.