PKV: Risikoaufschlag 100 %
Moderator: Moderatoren
PKV: Risikoaufschlag 100 %
Hallo,
suche gerade eine PKV.
Das erste Angebot hätte mich 400 € Beitrag gekostet. Also 40 % vom Verdienst.
Muss über die Öffnungsklausel kommen, bin über 40 Jahre alt, Anwärter Angebote gab es deshalb nicht bei der Kasse.
Vorerkrankung ist gegeben, die den Versicherer normalerweise 1500-2500 € / Monat für Medikamente kosten würde, je nachdem, ob leichtere Medis ausreichen oder ob die Krankheits-Aktivität die Teuren verlangen.
Der GKV Betrag wäre 190 Euro.
Ist 100 % Risikozuschlag, also Betragsverdopplung, üblich?
Habt Ihr Erfahrungen mit PKVs für o. g. Bedingungen?
suche gerade eine PKV.
Das erste Angebot hätte mich 400 € Beitrag gekostet. Also 40 % vom Verdienst.
Muss über die Öffnungsklausel kommen, bin über 40 Jahre alt, Anwärter Angebote gab es deshalb nicht bei der Kasse.
Vorerkrankung ist gegeben, die den Versicherer normalerweise 1500-2500 € / Monat für Medikamente kosten würde, je nachdem, ob leichtere Medis ausreichen oder ob die Krankheits-Aktivität die Teuren verlangen.
Der GKV Betrag wäre 190 Euro.
Ist 100 % Risikozuschlag, also Betragsverdopplung, üblich?
Habt Ihr Erfahrungen mit PKVs für o. g. Bedingungen?
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- Moderator
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Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
Der Risikozuschlag war doch auf 30 Prozent begrenzt. Habe ich so im Gedächtnis. Das war der Sinn der Öffnungsklausel.
- Bananen-Willi
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Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
Unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich. Aber als längerdienender Zeitsoldat wird man fast genötigt, eine kleine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, allein schon deswegen, weil das Risiko, seine BW-Zeit nicht unversehrt zu überstehen, deutlich höher liegt als bei Amtsstubenpupsern. (Wobei die Anzahl der Sportverletzungen die der Einsatzversehrtheit vermutlich übersteigen dürfte )
Wer das nicht macht, muss sich nicht wundern, wenn er danach Mondpreise zahlen muss...
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Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
Hallo. Ich kenne es auch so über die Öffnungsklausel höchstens 30% Risikozuschlag.
Das gilt aber nur für den ersten verbindlichen Antrag der bei einer PKV abgegeben wurde. Da man das Angebot nur über einen Antrag bekommt sollte man den Antrag klar und deutlich als Probeantrag kennzeichnen.
Das gilt aber nur für den ersten verbindlichen Antrag der bei einer PKV abgegeben wurde. Da man das Angebot nur über einen Antrag bekommt sollte man den Antrag klar und deutlich als Probeantrag kennzeichnen.
Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
Danke für eure Antworten.
Die Höhe des Zuschlags liegt im eigenen Ermessen der Versicherungen.
Ja, vom Alter her hatte ich extrem Glück. Zudem muss ich sagen, ich benötige seit längerem keine Medis - hab ich entschieden und will das auch weiterhin so halten. Bis mein Arzt das auch so sieht, brauch ich aber noch mindestens 1 weiteres Jahr ohne Verschlechterung.
Konkrete Versicherungs-Tipps würden nicht direkt zu Lasten der Alt Versicherten gehen. Wenn Versicherungs-Namen gegen Foren Regeln verstoßen, gerne auch über PN.
Die Höhe des Zuschlags liegt im eigenen Ermessen der Versicherungen.
Ja, vom Alter her hatte ich extrem Glück. Zudem muss ich sagen, ich benötige seit längerem keine Medis - hab ich entschieden und will das auch weiterhin so halten. Bis mein Arzt das auch so sieht, brauch ich aber noch mindestens 1 weiteres Jahr ohne Verschlechterung.
Konkrete Versicherungs-Tipps würden nicht direkt zu Lasten der Alt Versicherten gehen. Wenn Versicherungs-Namen gegen Foren Regeln verstoßen, gerne auch über PN.
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Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
gD oder mD? Falls mD, GKV.
Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
Im Rahmen der Öffnungsklausel ist der Risikozuschlag auf 30 Prozent begrenzt. Ggf. werden Leistungsausschlüsse vorgenommen. Einen Ermessensspielraum bei der Bestimmung des Risikozuschlags sehe ich nicht.
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Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
Nix Öffnungsaktion, da Anwärter, also Beamter auf Widerruf. Die gehören nicht zum berechtigten Personenkreis. Nach dem Vorbereitungsdienst aber, wenn die Ernennung zum Beamten auf Probe erfolgt.
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Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
Wissen wir aus dem Eingangsposting. Dann doch freiwillig in der GKV und anschließend durch Öffnungsklausel in die PKV? Habe jetzt bei der Hitze nicht nachgeschaut, ob das auch unter die Öffnungsklausel fällt. Freiwillige GKV wird halt kritisch, wenn ein Ehepartner verdient oder andere Einkünfte da sind.Zollkodex-Ritter hat geschrieben: ↑22. Aug 2018, 13:08 Nix Öffnungsaktion, da Anwärter, also Beamter auf Widerruf. Die gehören nicht zum berechtigten Personenkreis. Nach dem Vorbereitungsdienst aber, wenn die Ernennung zum Beamten auf Probe erfolgt.
Re: PKV: Risikoaufschlag 100 %
Muss man halt mal mit der Versicherung sprechen und auf Kulanz hoffen. Vll. geht was, da ja kein Anwärtertarif mehr möglich ist. Ansonsten nach dem Vorbereitungsdienst erneut anklopfen.