Hallo,
mein Mann und ich sind beide verbeamtete Lehrer in NRW, allerdings bei unterschiedlichen Bezirksregierungen. Nun bekommen wir unser zweites Kind. Das erste Kind ist über mich in der Beihilfe und bei der Debeka versichert. Wir wollen dieses Mal, anders als beim letzten Mal, gleichzeitig Elternzeit nehmen und sind ein wenig unsicher, wie das ganze jetzt funktioniert. Vielleicht kann uns ja jemand helfen? Hier mal unsere Planungen und Fragen:
ET 24.09.18
Elternzeit der Mutter 1-24 Monate (Rückkehr in Teilzeit nach 12 Monate)
Elternzeit des Vaters 1. Monat und 9. Monat
Monat 1: Bleibe ich dann im Monat 1 selbst versichert und beihilfeberechtigt dann mit 70 %, da zwei Kinder? Und bei meinem Mann bleibt alles beim Alten?
Ab Monat 2- Monat 8: Mein Mann ist dann wieder arbeiten und ich bin beihilfeberechtigte Angehörige bei ihm durch die Elternzeit mit 70 %. Die zwei Kinder wären in dieser Zeit dann ja besser über ihn beihilfeberechtigt und er dann auch bei 70 %, oder?
Monat 9: gemeinsame Elternzeit: Müssen wir da wieder alles ändern????
Monat 9-12: Wieder wie bei Monat 2-8?
Ab Monat 12, wenn ich wieder Teilzeit in Elternzeit arbeite? Wie ist das ganze dann? Bin ich dann selbst beihilfeberechtigt oder nur über meinen Mann?
Ich finde es wahnsinnig verworren und ich wäre wirklich dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Kati
Elterngeld, Beihilfe, PKV; Familienzuschlag etc wenn beide Beamte sind
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Re: Elterngeld, Beihilfe, PKV; Familienzuschlag etc wenn beide Beamte sind
Es müsste so laufen:
Im ersten Monat erhaltet ihr beide 70%, weil du noch Bezüge bekommen wirst und dein Mann dann Angehöriger ist.
Im zweiten Monat wird einer 50% bekommen und der andere 70%, weil beide beihilfeberechtigt sind.
Dritter bis achter Monat. werdet ihr beide wieder 70% bekommen.
Neunter Monat weiß ich nicht, weil keiner von euch arbeitet. (Das weiß wahrscheinlich nur der liebe Gott)
Zehnter bis zwölfter Monat wieder beide 70%
Ab dem zwölften Monat hängt es von deinem Einkommen ab. Wahrscheinlich werdet ihr beide Beihilfeanspruch haben. Dann gilt wieder 50%/70%
Im ersten Monat erhaltet ihr beide 70%, weil du noch Bezüge bekommen wirst und dein Mann dann Angehöriger ist.
Im zweiten Monat wird einer 50% bekommen und der andere 70%, weil beide beihilfeberechtigt sind.
Dritter bis achter Monat. werdet ihr beide wieder 70% bekommen.
Neunter Monat weiß ich nicht, weil keiner von euch arbeitet. (Das weiß wahrscheinlich nur der liebe Gott)
Zehnter bis zwölfter Monat wieder beide 70%
Ab dem zwölften Monat hängt es von deinem Einkommen ab. Wahrscheinlich werdet ihr beide Beihilfeanspruch haben. Dann gilt wieder 50%/70%
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Re: Elterngeld, Beihilfe, PKV; Familienzuschlag etc wenn beide Beamte sind
Nein. Das wissen auch andere.....Lehrer-in-NRW hat geschrieben: ↑19. Sep 2018, 19:28
Neunter Monat weiß ich nicht, weil keiner von euch arbeitet. (Das weiß wahrscheinlich nur der liebe Gott)