Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

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connigra
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Re: Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

Beitrag von connigra »

@GFunkt:
Wie kommst du darauf, dass es keine GOÄ für gesetzlich Versicherte gibt? Die Aussagen im meinem ersten Artikel stammen so von der Bundesärztekammer......sind nicht auf meinem Mist gewachsen.
Nach welchen Kriterien soll der Arzt bei den gesetzlich Versicherten mit deren gesetzlichen Krankenkassen auch abrechnen?
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Ruheständler
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Re: Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

Beitrag von Ruheständler »

Quelle Internet:
...Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung (§ 11 Bundesärzteordnung; BÄO). In der GOÄ sind Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen. Als Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen ist die GOÄ bindend. Die GOÄ wird Bestandteil des Behandlungsvertrages zwischen Arzt und Patient. Sie gilt nicht für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten, die die ärztliche Leistung als Sachleistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Hauseltr
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Re: Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

Beitrag von Hauseltr »

Nach welchen Kriterien soll der Arzt bei den gesetzlich Versicherten mit deren gesetzlichen Krankenkassen auch abrechnen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BC ... %C3%84rzte

Ich selber habe die Erfahrung gemacht, das nicht immer alle Ärzte wissen, was sie genau abrechnen können, bzw, dürfen.
Ich habe mehrere Ärzte darauf hin gewiesen und ihre Rechnungen entsprechend gekürzt. Das hat noch nie einen Widerspruch gegeben.
Immerhin besteht zwischen Patient und Arzt ein Vertragsverhältnis, dass von beiden Seiten eingehalten werden muss.

Nr. 34
Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf
die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder
erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbe-
drohenden Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen
Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Bera-
tung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen – ..................................

Hat Dich der Arzt tatsächlich so aufgeklärt?
GFunkt
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Re: Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

Beitrag von GFunkt »

connigra hat geschrieben: 27. Jul 2018, 12:15 @GFunkt:
Wie kommst du darauf, dass es keine GOÄ für gesetzlich Versicherte gibt? Die Aussagen im meinem ersten Artikel stammen so von der Bundesärztekammer......sind nicht auf meinem Mist gewachsen.
Nach welchen Kriterien soll der Arzt bei den gesetzlich Versicherten mit deren gesetzlichen Krankenkassen auch abrechnen?
Sie haben den Artikel der BÄK in Bezug auf die Unterschiede von gesetzlich Versicherten und privat Versicherten gründlich missverstanden. Ruheständler und Hauseltr haben Ihre Frage an mich bereits korrekt beantwortet.
GFunkt
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Re: Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

Beitrag von GFunkt »

Hauseltr hat geschrieben: 27. Jul 2018, 13:45 Ich selber habe die Erfahrung gemacht, das nicht immer alle Ärzte wissen, was sie genau abrechnen können, bzw, dürfen.
Ich habe mehrere Ärzte darauf hin gewiesen und ihre Rechnungen entsprechend gekürzt. Das hat noch nie einen Widerspruch gegeben.
Dieser Umstand ist aber kein Indiz dafür, dass manche Ärzte nicht wissen würden, was sie abrechnen dürfen. M.E. eher, dass sie versuchsweise eine unberechtigte GOÄ-Nr. berechnet haben, aber auf einen Patienten getroffen sind, der sich dagegen wehrt und deshalb zurückrudern.
Erfolgt die Rechnungsstellung von einer Abrechnungsfirma, drängt sich m.E. in vielen Fällen die Vermutung auf, dass einfach nur "Umsatzoptimierung" betrieben wird.
Torquemada
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Re: Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

Beitrag von Torquemada »

GFunkt hat geschrieben: 27. Jul 2018, 17:14
Erfolgt die Rechnungsstellung von einer Abrechnungsfirma, drängt sich m.E. in vielen Fällen die Vermutung auf, dass einfach nur "Umsatzoptimierung" betrieben wird.
Zumal diese prozentual am Rechnungsbetrag beteiligt ist....
Habe da mit KIndern genügend entnervende Erfahrungen, die immer auf die "Optimierung" herauslaufen. Ich sage da nur GOÄ Nr. 4......... :( :(
connigra
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Re: Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

Beitrag von connigra »

@GFunkt: sorry, stimmt.
Da stellt sich mir dann schon die Frage, wie so ein Artikel von der Ärztekammer zu Stande kommt. Ich habe ihn ungefiltert so hingenommen, hier reinkopiert und erst jetzt nachgelesen.
@Hausltr:
Also im meinem letzten Fall muss ich die Nr. 34 echt bejahen. 1 Stunde Gespräch mit dem Oberarzt, der dann noch den Prof 30 Minuten dazuholte um gemeinsam das weitere Vorgehen einschließlich verschiedener Operationsmöglichkeiten, Risiken usw zu besprechen- dafür sind die verlangten 33,22 € viel zu wenig. Keiner von uns würde für dieses Geld 1,5 Stunden arbeiten wollen!
Ich muss aber allen beipflichten, wenn es um den Erfindungsgeist der Abrechnungsstellen geht - da meine ich manchmal im Wald zu stehen. Es beruhigt doch ungemein, dass es nicht nur mir so geht.
connigra
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Re: Nr. 34 GOÄ wird nicht erstattet Erörterung

Beitrag von connigra »

Hallo zusammen,

muss mich bezüglich der Nr. 34 nochmals melden. Ich habe jetzt die Ablehnung meines Widerspruchs bekommen.
Als Begründung zitieren sie Dr. Brück vom Ärzteverlag. Ich liege nicht im Sterben.....
Da fällt mir nichts mehr ein.
Wurde mehrmals an der WS innerhalb kurzer Zeit operiert, inclusive Versteifung über 3 Etagen. 9 Monate nach der letzten Operation waren die nächsten Etagen wider jeder Erwartung buchstäblich im Arsch und zusätzlich das Rückenmark durch neue Bandscheibenvorfälle abgeklemmt. Die Fragestellung der Ärzte: woher kommen die Beschwerden, vom abgeklemmten Rückenmark oder von den kaputten Wirbeln. Was operiert man zuerst um möglichst den richtigen Weg zu gehen? Rückenmark oder weitere Versteifungen?
In den Augen des Kassensachbearbeiters ist das keine lebensverändernde Erkrankung?
16,61 € können 2 Ärzte für 1 Stunde Aufklärung brutto verrechnen!! Da bekommt meine Putzfrau mehr.....
Komisch, wenn mein Hausarzt das wegen meiner Chronifizierten Schmerzerkrankung und Medikamentenumstellungen nach WHO III jedesmal abrechnete, wurde das nie bemängelt.

Kurios......
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