Bei drohender DDU Ruhegehaltsatz wird immer niedriger?

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Muschelchen
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Bei drohender DDU Ruhegehaltsatz wird immer niedriger?

Beitrag von Muschelchen »

Guten Morgen,
ich habe eine Frage, die vielleicht schon irgendwo beantwortet wurde, aber ich finde eigentlich nichts dazu...
Problematik: Ich bin Landesbeamtin in NRW und schon seit Herbst krankgeschrieben, ich warte seit längerem auf einen AA-Termin, der wahrscheinlich in die DDU führen wird. Wenn ich immer mal wieder den Ruhegehaltsrechner in NRW bemühe, habe ich das komische Erlebnis, dass sich mein Ruhegehaltssatz nicht steigert, sondern immer weiter sinkt, bei Berechnung für einen Versorgungsbeginn zum 1.12.2017 lag ich bei 43,05%, bei Berechnung für den 1.12.2018 liege ich nur noch bei 42,92%. Woran liegt das? Hat es mit dem Anheben des Pensionsalters zu tun oder welche andere Erklärung gibt es?
Vielen Dank für eure Hilfe....
mecki111
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Re: Bei drohender DDU Ruhegehaltsatz wird immer niedriger?

Beitrag von mecki111 »

Ich gehe mal davon aus, dass du teilzeitbeschäftigt bist. Wenn der Beschäftigungsgrad geringer als 2/3 eines Vollbeschäftigten ist, sinkt der Ruhegehaltssatz entsprechend ab, je weiter der Ruhestandsbeginn hinausgeschoben wird. Die Zeit vom Beginn des Ruhestandes bis zum Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, wird nach § 15 Abs. 1 LBeamtVG NRW zu 2/3 (eines Vollbeschäftigten) als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt.
Da hilft nur, den Ruhestand selbst zu beantragen, wenn keine Genesung zu erwarten ist und der Dienst nicht mehr ausgeübt werden kann.
Muschelchen
Beiträge: 61
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Re: Bei drohender DDU Ruhegehaltsatz wird immer niedriger?

Beitrag von Muschelchen »

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, ja ich bin teilzeitbeschäftigt, das heißt dann wieder für NRW, dass ich meine Ruhegehaltsauskunft über meine Dienststelle einreichen muss, das wollte ich eigentlich vermeiden....Ist das eigentlich in den anderen Bundesländern auch so, dass man keine Ruhegehaltsauskunft vor 55 Jahren oder bei drohender DDU über die Dienststelle erhält? Zitat Finanzverwaltung NRW:
Eine Erteilung der Versorgungsauskunft erfolgt:


bei Überschreiten des 55. Lebensjahres (jedoch nur bis 12 Monate vor Eintritt in den Ruhestand) oder
bei schwerer Erkrankung, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt (Anfragen der Dienststellen) oder
bei bevorstehender Altersteilzeit

Wir erteilen eine Versorgungsauskunft nur, wenn Sie diese über Ihre personalaktenführende Dienststelle beantragen.
Mit dem Versorgungsrechner komme ich dann ja auch nicht so richtig weiter oder?
AndyO
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Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
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Re: Bei drohender DDU Ruhegehaltsatz wird immer niedriger?

Beitrag von AndyO »

Muschelchen hat geschrieben: 3. Sep 2018, 16:52 Mit dem Versorgungsrechner komme ich dann ja auch nicht so richtig weiter oder?
Hab mir selbst was zusammengebastelt:

viewtopic.php?f=22&t=8612

Allerdings Bund, kann aber bisher keinen Unterschied zu euch erkennen. Deine Teilzeitjahre musst du linear in Vollzeitjahre umrechnen. Also 20 Jahre 50% = 10 Jahre 100%. Die Differenz der Jahre von heute bis 60 gibt dann zzgl. n * 2/3 Ruhegehaltssatz. Solltest du schaffen.
Muschelchen
Beiträge: 61
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Re: Bei drohender DDU Ruhegehaltsatz wird immer niedriger?

Beitrag von Muschelchen »

Vielen Dank für den Hinweis und die Berechnung, genau so werde ich es nochmal probieren, danke.....
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