Beihilfe genehmigt kieferorthopädischen Beahandlungsplan nicht

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Beamten-Tom
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Beihilfe genehmigt kieferorthopädischen Beahandlungsplan nicht

Beitrag von Beamten-Tom »

Ich habe 3 Kinder, die in kieferorthopädischer Behandlung sind. Bei den beiden älteren wurde von der Beihilfe der jeweilige "Kieferorthopädische Behandlungsplan" vor 2-3 Jahren problemlos genehmigt.
Im Frühjahr 2018 wurde im Fernsehen und der Presse berichtet, dass (kurz gesagt) die Kieferorthopäden mit teilweise überflüssigen Behandlungen viel zu viel Geld verdienen, da die Kosten von den Krankenkassen und der Beihilfe nicht geprüft werden.
Kurz nach diesem Bericht stand der Kieferorthopädische Behandlungsplan für meinen Jüngsten an. Hierbei wurden (im Gegensatz zu den Plänen bei den beiden älteren) die Kosten für den Retainer nicht bewilligt. Als Begründung wurde angegeben, dass die Behandlung bereits mit der Gebühr für die Spange abgegolten sei. Auf meinen Anruf bei der Beihilfestelle teilte man mir mit, dass sie die Anweisung erhalten haben, diese Gebühr nicht mehr zu genehmigen. Ende.
Beim Kieferorthopäden konnte ich mir anhören, dass der Plan nicht geändert, ergänzt oder näher begründet wird, da dies schon immer so war und stets genehmigt wurde. Ende.
Ich habe dann den Kieferorthopäden gewechselt, dieser hat zumindest einen ausführlicheren Behandlungsplan erstellt. Der wurde bzgl. des Retainers von der Beihilfe jedoch ebenfalls nicht genehmigt.
Jetz meine Frage. Ist sonst noch jemand von dieser Problematik betroffen? Ändert irgendein Kieferorthopäde seinen Plan ab? Wie läuft das weiter? Verhandelt die Beihilfe mit der Kassenärztlichen Vereinigung?...

Bin gespannt ob noch jemand damit Erfahrungen gesammelt hat.

Gruß
Beamten-Tom
Torquemada
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Re: Beihilfe genehmigt kieferorthopädischen Beahandlungsplan nicht

Beitrag von Torquemada »

Hier erstmal um was es geht:

https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt ... ange-12865

https://www.jameda.de/gesundheit/zaehne ... ng-ablauf/

Interessiert mich mit drei Kindern (davon zwei in Behandlung) auch. Zumal ich bei der schlimmst denkbaren "Kasse" versichert bin.
Könnte es sein, dass der Retainer bei deinem jüngsten Kind medizinisch nicht nötig ist bzw. wirklich in den Gesamtkostenplan gehört?
Beamten-Tom
Beiträge: 2
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Re: Beihilfe genehmigt kieferorthopädischen Behandlungsplan nicht

Beitrag von Beamten-Tom »

Hmm- ob der Retainer notwendig ist, kann ich nicht sagen, keine Ahnung... Aber ich glaube, es ist egal, welchen Kieferorthopäden du frägst, die sehen ihn als erforderlich an.
Bei meinem Großen steht die Position direkt im Behandlungsplan, der ohne Beanstandungen genehmigt wurde.
GFunkt
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Re: Beihilfe genehmigt kieferorthopädischen Beahandlungsplan nicht

Beitrag von GFunkt »

Kieferorthopädische Leistungen, die als Komplexleistungen mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgerechnet werden, beinhalten innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren alle Maßnahmen zur Umformung des Kiefers und der Einstellung in den Regelbiss einschließlich Retention (vgl. Leistungsbeschreibung zu den genannten GOZ-Nrn. und Abrechnungsbestimmungen). Erfolgt die Eingliederung eines Retainers innerhalb des 4-Jahreszeitraums ist diese Retentionsmaßnahme bereits mit den Komplexleistungen abgegolten. Erfolgt die Eingliederung eines Retainers jedoch außerhalb des 4-Jahreszeitraumes, berechtigt dies zum Ansatz einer Abrechnungsposition zur Befestigung des Retainers, vorausgesetzt dies ist medizinisch notwendig.
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