Bundesfreiwild hat geschrieben: ↑3. Jul 2013, 18:10
Hier gilt das gleiche, wie beim Beamten, der mit z.B. 21 verbeamtet wurde und mit weniger als 71,25% in Früh- oder DDU-Pension gehen:
RENTENansprüche aus einem früheren tariflichen Arbeitsverhältnis werden ausgezahlt, bei erreichen der jeweils gültigen Regelaltersgrenze.
Pensionsanspräche werden ausgezahlt, wenn man zum Regelpensionsalter oder per Dienstunfähigkeit pensioniert wird (mit dem jeweiligen erreichten Dienstalter/Pensionsprozentsatz).
Da die Pensionsansprüche von 30 Jahren Beamtentum keine 71,25 % erreichen, sondern aufgrund von nur 30 Jahren Dienstzeit eben nur 60%, dann werden die zur Verfügung stehenden Rentenansprüche (bei erreichen der RV-Regelaltersgrenze) soweit ausgezahlt, bis man die 71,25% in Summe voll hat, der Rest steckt sich der Staat wieder in die Tasche.
Du wirst also vermutlich die volle Altersversorgung erreichen - wenn auch zusammengesetzt aus Pensions- UND Rentenansprüchen.
(sofern du die 15 oder 20 Tarifjahre auch in die Rentenversicherung einbezahlt hast).
Da man bislang mit Pensionsansprüchen aus 30 Jahren besser dasteht, als mit Rentenansprüchen aus 30 Jahren, sollte man sich überlegen, was man macht.
Hallo,
also verstehe ich das richtig, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit mit 60 Jahren (33 Jahre in der Behörde, davon 28 Beamter) vorzeitig in den Ruhestand geschickt werde, mit Eintritt ins reguläre Pensionsalter meine vorher eingezahlten Rentenansprüche auf meine derzeitiger Mindestpension drauf.
Aber nie mehr wie 71,25%?
Mr.Beam hat geschrieben: ↑26. Sep 2018, 19:20
Hallo,
also verstehe ich das richtig, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit mit 60 Jahren (33 Jahre in der Behörde, davon 28 Beamter) vorzeitig in den Ruhestand geschickt werde, mit Eintritt ins reguläre Pensionsalter meine vorher eingezahlten Rentenansprüche auf meine derzeitiger Mindestpension drauf.
Aber nie mehr wie 71,25%?
Gruß
Jo, und 28 Jahre macht je nach Vita (Wehrdienst/Studium/Ausbildung) gerade mal 50-55% Pensionsanspruch. So viel Rentenanspruch kannst du gar nicht haben, um das aufzufüttern. Als Bundesbeamter gäbe es dann noch §14a BeamtVG.
Mr.Beam hat geschrieben: ↑26. Sep 2018, 19:20
Hallo,
also verstehe ich das richtig, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit mit 60 Jahren (33 Jahre in der Behörde, davon 28 Beamter) vorzeitig in den Ruhestand geschickt werde, mit Eintritt ins reguläre Pensionsalter meine vorher eingezahlten Rentenansprüche auf meine derzeitiger Mindestpension drauf.
Aber nie mehr wie 71,25%?
Gruß
Jo, und 28 Jahre macht je nach Vita (Wehrdienst/Studium/Ausbildung) gerade mal 50-55% Pensionsanspruch. So viel Rentenanspruch kannst du gar nicht haben, um das aufzufüttern. Als Bundesbeamter gäbe es dann noch §14a BeamtVG.
Ich bekomme doch eine Mindestpension und diese beträgt glaube ich 65%, also müssten nur 6,25% aufgefühlt werden aus meiner Rente.