Volljährige Tochter will jobben
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Re: Volljährige Tochter will jobben
Nein. Du wirfst hier alles durcheinander....Kindergeld erhälst du weiterhin, weil es sich um einen Abschnitt vor Aufnahme einer Ausbildung handelt. Einkommensgrenzen gibt es da nicht. Setze dich bei Veränderungen immer mit der Kindergeldkasse in Verbindung. Bekommt sie z.B. keinen Studienplatz, sollte sie sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Damit ist bis 21 die Voraussetzung für Kindergeld erfüllt, wenn man wartet oder nichts findet.