Ruhestand für Beamte ab 2017

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AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

So, habe nun die Frage nach der vorrübergehenden Pensionserhöhung nach §14a von der BAnstPT bantwortet bekommen:

Die Erhöhung wird nur bei DDU gewährt. Nicht bei der 55er!

Begründung:

BeamtVG § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

(1) Unfallfürsorge wird nicht gewährt, wenn der Verletzte den Dienstunfall vorsätzlich herbeigeführt hat.


Also die 55er wird gleichgestellt mit Selbstzerstümmulung! Ich werde es dann im Parallelthread in meinem Pensionsrechner anpassen. Man bestraft sich mit der 55er somit selbst. So alt kann ich gar nicht werden, dass das wieder reinkommt... :evil:
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 14. Sep 2018, 17:29 Also die 55er wird gleichgestellt mit Selbstzerstümmulung! Ich werde es dann im Parallelthread in meinem Pensionsrechner anpassen. Man bestraft sich mit der 55er somit selbst. So alt kann ich gar nicht werden, dass das wieder reinkommt... :evil:
Sehr interessant. Danke für die Info!
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Muss mich korrigieren: Der Verweis ist auf § 44 BBG ! Das ist dann nur die Erläuterung der DDU. Was das mit dem Thema vorübergehender Pensionserhöhung zu tun haben soll, ist genauso schleierhaft...
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

AndyO hat geschrieben: 14. Sep 2018, 17:29 So, habe nun die Frage nach der vorrübergehenden Pensionserhöhung nach §14a von der BAnstPT bantwortet bekommen:

Die Erhöhung wird nur bei DDU gewährt. Nicht bei der 55er!

Begründung:

BeamtVG § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

(1) Unfallfürsorge wird nicht gewährt, wenn der Verletzte den Dienstunfall vorsätzlich herbeigeführt hat.


Also die 55er wird gleichgestellt mit Selbstzerstümmulung! Ich werde es dann im Parallelthread in meinem Pensionsrechner anpassen. Man bestraft sich mit der 55er somit selbst. So alt kann ich gar nicht werden, dass das wieder reinkommt... :evil:
Kannst Du mir mal erklären, um welche "Erhöhung" es hier geht?
Ich blicke da jetzt nicht so ganz durch, bin aber auch nicht so tief in der Materie.
Ich habe die 55 gezogen nach 39 Dienstjahren und bekomme haargenau das, was ich auch ausgerechnet habe: 69,96%
Um welche Unfallfürsorge/vorrübergehende Pensionserhöhung geht es bzw. was ist damit gemeint?
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Telekommi hat geschrieben: 15. Sep 2018, 09:55 Kannst Du mir mal erklären, um welche "Erhöhung" es hier geht?
Ich blicke da jetzt nicht so ganz durch, bin aber auch nicht so tief in der Materie.
Ich habe die 55 gezogen nach 39 Dienstjahren und bekomme haargenau das, was ich auch ausgerechnet habe: 69,96%
Um welche Unfallfürsorge/vorrübergehende Pensionserhöhung geht es bzw. was ist damit gemeint?
Ist auch nicht einfach zu verstehen. Ich verstehe es so, dass, wenn Du Rentenansprüche aus rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung erworben hast, Du diese vom Zeitpunkt des (vorzeitigen) Renten-/Pensionseintritts bis zum Zeitpunkt der regulären Zurruhesetzung ausgezahlt bekommst, sofern Du 60 Monate Wartezeit erfüllt hast und ein Ruhegehaltssatz von 66.97% noch nicht überschritten ist.

Du bekommst also nichts (da 69,96% erreicht)!

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html

Dieser Zuschlag wird wohl beim ER nicht gewährt, da der ER keine Dienstunfähigkeit nach §14a ist. Ist also nur dann interessant, wenn man nennenswert Rentenansprüche erworben hat und die 66,97% noch nicht erreicht wurden. Dann stünde man mit DDU (noch) besser da.
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Hauseltr
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Hauseltr »

Zitat:
Den Rest habt ihr der Untätigkeit der euch so treuen EVG zu verdanken, die dem Thema jahrelang keine Priorität gewidmet hat.

Wenn Beamte nicht mal wissen, dass die Gewerkschaften, auch die GDL, in punkto Beamtenrecht nur Bittsteller sind, tut es mir echt leid.

Das gilt auch in punkto Besoldung!

Zum Thema Rente:

Wenn ich Beamtenbezüge bekomme, kommt die Auszahlung der Rente erst mit Erreichen der 65 (+ ? Monate) Jahre zum Tragen und wird dann mit der Pension verrechnet.

Macht bei mir ein + von ca. 25,00 € monatlich aus, als Zuschuss zur Krankenversorgung.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Hauseltr hat geschrieben: 15. Sep 2018, 12:06 Zitat:
Den Rest habt ihr der Untätigkeit der euch so treuen EVG zu verdanken, die dem Thema jahrelang keine Priorität gewidmet hat.

Wenn Beamte nicht mal wissen, dass die Gewerkschaften, auch die GDL, in punkto Beamtenrecht nur Bittsteller sind, tut es mir echt leid.
Wenn man eine Gewerkschaft hat, die erst gar nichts fordert, kommt gar nichts dabei raus. Die EVG hat sich lieber um ihren TV-Demografie gekümmert Mein Sohn kriegt das auslaufend als Fahrdienstleiter mit. Ist gerade ein Kollege mit 59 aus gesundheitlichen Gründen in die DDU ausgeschieden. -10,8%! Mit ner 55er Regelung hätte er volle Pensionsansprüche. Das sind die Opfer der Untätigkeit der EVG.
Hauseltr hat geschrieben: 15. Sep 2018, 12:06 Zum Thema Rente:

Wenn ich Beamtenbezüge bekomme, kommt die Auszahlung der Rente erst mit Erreichen der 65 (+ ? Monate) Jahre zum Tragen und wird dann mit der Pension verrechnet.

Macht bei mir ein + von ca. 25,00 € monatlich aus, als Zuschuss zur Krankenversorgung.
Bei den Beamten heißt das Ruhegehalt "Pension". Könnte mir jetzt auch leid tun, wenn man das nicht weiß. ;) Und ja, die Rente kommt mit dem Regelrenteneintrittsalter dazu und wird auf der Pensionsseite so beschnitten, dass nicht mehr wie die 71,75% herauskommen. Wir könnten jetzt noch diskutieren, ob Schwerbehinderte mit 63+ beantragen müssen.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Siggi09 hat geschrieben: 15. Sep 2018, 10:17
Ist auch nicht einfach zu verstehen. Ich verstehe es so, dass, wenn Du Rentenansprüche aus rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung erworben hast, Du diese vom Zeitpunkt des (vorzeitigen) Renten-/Pensionseintritts bis zum Zeitpunkt der regulären Zurruhesetzung ausgezahlt bekommst, sofern Du 60 Monate Wartezeit erfüllt hast und ein Ruhegehaltssatz von 66.97% noch nicht überschritten ist.

Du bekommst also nichts (da 69,96% erreicht)!

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html

Dieser Zuschlag wird wohl beim ER nicht gewährt, da der ER keine Dienstunfähigkeit nach §14a ist. Ist also nur dann interessant, wenn man nennenswert Rentenansprüche erworben hat und die 66,97% noch nicht erreicht wurden. Dann stünde man mit DDU (noch) besser da.
Ok, verstanden.
Ich muss dann warten, bis ich 65 bin, dann bekomme ich noch ein wenig mehr. Liege ca. 80 Euronen unter der Höchstgrenze von 71,25%, habe mir aber ca. 150 Euronen Rente erwirtschaftet. Heisst, sie ziehen mir an der Pension 70 Euronen ab, damit ich nicht über den Höchstsatz liege.
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Ich mach mal mit bei dem Zahlenspiel. Wenn ich es in 2019 in der ER schaffe, komme ich auf 66,74% (Juni). Ich habe 67 Rentenmonate. Jahrgang 59. Offizielles Renteneintrittsalter. 66Jahre und 2 Monate. Laut Berechnung bekomme ich knapp 100€ Rente. Also muss ich mit keiner Kürzung rechnen? Noch etwas. Was bedeutet: Zuschuss zur Krankenversorgung?
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

MadHeart hat geschrieben: 15. Sep 2018, 15:42 Ich mach mal mit bei dem Zahlenspiel. Wenn ich es in 2019 in der ER schaffe, komme ich auf 66,74% (Juni). Ich habe 67 Rentenmonate. Jahrgang 59. Offizielles Renteneintrittsalter. 66Jahre und 2 Monate. Laut Berechnung bekomme ich knapp 100€ Rente. Also muss ich mit keiner Kürzung rechnen? Noch etwas. Was bedeutet: Zuschuss zur Krankenversorgung?
Im ER gibt es, so wie ich es verstanden habe, keinen Zuschlag. Ab 66/2 Monate dürftest Du soviel aus der Rente bekommen, bis max. 71,25% erreicht sind. Wenn die 100 EUR weniger sind, sollten sie ab dann zu 100% ausgezahlt werden - sonst eben anteilig.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

71,75%
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 16. Sep 2018, 16:0671,75%
Sorry, falsch abgeschrieben ... ;)
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Siggi09 hat geschrieben: 15. Sep 2018, 16:00
MadHeart hat geschrieben: 15. Sep 2018, 15:42 Ich mach mal mit bei dem Zahlenspiel. Wenn ich es in 2019 in der ER schaffe, komme ich auf 66,74% (Juni). Ich habe 67 Rentenmonate. Jahrgang 59. Offizielles Renteneintrittsalter. 66Jahre und 2 Monate. Laut Berechnung bekomme ich knapp 100€ Rente. Also muss ich mit keiner Kürzung rechnen? Noch etwas. Was bedeutet: Zuschuss zur Krankenversorgung?
Im ER gibt es, so wie ich es verstanden habe, keinen Zuschlag. Ab 66/2 Monate dürftest Du soviel aus der Rente bekommen, bis max. 71,25% erreicht sind. Wenn die 100 EUR weniger sind, sollten sie ab dann zu 100% ausgezahlt werden - sonst eben anteilig.
Sorry, natürlich 71,75.
Aber meines Wissens nach ziehen sie Dir an der Pension ab, nicht an der Rente, d.h. ich z.B. bekomme die rd. 150 Euronen voll ausgezahlt und an der Pension wird dann soweit gekürzt, dass ich zusammen 71,75 % habe.
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Hauseltr
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Hauseltr »

Zitat von Andy0:
Bei den Beamten heißt das Ruhegehalt "Pension". Könnte mir jetzt auch leid tun, wenn man das nicht weiß. ;) Und ja, die Rente kommt mit dem Regelrenteneintrittsalter dazu und wird auf der Pensionsseite so beschnitten, dass nicht mehr wie die 71,75% herauskommen.

Ich habe geschrieben:
Wenn ich Beamtenbezüge bekomme, kommt die Auszahlung der Rente erst mit Erreichen der 65 (+ ? Monate) Jahre zum Tragen und wird dann mit der Pension verrechnet.

Als Beamter im Ruhestand bekomme ich eine Bezügemitteilung! Keine Pensionsmitteilung!

Darin aufgeführt:
Grundgehalt, Versorgung
Familienzuschlag
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
(Abzüge)
§5,1 BeamtVG (0,9901)
(Ruhegehaltssatz 71,75 %)
Ruhegehalt
Versorgungsbezug
Anzurechnende Renten
Ruhensbetrag §55 BeamtVG
Abzug § 50 BeamtVG

Bruttoentgelte usw.

Das Wort/der Begriff Pension kommt in dieser Bezügemitteilung nicht vor.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Hauseltr hat geschrieben: 20. Sep 2018, 11:52 Ich habe geschrieben:
Wenn ich Beamtenbezüge bekomme,
Ein Beamter erhält keine Bezüge sondern Besoldung.
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