Hallo Kollegen.
Ich bin Justizvollzugsbeamter BW und seit 2016 im vorzeitigen Ruhestand. Nach genau zwei Jahren bekam ich die Einladung meines dh zur Nachuntersuchung, diese erfolgte bereits. Die Gutachterin schrieb im Gutachten das ich weiterhin dauernd Dienstunfähig bin und eine Reaktivierung innerhalb der Justizvollzugsanstalt nicht im Frage kommt. Auch habe eine weitere Nachuntersuchung keinen Sinn wenn nicht andere verwendungsfelder außerhalb der Vollzugsanatalt in Frage kommen.
Dies ist jetzt bereits zwei Monate her. Habe bis jetzt noch keine Stellungnahme von meinem dh bekommen.
Muss er mich überhaupt in Kenntnis setzten oder wie läuft das.
Wäre nett mal zu erfahren wie ihr das seht.
Danke schön mal für euere Antworten.
Reaktivierung
Moderator: Moderatoren
Re: Reaktivierung
Danke für die schnelle Antwort.
Ich dachte nur das der DH zu dem Gutachten Stellung nimmt.
Weiterhin ist die Frage ob eine erneute Untersuchung nach zwei jahren zu erwarten ist.
Im Gutachten ist ganz klar geschrieben das eine erneute Untersuchung nichts bringt es sei denn es werde andere Verwendungsfelder außerhalb des Justizvollzugsdienst angeboten.
Was wohl nicht zu erwarten ist.
Ich dachte nur das der DH zu dem Gutachten Stellung nimmt.
Weiterhin ist die Frage ob eine erneute Untersuchung nach zwei jahren zu erwarten ist.
Im Gutachten ist ganz klar geschrieben das eine erneute Untersuchung nichts bringt es sei denn es werde andere Verwendungsfelder außerhalb des Justizvollzugsdienst angeboten.
Was wohl nicht zu erwarten ist.
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- Moderator
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Re: Reaktivierung
In meinem Zuruhesetzungsbescheid steht eigentlich nur Zuruhesetzung wegen DDU
Das in dem.Post oben steht im Gutachten.
Das in dem.Post oben steht im Gutachten.