Doppelte (EU-) Staatsbürgerschaft meldepflichtig?
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
- Ruheständler
- Beiträge: 862
- Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
- Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
- Geschlecht:
Re: Doppelte (EU-) Staatsbürgerschaft meldepflichtig?
... das liest sich gut und selber recherchiert,danach dürfte es nach Mitteilung an den Dienstherrn keine Probleme geben.
Gruß vom Ruheständler
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Doppelte (EU-) Staatsbürgerschaft meldepflichtig?
Ist doch kein Problem. Der Beamte teilt nach Zuerkennung der anderen Staatangehörigkeiten formlos dies dem Dienstherrn mit.
Z.B.: "Teile ich Ihnen mit, dass ich zum 01.April 2019 die Staatsangehörigkeit Polens und Russlands erhalten habe."
Z.B.: "Teile ich Ihnen mit, dass ich zum 01.April 2019 die Staatsangehörigkeit Polens und Russlands erhalten habe."
-
- Beiträge: 239
- Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
- Behörde:
Re: Doppelte (EU-) Staatsbürgerschaft meldepflichtig?
Kollegin wurde neulich eingedeutscht, zur Personalverwaltung gegangen, Urkunde abgegeben und fertig. Ist ja nicht so, dass Du hingehst, Deinen Namen auf Osama bin Baden ändern willst und die zweite Staatsbürgerschaft von Nordkorea ist. 
