Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
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Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
Hallo, ich lese immer wieder, dass es eine besondere Regelung gibt für DDU nach Dienstunfall , aber finde diese Regelung nicht. Konkret werde ich als Lehrer nach Dienstunfall in den Ruhestand versetzt, möchte aber für meinen Kopf und mein psychisches Wohlbefinden noch etwas Sinnvolles tun - z.B. Nachhilfe oder Förderunterricht geben.
Ist das möglich / erlaubt ? Welche Aspekte muss ich beachten. Danke
Ist das möglich / erlaubt ? Welche Aspekte muss ich beachten. Danke
Re: Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
Hallo, leider hat mir niemand geantwortet. Woran könnte das liegen? Ist meine Frage so außergewöhnlich oder so banal? Oder weiß einfach keiner , wie es ist? Danke
Re: Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
Natürlich ist es erlaubt, im Ruhestand einer Beschäftigung nachzugehen, sofern der Ruhestandsbeamte dazu in der Lage ist. Für mögliche Kürzungen des Ruhegehaltes sind die jeweiligen Anrechnungsvorschriften des einschlägigen Landesbeamtenversorgungsgesetzes zu beachten. Je nach Bundesland könnte die Tätigkeit als Lehrer im Landesdienst sogar anrechnungsfrei sein (Stichwort Lehrermangel). Dazu müsste die Personalstelle oder die Versorgungsbehörde Auskunft erteilen können.
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Re: Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
Wurde so nicht geschrieben.....Nicht als Nachhilfelehrer sondern im Landesdienst.PetraTello hat geschrieben: ↑16. Aug 2018, 10:58 H
Warum sollte ein Lehrer nicht als Nachhilfelehrer arbeiten, wenn ein Dienstunfall
vorliegt ?
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Re: Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
Sorry, da habe ich mich geirrt. Bin zufällig menschlich und da kommt sowas vor.Torquemada hat geschrieben: ↑16. Aug 2018, 11:07Wurde so nicht geschrieben.....Nicht als Nachhilfelehrer sondern im Landesdienst.PetraTello hat geschrieben: ↑16. Aug 2018, 10:58 H
Warum sollte ein Lehrer nicht als Nachhilfelehrer arbeiten, wenn ein Dienstunfall
vorliegt ?
Kein Grund, hier sich ausufernd aufzuregen.
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Re: Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
Hallo. Nebentätigkeiten gibt es im Ruhestand nicht mehr.
Ob Du Deine Erwerbstätigkeit melden mußt steht für die Länder im BeamtStg §41 und für den Bund im BBG §105.
Für die Anrechnung bei der Versorgung mußt Du sie der Versorgungsstelle immer melden.
Ob Du Deine Erwerbstätigkeit melden mußt steht für die Länder im BeamtStg §41 und für den Bund im BBG §105.
Für die Anrechnung bei der Versorgung mußt Du sie der Versorgungsstelle immer melden.
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Re: Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
Hallo. Es ist unbestritten das eine Nebentätigkeit angezeigt werden muß.
Aber eine Tätigkeit im Ruhestand ist keine Nebentätigkeit. Darum sind die Bestimmungen für Nebentätigkeiten nur für aktive Beamte.
Die Tätigkeiten im Ruhestand werden in anderen Paragraphen benannt und behandelt. Danach ist eben nicht jede Tätigkeit anzuzeigen
Aber eine Tätigkeit im Ruhestand ist keine Nebentätigkeit. Darum sind die Bestimmungen für Nebentätigkeiten nur für aktive Beamte.
Die Tätigkeiten im Ruhestand werden in anderen Paragraphen benannt und behandelt. Danach ist eben nicht jede Tätigkeit anzuzeigen
Re: Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
Danke für die ganzen Antworten . Es geht um Hessen und private Nachhilfe bei mir daheim.
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Re: Zuverdienst bei Ruhestand nach Dienstunfall
... ich würde stark vermuten wegen den FAQ`s ...
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...