Mindestversorgung

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guzmaro
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Mindestversorgung

Beitrag von guzmaro »

Guten Tag,

sagen wir man wäre Dienstunfähig nach 7 Jahren Dienst.
Stimmt es, dass man dann 61,6% von der höchsten Stufe von A5 bekommt?
Wären ja dann Brutto 1699.67 €
und Netto bei Steuerklasse 1 1540.99 €
das wäre ja wahnsinnig viel Geld finde ich (ernst gemeint ! )
Oder hab ich ein Denkfehler?
Und bekommt man in dem Fall die 70% Beihilfe oder bleibt bei 50% ?

Vielen dank für Antworten :-)
guzmaro
Beiträge: 13
Registriert: 13. Jun 2018, 13:00
Behörde: Kommune

Re: Mindestversorgung

Beitrag von guzmaro »

Und noch eine Frage.
Wenn ich 2 Jahre am Anfang auf Teilzeit 50% war und dann in Vollzeit gewechselt bin und nun 6 Jahre in Vollzeit bin
würde es bei den 61,6% bleiben mit 100% besoldung oder wird das abgerechnet?
Z4Hansi
Beiträge: 26
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Re: Mindestversorgung

Beitrag von Z4Hansi »

Hallo! Krankenkasse noch abziehen, ca. 200€ !!
bettelmusikant
Beiträge: 71
Registriert: 6. Sep 2016, 16:53
Behörde:

Re: Mindestversorgung

Beitrag von bettelmusikant »

Von welchem Bundesland sprechen wir denn hier? In Hessen beträgt die Mindestversorgung mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder wenn dies günstiger ist, 62 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6.
guzmaro
Beiträge: 13
Registriert: 13. Jun 2018, 13:00
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Re: Mindestversorgung

Beitrag von guzmaro »

NRW !

Oh A6 sogar das ja krass.
aber NRW nur A5 .-(

Und Beihilfe dann 70% und 30% privat?
ich!

Re: Mindestversorgung

Beitrag von ich! »

Warum bezieht sich das auf A5 bzw. A6?

Gute Frage in der Tat: wie schaut es bei Teilzeit vorher aus oder wenn gerade VZ/TZ gewechselt wurde?
Vor der DU kann es ja gut sein, dass man TZ gedient hat.
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