Versetzung

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joschy71
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Versetzung

Beitrag von joschy71 »

Hallo ich lasse mich zum 01.11 auf eigenen Wunsch in eine andere Behörde versetzen. Nun wurden mir für den Monat November und Dezember die anteiligen Urlaubstage (5) bereits abgezogen und an die andere Behörde weitergegeben. Ich darüber hinaus noch 18 Tage Urlaub für das aktuelle Jahr zur Verfügung. Steht es mir zu die in meiner jetzigen Dienststelle zu nehmen oder muss ich die Tage bis zur Versetzung genommen haben ?
Mir wurde ein beantragter Urlaub vor meiner anstehenden Versetzung abgelehnt ist das so rechtens ?


Wäre über adäquate Antworten sehr dankbar.

Es grüßt der Joschy
Torquemada
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Re: Versetzung

Beitrag von Torquemada »

joschy71 hat geschrieben: 18. Aug 2018, 07:59 Steht es mir zu die in meiner jetzigen Dienststelle zu nehmen oder muss ich die Tage bis zur Versetzung genommen haben ?
Mir wurde ein beantragter Urlaub vor meiner anstehenden Versetzung abgelehnt ist das so rechtens ?

Ersteres verstehe ich nicht. Du meinst, ob du den bis 31.10 nehmen muss?

Es gelten Absprachen zwischen den Behörden.

Dein Erholungsurlaub 2018 muss dir m.E. in 2018 gewährt werden. Hierzu gibt es genügnd Urteile. Ein außergewöhnlicher Notstand des Landes, der eine Versagung des Erholungsurlaubes rechtfertigt, dürfte gem. Nachrichtenlage nicht vorliegen.
joschy71
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Re: Versetzung

Beitrag von joschy71 »

Ja genau ich wollte gern noch etwas von dem Urlaub nehmen, damit ich in der neuen Behörde nicht gleich mit insgesamt 23 Tagen (18 Tage bis 31.10 plus die 5 Tage für November und Dezember) Urlaub für das Jahr 2018 komme. Der wurde mir nun abgelehnt. Daher die frage muss meine jetzige Dienststelle mir den Urlaub gewähren da ich diese ja bis zum 31.10 verlasse ?

Es grüßt der Joschy
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Ruheständler
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Re: Versetzung

Beitrag von Ruheständler »

... anscheinend ist der eigene Wunsch um Versetzung bei der jetzigen Dienststelle nicht so gut angekommen,so das möglicherweise jetzt mit Sanktionen reagiert wird und da kommt ein Urlaubswunsch gerade recht,es ist schwierig einer Dienststelle zu beweisen das man als Beschäftigter abkömmlich ist,das Zeitfenster dafür wäre eh zu lang weil Du dann schon bei der neuen Dienststelle bist.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Torquemada
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Re: Versetzung

Beitrag von Torquemada »

Ruheständler hat geschrieben: 19. Aug 2018, 13:38 ,es ist schwierig einer Dienststelle zu beweisen das man als Beschäftigter abkömmlich ist,das Zeitfenster dafür wäre eh zu lang weil Du dann schon bei der neuen Dienststelle bist.
Beweisen muss der Beamte gar nichts. Ist juristisch genau das Gegenteil. Offenbar ging da bei der Urlaubsplanung 2018 was schief. Noch schön Urlaub aus 2017 geschoben? Anfang des Jahres Urlaubsplanung einreichen und absegnen lassen (Reisebuchungen etc.). Und das war es dann. Null Chance für die Behörde (außer wirklicher Notstand).
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Ruheständler
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Re: Versetzung

Beitrag von Ruheständler »

...aber welche Alternative hat der TE denn ? einfach in den Urlaub gehen ohne Genehmigung geht auch nicht,um arbeitsrechliche / beamtendienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen ,da ist die Zeit wohl weg und der TE bei der neuen Dienststelle.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Torquemada
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Re: Versetzung

Beitrag von Torquemada »

Kann ja sein, dass er dieses Jahr schon Erholungsurlaub hatte. Damit ist der Erholungzweck erfüllt.
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