Wechsel von Privatanstellung ins Beamtenverhältnis

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Speedy92
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Wechsel von Privatanstellung ins Beamtenverhältnis

Beitrag von Speedy92 »

Hallo, ich bin neu hier :-)

Ich habe viel gesucht, leider nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:


Ich werde sehr bald eine Ausbildung zum Brandmeister (B1 Lehrgang) bei einer Werkfeuerwehr anfangen.
Dieser Lehrgang geht identisch, wie bei einer Berufsfeuerwehr, 18 Monate und endet auch mit einer Prüfung.
Der Lehrgang ist wie gesagt identisch zur Berufsfeuerwehr, nur das eben kein Beamtenverhältnis besteht.

Jetzt meine Frage an euch:

Kann ich nachdem die Ausbildung beendet ist, natürlich erfolgreich, bei einer Berufsfeuerwehr anfangen und habe die Voraussetzungen erreicht um verbeamtet zu werden?
Ich habe da einen Paragraphen gefunden den ich nicht so richtig deuten kann:

Landesbeamtengesetz NRW :
§ 3
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

(1) Wer in das Beamtenverhältnis berufen werden soll, muss die für die beabsichtigte Laufbahn vorgeschriebene oder – mangels solcher Vorschriften – übliche Vorbildung besitzen (Laufbahnbewerberin oder Laufbahnbewerber). In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (andere Bewerberin oder anderer Bewerber); dies gilt nicht für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, für die eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung durch besondere Rechtsvorschrift zwingend vorgeschrieben ist oder nach ihrer Eigenart zwingend erforderlich ist.

Zusätzlich habe ich folgendes gefunden:

LVOfeu:

§ 6
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

In das Beamtenverhältnis auf Probe kann übernommen werden, wer nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist und

1. die nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene Laufbahnprüfung bestanden oder eine jeweils vergleichbare Ausbildung und Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat oder
2. die Prüfung zur Werkfeuerwehrfrau oder zum Werkfeuerwehrmann gemäß der Werkfeuerwehrausbildungsverordnung vom 22. Mai 2015 (BGBl. I S. 830) oder der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1747), die am 1. August 2015 außer Kraft getreten ist, bestanden hat.


Kann mir da jemand weiter helfen?


Vielen Dank für eure Hilfe :-)


Liebe Grüße

Speedy
sdh1807
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Re: Wechsel von Privatanstellung ins Beamtenverhältnis

Beitrag von sdh1807 »

Ich würde hier den privatrechtlichen Vertrag genau lesen.
Kein AG bezahlt 18 Monate Ausbildung ohne darin eine Mindeststehzeit zu vereinbaren. Wird die nicht eingehalten wären die Ausbildungskosten zurückzuzahlen. Nicht dass Sie nachher dicke Augen haben.
Die Frage ob die Berufsfeuerwehren dieser Lehrgang bereits reicht kann am besten die Berufsfeuerwehr beantworten
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MK70
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Re: Wechsel von Privatanstellung ins Beamtenverhältnis

Beitrag von MK70 »

Hallo ;)

genau das war mein Problem vor über 20 Jahren. -> Wechsel von Bayer zur Stadt.

Ich musste damals noch (weiß nicht, ob das heute noch so ist), einen Lehrgang mitmachen, im Beamtenrecht. Bei uns in der Stadt lief gerade ein B1 Lehrgang und ich bin zu den Unterrichtszeiten des Beamtenrechts dazu gerutscht. Anschließend erhielt ich die Teilnahmebescheinigung.

Darüber hinaus sollte die Bezirksregierung Düsseldorf meine Ausbildung/Laufbahnprüfung anerkennen - das stellte sich aber als quatsch raus, da die Ausbildung innerhalb eines Bundeslandes idR gleich verläuft, bei privaten und öffentlichen Feuerwehren. Also habe ich den Schrieb der Bezirksregierung mit zur 4. Bewerbung an eine große Stadt geschickt und irgendwann hat der Wechsel geklappt. ;)
VG MK 8-)
Speedy92
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Re: Wechsel von Privatanstellung ins Beamtenverhältnis

Beitrag von Speedy92 »

Hallo, vielen Dank erst einmal für die Antworten.

MK70 hat geschrieben: 24. Sep 2018, 09:53 Hallo ;)

genau das war mein Problem vor über 20 Jahren. -> Wechsel von Bayer zur Stadt.

Ich musste damals noch (weiß nicht, ob das heute noch so ist), einen Lehrgang mitmachen, im Beamtenrecht. Bei uns in der Stadt lief gerade ein B1 Lehrgang und ich bin zu den Unterrichtszeiten des Beamtenrechts dazu gerutscht. Anschließend erhielt ich die Teilnahmebescheinigung.

Darüber hinaus sollte die Bezirksregierung Düsseldorf meine Ausbildung/Laufbahnprüfung anerkennen - das stellte sich aber als quatsch raus, da die Ausbildung innerhalb eines Bundeslandes idR gleich verläuft, bei privaten und öffentlichen Feuerwehren. Also habe ich den Schrieb der Bezirksregierung mit zur 4. Bewerbung an eine große Stadt geschickt und irgendwann hat der Wechsel geklappt. ;)
Die Ausbildung die ich beginne, beinhaltet wohl auch den Teil mit dem Beamtenrecht und wird von dem Leiter der Berufsfeuerwehr hier am Ende geprüft. Ich hoffe dann einfach mal das es genauso klappt wie bei dir.

Warten wir mal ab, was alles in den 18 Monaten passiert und wie mein Zukunftsplan dann aussieht.

Wie schon gesagt, vielen Dank für die Antworten.

Liebe Grüße
Speedy
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MK70
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Re: Wechsel von Privatanstellung ins Beamtenverhältnis

Beitrag von MK70 »

Hallo Speedy,

ich drücke Dir die Daumen... ;)
... und alles Gute für die bevorstehende Ausbildung ;)
VG MK 8-)
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