Hallo liebes Forum,
mich beschäftigt folgende Frage:
Mal angenommen ein Landesbeamtenverhältnis auf Widerruf in Baden-Württemberg endet durch Entlassung. Somit erlischt auch der Anspruch auf Heilfürsorge. Wie würde dann der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung ablaufen?
Im Internet und mit Hilfe der Suchfunktion konnte ich hierzu leider nichts finden.
Liebe Grüße
Wechsel von der Heilfürsorge in die GKV
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 25. Aug 2018, 21:26
- Behörde:
- Baumschubser
- Beiträge: 851
- Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Wechsel von der Heilfürsorge in die GKV
Normalerweise musst du zur Krankenkasse deiner Wahl tappeln und dich dort anmelden. Das ist ja genau wie bei Rückkehrern von der Bundeswehr. Die wechseln nach Dienstende auch einfach von der Heilfürsorge zurück in die GKV.
Zitat:
"Privat Krankenversicherte dürfen bzw. müssen zurück in die gesetzliche Variante, sobald sie versicherungspflichtig werden. Insofern sind hiervon vor allem Angestellte oder Arbeitslose betroffen, deren Einkommen unter die Jahreseinkommensgrenze von derzeit 54.9000 Euro sinkt. In diesen Fällen ist ein Verbleib in der PKV rein formal nicht möglich. "
Du bist einem privat Versicherten gleichgestellt.
Quelle:
https://www.wissen-private-krankenversi ... eck-in-gkv
Zitat:
"Privat Krankenversicherte dürfen bzw. müssen zurück in die gesetzliche Variante, sobald sie versicherungspflichtig werden. Insofern sind hiervon vor allem Angestellte oder Arbeitslose betroffen, deren Einkommen unter die Jahreseinkommensgrenze von derzeit 54.9000 Euro sinkt. In diesen Fällen ist ein Verbleib in der PKV rein formal nicht möglich. "
Du bist einem privat Versicherten gleichgestellt.
Quelle:
https://www.wissen-private-krankenversi ... eck-in-gkv
-
- Moderator
- Beiträge: 3948
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Wechsel von der Heilfürsorge in die GKV
Es ist so geregelt, dass man dann immer zuerst zu der Krankenkasse "tappeln" muss, bei der man vorher versichert war.Baumschubser hat geschrieben: ↑26. Aug 2018, 09:48 Normalerweise musst du zur Krankenkasse deiner Wahl tappeln und dich dort anmelden.
Dort wird einem dann erklärt, wie es weitergeht. Arbeitsaufnahme mit Versicherungspflicht ist immer einfach...und schont die Nerven und den Geldbeutel...
Eventl. kommt in dem Fall auch Familienversicherung in Frage.