Entpflichtung, Wechsel in Kirchendienst, Nebentätigkeit

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Uschilein
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Entpflichtung, Wechsel in Kirchendienst, Nebentätigkeit

Beitrag von Uschilein »

Liebe alle,

ich hoffe, es ist jemand unter euch, der mir helfen kann:

Ich bin Lehrerin im Landesdienst und übe aktuell das Amt der Konrektorin an meiner Schule aus.
Aus verschiedenen Gründen möchte ich mich beruflich verändern. Durch eine Weiterbildung kann ich als freie Mitarbeiterin in einer psychologischen Privatpraxis arbeiten. Dies habe ich bisher immer genehmigen lassen und mit maximal 3Std./Woche betrieben. Dies möchte ich nun auf eine halbe Stelle ausbauen, was im Landesdienst nicht geht. Ich habe bisher die Info, dass im Kirchendienst IM EINZELFALL über Nebentätigkeiten entschieden wird, was ja nicht so rigoros klingt wie die Fünftelregelung im Landesbeamtentum.
Gibt es hier jemanden, der Erfahrungen hat bzgl. des Wechsels in den Kirchendienst?
Wenn ja, wie werden Nebentätigkeiten dort gehandhabt?
Wie läuft der Wechsel vom Landesdienst in den Kirchendienst ab?
Müsste ich mich vorher vom Leitungsamt entpflichten lassen?

Viele Grüße
Uschilein
mecki111
Beiträge: 73
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Re: Entpflichtung, Wechsel in Kirchendienst, Nebentätigkeit

Beitrag von mecki111 »

Der Wechsel in den kirchlichen Dienst geht nur mit einer Entlassung auf eigenen Antrag aus dem Staatsdienst. Aus Sicherheitsgründen sollte die Ernennungsurkunde vor dem Wirksamwerden der Entlassung aus dem Staatsdienst ausgehändigt werden. Der kirchliche Dienstherr wendet regelmäßig das Recht des Landes an. in dem die Schule liegt, um so die Refinanzierung nicht zu gefährden. Allerdings könnte der kirchliche Dienstherr im Einzelfall, wenn er am Verbleib oder der Gewinnung der Lehrkraft interessiert ist, im Randgebiet der Nebentätigkeit mehr Entgegenkommen zeigen. Dies sollte aber bereits im Bewerbungsverfahren abgeklärt werden, um so unliebsame Überraschungen für die Lehrkraft und den neuen Dienstherrn zu vermeiden.
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