reichen meine Noten ?

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

Schmutziger Harald
Beiträge: 14
Registriert: 29. Aug 2018, 03:53
Behörde:

reichen meine Noten ?

Beitrag von Schmutziger Harald »

Hallo,

ich will mich bei der Polizei in Baden-Württemberg für den gehobenen Dienst bewerben, bin mir aber nicht sicher ob meine Noten dafür gut genug sind.

Hier ist eine Übersicht meiner Noten der Klasse 12 (Kurstufe 1), für die ein Zeugnis vorliegt:
(Anm.: G9-Gymnasium, Abitur nach Klasse 13)
http://docdro.id/o17V4iX

Der notwendige Notendurchschnitt ist 3,0 oder besser.

Reicht`s für mich ?

Gruß Harry
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3960
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Torquemada »

Ein kleiner Scherz....da wir nicht wissen, wie die Spätzlepolizei den Notendurchschnitt berechnet. Und die Fächer sehen wir auch nicht. https://nachwuchswerbung.polizei-bw.de/ ... gen/#intro
Schmutziger Harald
Beiträge: 14
Registriert: 29. Aug 2018, 03:53
Behörde:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Schmutziger Harald »

Die Bezeichnung der Fächer ist nicht notwendig.
Wahlfächer werden - soviel ist klar - nicht mit eingerechnet.

Errechnet man das arithmetische Mittel aus Punkten ergibt sich für
12-1 ein Punkteschnitt von 8,50 und für
12-2 ein Punkteschnitt von 7,60.
Bildet man den Mittelwert aus beiden Halbjahren ist das Ergebnis 8,05.

Überführt man zunächst die Punkte in ganze Noten und ermittelt dann die Mittelwerte aus diesen ganzen Noten ergibt sich für
12-1 ein Notenschnitt von 2,7 und für
12-2 ein Notenschnitt von 3,2.
Bildet man den Mittelwert aus beiden Halbjahren ist das Ergebnis 2,95.

Der für den gehobenen Dienst benötigte Schnitt ist 3,0.

Die Spätzlespolizei hat also Auswahl ....
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3960
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Torquemada »

Schmutziger Harald hat geschrieben: 31. Aug 2018, 14:37 Die Bezeichnung der Fächer ist nicht notwendig.
Ich denke, die Spätzlepolizei schaut sich schon die Noten der klassischen Hauptfächer an. Und du hast da bei den Fächern schon extreme Leistungsunterschiede. Da die Spätzlepolizei zurzeit massive Nachwuchsprobleme hat und die versprochenen Neueinstellungen gar nicht zahlenmäßig schafft, sind deine Chancen gut.
Vielleicht kannst du bei einigen Fächern auch etwas "zulegen"....
Schmutziger Harald
Beiträge: 14
Registriert: 29. Aug 2018, 03:53
Behörde:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Schmutziger Harald »

Darf da jeder Karriereberater selbst entscheiden, welche Fächer er wie gewichtet und wie er den Notenschnitt berechnet ?

Oder gibt es da Vorgaben ?

BTW: Die Spätzlespolizei hat - wenn überhaupt - Probleme im mittleren Dienst.
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Baumschubser »

Letztlich musst du für die Bewerbung erstmal nur den Mindestschnitt vorweisen. Alles andere entscheidet sich im Auswahlverfahren, in dem du verschiedenen Tests unterzogen wirst. Aus denen ergibt sich dann ein Punkteranking und wenn das ausreicht, jucken deine Schulnoten niemanden mehr.
Schmutziger Harald
Beiträge: 14
Registriert: 29. Aug 2018, 03:53
Behörde:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Schmutziger Harald »

Baumschubser hat geschrieben: 31. Aug 2018, 17:44 Letztlich musst du für die Bewerbung erstmal nur den Mindestschnitt vorweisen.
Und da ist eben die Frage, ob ich mit den o.a. Noten den Durchschnitt erfülle oder nicht.

Erste Frage: Wird der Durschnitt nur aus dem Zeugnis 12-2 ermittelt, oder aus beiden ?
Zweite Frage: Werden Punkte addiert und dividiert und dann aus dem Punkteschnitt ein Notendurchschnitt erechnet, oder werden zuerst aus den Punkten ganze Noten gebildet, und diese dann addiert und durch die Anzahl der Fächer dividiert ?
Dritte Frage: Wird gerundet, und wenn ja, wie ?

Meine Vermutung ist, dass nur 12-2 herangezogen wird, und dass Punkte addiert und dividiert werden.

Wenn meine Vermutung richtig ist, dann lande ich bei 7,6 Punkten.

Und dann ist eben die Frage, ob das gerundet wird und dann eine Note gebildet wird (also 7,6 Pkt. sind gerundet 8 Pkt. und 8 Pkt. sind Note 3,0)

Oder ob 7,6 Pkt. eben schlechter als Note 3,0 ist.
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Baumschubser »

Du musst nur ein Zeugnis beibringen und das ist normalerweise das jeweils aktuellste. Sowas steht aber in den jeweiligen Ausschreibungen ziemlich genau drin.
Schmutziger Harald
Beiträge: 14
Registriert: 29. Aug 2018, 03:53
Behörde:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Schmutziger Harald »

Baumschubser hat geschrieben: 31. Aug 2018, 19:38 Du musst nur ein Zeugnis beibringen und das ist normalerweise das jeweils aktuellste. Sowas steht aber in den jeweiligen Ausschreibungen ziemlich genau drin.
Das aktuellste Zeugnis ist das von 12-2. Die Frage ist halt, ob, wenn beide Zeugnisse vorliegen, beide einfliessen oder auch dann nur das aktuellste.

@Baumschubser: Weisst Du wo ich diese ziemlich genauen jeweiligen Ausschreibungen finden kann ?
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Baumschubser »

Normal im Internet, da stehen diese Sachen bei eigentlich jeder Behörde.
Schmutziger Harald
Beiträge: 14
Registriert: 29. Aug 2018, 03:53
Behörde:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Schmutziger Harald »

Baumschubser hat geschrieben: 31. Aug 2018, 22:19 Normal im Internet, da stehen diese Sachen bei eigentlich jeder Behörde.
Nicht so in Baden-Würtemberg.

Da stehen auf den einschlägigen Seiten nur sehr oberflächliche Hinweise.

Einzureichen seien die "aktuellen Zeugnisse", und bei denn müsse auch der Notendurchschnitt 3,0 erreicht werden.

Es ist nicht einmal veröffentlicht, dass Wahlfächer (ausser beim Abiturzeugnis) keinen Eingang in die Durschnittsberechnung finden.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3960
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Torquemada »

Bei denen steht viel...auch die inzwischen als rechtswidrig abgeurteilte Größe von 1,60 m....Nachfragen...und fertig....
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 857
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Ruheständler »

...ES scheint hier sehr schwierig die weitere Vorgehensweise zu finden um zu einem Erfolg zu kommen,da bleibt wohl nur Augen zu und durch ,Bewerbung abschicken...
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Baumschubser »

Sehe ich auch so, mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen.
Schmutziger Harald
Beiträge: 14
Registriert: 29. Aug 2018, 03:53
Behörde:

Re: reichen meine Noten ?

Beitrag von Schmutziger Harald »

Torquemada hat geschrieben: 31. Aug 2018, 23:26 Bei denen steht viel...auch die inzwischen als rechtswidrig abgeurteilte Größe von 1,60 m....Nachfragen...und fertig....
Die Regelung der Mindestgröße 1,60 m wurde gerichtlich als rechtswidrig eingestuft ?

@Torquemada: Hast Du dazu ein Aktenzeichen ?

Mir ist nur ein Urteil des OVG NRW bekannt, nachdem geschlechtsspezifische Größenvorgaben deshalb rechtswidrig sind, weil die Größenvorgaben nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwaltung festgelegt wurden.

Das Land NRW hat jetzt die Größenanforderungen für Männlein und Weiblein vereinheitlicht. Damit sind sie wieder rechtsgültig, auch wenn die Anforderung durch die Verwaltung erlassen wurden. Mindestgröße NRW: 1,63 m.
(https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... gsmerkmal/)


Wäre schon interessant zu wissen, woher die Kläger die Erlasse hatten, gegen deren Regelung sie vorgegangen sind.

In BW könnte das nicht passieren: Da werden solche Normen nicht veröffentlicht. Das entlastet die Gerichte.

Statt dessen gibt`s Threads wie diesen hier.
Antworten