Dienstunfähig

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Deppert
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Dienstunfähig

Beitrag von Deppert »

Mal angenommen die Bahn setzt einen Beamten auf einen Arbeitsplatz, keinen dienstposten, den er nicht leisten kann. Die Bahn versucht ihn zur Ruhe zusetzen wegen dienstunfähigkeit. Bahnarzt lehnt ab. Daraufhin wird ein Gutachten erstellt von der Bahn beauftragt bei externem Arzt . Der lehnt die zurruhesetzung ebenfalls ab. Danach noch 3 versuche bei verschiedenen bahnärzten, aber ohne Erfolg. Könnte die Bahn dennoch zur Ruhe setzen bzw. das bev oder nicht. Was denkt ihr und hat jemand Erfahrungen in die Richtung gemacht? :ugeek:
Roland64
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Roland64 »

Moin Deppert,

das BEV kann einen Beamten zur Ruhe setzen, auch wenn der Bahnarzt/Amtsarzt den Beamten für diensttauglich hält.

Dies wurde beispielsweise beim BEV Mitte vor einiger Zeit bei zwei Beamten (Lokführern) praktiziert.
Allerdings hatten sich beide wieder erfolgreich über das Verwaltungsgericht eingeklagt und dann einen fiktiven Dienstposten erhalten.

Wenn beide Parteien (BEV und Beamter) sich über die Zurruhesetzung einig sind, dann ist das natürlich kein Problem.
Ansonsten Widerspruch einlegen und Verwaltungsgericht anrufen.
Deppert
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Deppert »

Danke roland64

Mein Anwalt ist der Ansicht, dass sie keine Chance haben, aber man weiß nie, auf was sie so kommen. Bin ebenfalls beim bev Mitte. Mir wird immer vom besonderen Personalrat des bev damit gedroht.
suemue
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von suemue »

Hier mal mein bisheriges Erlebnis mit der DB !
ich bin 58 Jahre alt seit 1981 als Lokführer A8 in FRANKFURT, (BEV Mitte) beschäftigt und seit 2011 untauglich. Ich bin auf meiner Dienstelle mit Aushilfsjobs beschäftigt worden, also alles ohne festen Arbeistsplatz. 2013 war ich längere Zeit krank,bedingt durch einen leichten Schlaganfall, wo ich aber keine Einschränkungen erlitten habe, habe aber eine Schwerbehinderung von 50%. Ich war 6 Monate daheim. Nach 6 Monaten nahm ich wieder meine Arbeit bis 01.09.2016 auf, da schickte man mich zum Jobservice, bis 01.12.2017, da kam die Zwangspensionierung, von wegen OP1 9 Monate lang und dann OP2 12 Monate lang. Ich habe eine klage eingereicht, denn mir wurde eine Restarbetsleistung bestätigt durch den BEV-Arzt. Darauf ist die DB nicht eingegangen und reagierte mit untätigkeit. Mein Anwalt strebte eine Untätigkeitsklage an, daruf reagierte die DB, mit einem Arbeitsplatzangebot in Saarbrücken, als Postbote. Diese Stelle sei sehr krzfristig frei geworden und wäre mit A8 bewertet.
Ich mußdazu sagen, daß ich 43 Bewerbunge geschrieben habe und ich es als Willkür von der DB ansehe mich nicht zu beschäftigen. Das ist für mich der Beweis einen Beamten loswerden zu wollen
Die Fahrzeit würde einfache Fahrt mehr als 3 Stunden betragen und ich könne ja umziehen, das lehte ich ab. Die Klage ist jetzt verfasst und ist dem Gericht und meinem Arbeitgber zugestellt worden. Mir wurde mitgeteilt, daß es bis zu Verhandlung bis zu 20 Monaten dauern könne und ich bis zur Gerichtsentscheidung noch aktiver Beamte wäre, nur OHNE DIENSTBEZÜGE, also bekomme ich Pension seit 01.12.2017. Würde ich die Klage gewinnen, müßte mir die DB die differenz nachzahen.
So das ist jetzt erstmal stand der Dinge
Wäre nett, wenn jemand schreiben würde, was er für Erfahrnungen bei gericht gemacht hat.
suemue
watschenmann
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von watschenmann »

Alles aber nicht so schlimm (die Telekom ist voll privatisiert und an der Börse / die Bahn ist noch komplett in der Hand des Staates)
Ja die Deutsche Bahn sammelt die überflüssigen Beamten in einem Pool, aber wenn man sich mit dem Beamtenrecht beschäftigt und hier in einigen Punkten auch Rat im Forum findet, dann kann man bei seinem P-Berater schon einiges blocken!

Da sind dann solche "Ratschläge" wie ES sie meint verteilen zu müssen fehl am Platze denn die haben kein Hand und Fuß.

Der einzige Grund warum ich die Beiträge von ES lese, weil diese unheimlich unterhaltsam sind - besonders die Selbstgespräche untereinander. :lol:

Gruß vom Watschenmann
Gloster
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Gloster »

suemue hat geschrieben: 22.06.2018 14:21 Hier mal mein bisheriges Erlebnis mit der DB !
ich bin 58 Jahre alt seit 1981 als Lokführer A8 in FRANKFURT, (BEV Mitte) beschäftigt und seit 2011 untauglich
Deine Geschichte, lieber Kollege, habe ich schon in verschiedenen Foren hier gelesen.

Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes in unseren Breitengraden beträgt etwa 76,9
Jahre. Ich werde niemals begreifen, wie sich ein A8-Lokführer (also ein Schichtarbeiter, der
höchstwahrscheinlich eine wesentlich geringere Lebenserwartung hat) noch mit dem BEV
wegen einer Verwendung herumschlägt. Du bekommst eine ganz ordentliche Pension.
Die neuen, angestellten Kollegen, könnten davon nur träumen, auch wenn sie erst
mit 70 in Rente gehen. Also schmeiß den Kram hin, beruhige Dich, und genieße
die Zeit die noch bleibt.

Alles andere lohnt sich nicht. 8-)

Gl.
Gloster
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Gloster »

Allein der Dienstherr ist zuständig für die Zurruhesetzung.
Der Bahnarzt hat nur eine beratende Funktion, die im Rechtsweg
nur eine Nebenrolle spielt.

Mfg Gl.
Rhein-Bahner
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Rhein-Bahner »

suemue hat geschrieben: 22.06.2018 14:21
Die Fahrzeit würde einfache Fahrt mehr als 3 Stunden betragen und ich könne ja umziehen, das lehte ich ab.

suemue
Also ich meine auch, in Frankfurt am Main hätte sich auch was für Dich finden lassen. Wegen der Entfernung nach Saarbrücken solltest du mal in den DemografieTV der DB AG reinschauen. Dort ist die Zumutbarkeit der Entfernung eines Regelarbeitsplatzes etc. unter "Anhang zu Abschnitt C Kapitel 5 - Abschnitt III § 13ff "Zumutbarkeit der Regel- bzw. Integrationsbeschäftigung" beschrieben. Bei diesen hohen Entfernungen sind auch "soziale Aspekte" zu berücksichtigen. Vielleicht wirst du oder dein Anwalt fündig. Den DemografieTV müsste er aber kennen.

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen ... 2_3_ha.pdf
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Hauseltr
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Hauseltr »

Den DemografieTV müsste er aber kennen.

Ich frage mich: Was hat ein Tarifvertrag mit einem Beamten zu tun?
Rhein-Bahner
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Rhein-Bahner »

Hauseltr hat geschrieben: 16.08.2018 13:52 Den DemografieTV müsste er aber kennen.

Ich frage mich: Was hat ein Tarifvertrag mit einem Beamten zu tun?
Danke für den berechtigten Hinweis, ganz wichtig! Grundsätzlich hat ein Tarifvertrag natürlich nichts mit Beamten zu tun, das stimmt! Genausowenig wie ein Beamter eigentlich nichts bei DB JobService verloren hätte. ;)

Aber im speziellen Fall sind im DemografieTV für "Alle Mitarbeiter" der DBAG Zumutbarkeitsklauseln enthalten, die anderswo z. B. in Beamtengesetzen nicht abgebildet sind (Zumutbarkeit Pendler etc.). Was man daraus machen kann? Weiß ich nicht, kann man mal zur Kenntnis nehmen und muss man im speziellen Fall sehen.....
hugoegonbalder
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von hugoegonbalder »

Hauseltr hat geschrieben: 16.08.2018 13:52 Den DemografieTV müsste er aber kennen.

Ich frage mich: Was hat ein Tarifvertrag mit einem Beamten zu tun?
Nichts. Aber trotzdem weißt man ständig darauf hin wenn es um Miitwirkungspflicht bei Bewerbungen geht.
Rhein-Bahner
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Rhein-Bahner »

hugoegonbalder hat geschrieben: 16.08.2018 18:40
Hauseltr hat geschrieben: 16.08.2018 13:52 Den DemografieTV müsste er aber kennen.

Ich frage mich: Was hat ein Tarifvertrag mit einem Beamten zu tun?
Nichts. Aber trotzdem weißt man ständig darauf hin wenn es um Mitwirkungspflicht bei Bewerbungen geht.
Die Bundesbeamtengesetze wiegen natürlich schwerer als ein DemografieTV oder andere Tarifverträge! :!:
Aber um zu wissen, was nun genau im DB Konzern gilt, was einen schützt oder wo es eine offene Flanke geben "könnte", nutzt es manchmal, wenn man sich auf die andere Seite der Medaille begibt.Ich zitiere mal einen Auszug aus einer GDL-Website zur Arbeitszeit von DB-Beamten:

<Zitat Anfang>
"Zunächst gilt grundsätzlich die Arbeitszeitverordnung des Bundes (AZV), sofern die Eisenbahnarbeitszeitverordnung (EAZV) nichts anderes bestimmt. Gemäß der AZV gilt für Bundesbeamte, also auch für die der DB zugewiesenen Beamten, die 41-Stunden Woche. Auf dieser Grundlage wird die Besoldung gezahlt. Die DB wendet für ihre Beschäftigten, unabhängig vom jeweiligen Status, die tariflichen Arbeitszeitregeln an :!: , sofern beamtenrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen...............In Betrieben, in denen die tariflich vereinbarte Beschäftigungssichernde Arbeitszeit (BeSiAz) von 39 Stunden pro Woche gilt, wird nur dieses Arbeitszeitvolumen abgefordert. Eine Kürzung der Besoldung erfolgt hier im Gegensatz zu den Tarifkräften nicht."
<Zitat Ende>

Gerne wiederhole ich nochmals meine Vorredner: Grundsätzlich gelten für die Beamten im DB Konzern die Bundesbeamtengesetze!
Aber der Passus im DemografieTV "Zumutbarkeit der Entfernung ff" "könnte" auch Beamte im DB-Konzern schützen. Ich habe zwar keine Erfahrung damit, wollte es nur erwähnen!

Mir ist am Ende auch wichtig zu erwähnen, bevor es falsch aufgefasst wird, dass ich hier auf der Seite von den Beamten und Tarifkräften stehe, die Ihren Arbeitsplatz verloren haben. Das ist schlimm genug! Aber obiges Beispiel sagt doch aus, das nicht alles (juristisch) so einfach abzuhacken ist.
Osito
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Re: Dienstunfähig

Beitrag von Osito »

Roland64 hat geschrieben: 05.07.2016 06:55 Moin Deppert,

das BEV kann einen Beamten zur Ruhe setzen, auch wenn der Bahnarzt/Amtsarzt den Beamten für diensttauglich hält.

Dies wurde beispielsweise beim BEV Mitte vor einiger Zeit bei zwei Beamten (Lokführern) praktiziert.
Allerdings hatten sich beide wieder erfolgreich über das Verwaltungsgericht eingeklagt und dann einen fiktiven Dienstposten erhalten.

Wenn beide Parteien (BEV und Beamter) sich über die Zurruhesetzung einig sind, dann ist das natürlich kein Problem.
Ansonsten Widerspruch einlegen und Verwaltungsgericht anrufen.
Hast du Erfahrungen wie lange so ein Verfahren tatsächlich dauert ??