Hallo zusammen,
zu meiner Person:
Ich bin 30 Jahre alt, Diplom Bauingenieur mit Universitätsabschluss (Dipl. Ing) und beginne demnächst mit meiner Arbeit bei einem Regierungspräsidium in Baden-Württemberg. Zuvor war ich 6 Jahre lang Angestellter in der Privatwirtschaft.
Als möglicher Landesbeamter des Landes BW dürfte denke ich das Landesbeamtengesetz des Landes BW für mich gelten:
§ 6 Persönliche Voraussetzungen --> Voraussetzungen erfülle ich.
§ 11 Auslese der Bewerber --> Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müssen entweder Bewerber über öffentliche Stellenausschreibungen oder intern ausgeschrieben werden. Auf eine interne Ausschreibung kann verzichtet werden, wenn es "vorrangige Gründe" gibt.
§ 20 Voraussetzungen für die Zulassung, Abs. 4 --> Aufgrund meiner Ausbildung müsste ich für den höheren Dienst in Frage kommen?
Ich frage mich nun, was weiter auf mich zutrifft:
a) Laufbahnbewerber (eher nicht, weil ich ja eine Art Quereinsteiger bin?)
b) Anderer Bewerber (gefühlt eher)
Gem. § 30 "Voraussetzungen für die Zulassung" kommen andere Bewerber nur zum Tragen, wenn keine geeigneten Laufbahnbewerber gefunden wurden, oder man sich einen "besonderem Vorteil" vor die Dienststelle verspricht. Da ich per se aber noch keine 32 Jahre jung bin, komme ich als anderer Bewerber nicht in Betracht?
Ich frage deshalb nach, weil in meinem Vorstellungsgespräch öfters betont wurde, dass ich alle Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen würde und ob ich daran Interesse hätte. Dies bejahte ich. In der Stellenanzeige hieß es, dass "sofern die beamten- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen vorliegen, kann bei Interesse die Übernahme in das Beamtenverhältnis (höherer technischer Dienst) in Aussicht gestellt werden".
Ich frage einfach mal ganz blöd:
- Wie bindend ist "in Aussicht stellen"
- Was kann man tun, damit aus "in Aussicht gestellt" konkretes wird? (in meinem Angestelltenvertrag fällt hierzu kein Wort, aber so flexibel wie in der freien Wirtschaft sind diese Arbeitsverträge ja nicht)
- Führt der Weg als "Laufbahnbewerber" und wie wäre hier vrsl. das weitere Vorgehen?
- Ein Beamtenverhältnis würde unweigerlich mit A13, Stufe 1 beginnen?
Besten Dank im Voraus!
[BW] Frage zur möglichen Verbeamtung
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Re: [BW] Frage zur möglichen Verbeamtung
Hallo zusammen,
kann niemand helfen? Oder bewege ich mich im falschen Umkreis bzw. ist die Frage einfach zu lapidar?
kann niemand helfen? Oder bewege ich mich im falschen Umkreis bzw. ist die Frage einfach zu lapidar?
Re: [BW] Frage zur möglichen Verbeamtung
Servus,
bei uns in Bayern braucht man folgende Voraussetzungen, wenn man in die 3 Qualifikationsebene verbeamtet werden will.
- 3 Jahre Vorbereitungsdienst , das Studium wird dir hier angerechnet
- mind. 3 Jahre bei der Behörde angestellt
Eine A13 Stelle wirst du nicht bekommen. Einsteiger in der 3 Qualifikationsebene werden in A10 Stufe 2 eingestuft!
Beispiel: 8 Jahre in der Behörde.
Verbeamtung -> 3 Jahre Abzug wegen Vorbereitungsdienst (Studium wird angerechnet), bleiben 8 übrig -> dann werden nochmal 3 abgezogen, weil mind. 3 Jahre als angestellter -> dann bleiben noch 5 Jahre, die dir als Erfahrung angerechnet werden.
Das gilt für Bayern:)
bei uns in Bayern braucht man folgende Voraussetzungen, wenn man in die 3 Qualifikationsebene verbeamtet werden will.
- 3 Jahre Vorbereitungsdienst , das Studium wird dir hier angerechnet
- mind. 3 Jahre bei der Behörde angestellt
Eine A13 Stelle wirst du nicht bekommen. Einsteiger in der 3 Qualifikationsebene werden in A10 Stufe 2 eingestuft!
Beispiel: 8 Jahre in der Behörde.
Verbeamtung -> 3 Jahre Abzug wegen Vorbereitungsdienst (Studium wird angerechnet), bleiben 8 übrig -> dann werden nochmal 3 abgezogen, weil mind. 3 Jahre als angestellter -> dann bleiben noch 5 Jahre, die dir als Erfahrung angerechnet werden.
Das gilt für Bayern:)
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Re: [BW] Frage zur möglichen Verbeamtung
Mahlzeit,
vielen Dank erstmal für die Antwort. Immer wenn ich etwas zum "Vorbereitungsdienst" herausfinden will, dann lande ich immer auf Informationseiten für Lehrer und Lehrkräfte.
Als Diplom Bauingenieur (Universität) besitze ich ja theoretisch die Voraussetzen für den sogenannten "höheren technischen Verwaltungsdienst" - soweit richtig, oder?
Wenn ich hierfür in Frage käme (wer legt soetwas fest?) dann durchlaufe ich doch ein technisches Referendariat welche mit einer Laufbahnprüfung endet? Ist dieses erfolgreich abgeschlossen, steige ich doch (mindestens) mit A13 ein?
So hat man es mir zumindest im Vorstellungsgespräch erläutert: Ich würde alle Voraussetzungen erfüllen, ob ich daran Interesse hätte und dass ich (als möglicher Beamter) ohnehin mit A13 eingestellt werde (unabhängig, ob man jetzt nach TV-L eine Stufe höher sei).
vielen Dank erstmal für die Antwort. Immer wenn ich etwas zum "Vorbereitungsdienst" herausfinden will, dann lande ich immer auf Informationseiten für Lehrer und Lehrkräfte.
Als Diplom Bauingenieur (Universität) besitze ich ja theoretisch die Voraussetzen für den sogenannten "höheren technischen Verwaltungsdienst" - soweit richtig, oder?
Wenn ich hierfür in Frage käme (wer legt soetwas fest?) dann durchlaufe ich doch ein technisches Referendariat welche mit einer Laufbahnprüfung endet? Ist dieses erfolgreich abgeschlossen, steige ich doch (mindestens) mit A13 ein?
So hat man es mir zumindest im Vorstellungsgespräch erläutert: Ich würde alle Voraussetzungen erfüllen, ob ich daran Interesse hätte und dass ich (als möglicher Beamter) ohnehin mit A13 eingestellt werde (unabhängig, ob man jetzt nach TV-L eine Stufe höher sei).
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Re: [BW] Frage zur möglichen Verbeamtung
Hallo,
ich vermute, ich stehe ein wenig auf dem Schlauch. In der damaligen Stellenausschreibung hieß es lediglich, dass "eine Übernahme aus einem bestehenden Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A14" möglich sei.
ich vermute, ich stehe ein wenig auf dem Schlauch. In der damaligen Stellenausschreibung hieß es lediglich, dass "eine Übernahme aus einem bestehenden Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A14" möglich sei.