Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

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Acta
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Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Acta »

Da ich schon einiges -teilweise auch völlig Falsches- hier gelesen habe, möchte ich das Thema Mindestversorgung (auch Ruhegehalt, Frühpension, Versorgungsempfänger bei DU etc.) klarstellen:

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellt eine sehr gute Übersicht zur Verfügung.

Mit Stand ab 01.03.2018 beträgt die Höhe der Mindestversorgungsbezüge für eine ledige Person 1.708,87 EUR. Berechnung siehe Quelle.

Quelle: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=1

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connigra
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von connigra »

Die Mindestversorgung ist halt nicht überall gleich hoch.

Ei, meine Mindestversorgung ist etwas anders:
bei mir: verheiratet (beide öffentlicher Dienst) Familienzuschlag Stufe 1 auf meiner Abrechnung stehen 1704,93 €.
Bei der BVA Tabelle müsste ich 1.754,99 € bekommen.
War mal bei der Telekom. Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ist vermutlich total arm - deshalb sparen die bei uns .....! Beim BVA müsste man sein...!
Ich trage es mit Humor.
Torquemada
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 26. Jul 2018, 22:52
War mal bei der Telekom. Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ist vermutlich total arm - deshalb sparen die bei uns .....! Beim BVA müsste man sein...!
Die Regelung ist für alle Bundesbeamten gleich.
connigra
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von connigra »

@Torquemada
ja, dann sitzt die Bayerin mal wieder auf den Schlauch!
Warum krieg ich dann weniger - die werden sich ja nicht grad bei mir verrechnet haben. Eventuell weil ich in einem anderen Leben (1991) schon aussortiert wurde? Damals galt noch ein anderes Pensionsrecht. Die ersten 10 Jahre 35% und dann für jedes weitere 2% - reichte bei mir trotzdem nur zur Mindestpension.
Es muss ja eine logische Erklärung geben?
v.g.
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Hauseltr
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Hauseltr »

Mit Stand ab 01.03.2018 beträgt die Höhe der Mindestversorgungsbezüge für eine ledige Person 1.708,87 EUR. Berechnung siehe Quelle.

Vielleicht ist das Haken, denn noch ist die Erhöhung von 3% vom 01.03.2018 nicht durch den Bundestag. Da erfolgt dann eine Nachzahlung.

Genau:
Besoldungserhöhung
2,99 % zum 01.03.2018 (vermindert um 0,2 %)
Herm
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Herm »

<Mindestversorgungsbezüge für eine ledige Person 1.708,87 EUR.

Richtig ..nach Abzug von § 50 f (1,275 Prozent) 1687,08 Euro Brutto ab März 2018.
(Bisher 1638,98 Euro + 48,10 Euro)

2607,65 Eur x 0,99010 = 2581,83 :100 x 65 = 1678,19 + 30,68
= 1708,87 Euro minus 1,275 % Pflege §50 f = 1687,08 Euro

April 2019 1733,88 Euro Brutto + 46,80 Euro ( bei Abzug von 1,525 % § 50 f Pflege /
Angenommene Steigerung der Pflegepflichtversicherung um 0,5 Prozent)
connigra
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von connigra »

Danke für eure Antworten....
also doch wie bereits in alten Forenbeiträgen besprochen.
allen ein schönes Wochenende - trotz der Hitze.
HenningK
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von HenningK »

connigra hat geschrieben: 26. Jul 2018, 22:52 Die Mindestversorgung ist halt nicht überall gleich hoch.

Ei, meine Mindestversorgung ist etwas anders:
bei mir: verheiratet (beide öffentlicher Dienst) Familienzuschlag Stufe 1 auf meiner Abrechnung stehen 1704,93 €.
Bei der BVA Tabelle müsste ich 1.754,99 € bekommen.
War mal bei der Telekom. Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ist vermutlich total arm - deshalb sparen die bei uns .....! Beim BVA müsste man sein...!
Ich trage es mit Humor.
Hallo connigra,
ich habe hier jetzt deinen Beitrag gelesen und in deiner Vita gesehen, dass Du im Jahre 1991 in Pension gegangen bist - mit einer Zeit von 10 Jahren als Beamter. Wenn ich bedenke, dass ich nach über 30 Jahren Beamtin ein paar Euro mehr bekomme und dann noch sehen muss, dass ich eine Person pflege, scheint mir dein "Jammern" über 50 € doch ein Jammern auf sehr hohem Niveau zu sein.
Auch darf ich anmerken, dass Du in diesen 10 Jahren als Beamtin effektiv wahrscheinlich wegen Krankheit vielleicht nur die Hälfte anwesend warst - ansonsten wärst Du ja nicht zwangsweise vom Dienstherrn verabschiedet worden. Auch während der Krankenzeit bekommt ein Beamter die volle Besoldung - ein gesetzlich Versicherter bekommt nach einer gewissen Zeit nur einen Anteil seines Nettolohns !

Überlege Dir mal bitte, wie viel Rente du bekämst, wenn Du Angestellter/Arbeiter bei der Telekom gewesen wärst. Ich denke mal dass das unter Harzt-4-Satz wärst und Du dann in diesem Fall "die Hosen runter lassen" musst - dann kannst Du nichts mehr nebenbei verdienen, das Gesparte muss aufgebraucht werden und wenn Du ein paar Euro verdienst, wird das bis auf einen geringen Teil angerechnet. Dann wirst Du vom Arbeitsamt noch schikaniert und wenn Du mal einen Termin verpasst, gibt es auch schon mal Sanktionen.
Mein Tipp wäre für Dich, dass Du einfach bei deinem Dienstherr fragst, ob und wie der Unterschied zu erklären ist - und noch ein Tipp, auch wenn Du in Bayern wohnst, als ehemaliger Beamtin der Deutschen Telekom bist Du Bundesbeamtin und deine Pension hat nichts mit den Pensionen des Freistaat Bayern zu tun.

Der Großteil der gesetzlich Versicherten Rentner wäre sehr froh über eine Pension die Du als Beamtin bekommst - und schon einmal ganz, nach einer Arbeitszeit von brutto 10 Jahren...
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Ruheständler
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Ruheständler »

@ HenningK
wenn Du der Forentroll bist kannst Du meinen Beitrag ignorieren, von einem Neuen User erwarte ich zumindest eine Reaktion auf eine PN die ich geschickt habe...
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
connigra
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von connigra »

Hallo zusammen,

wer jetzt immer dieser/diese Henning/K ist - in der Sache hat er teilweise schon Recht auch wenn er es etwas überzogen ausdrückt.
Ich kenne sehr wohl den Unterschied zwischen Angestellter und Beamter bei Erkrankungen und war immer heilfroh über meine Berufswahl.

Vor allem war ich dankbar, dass ich durch mein "Beamtentum" und meine private DUZ Rente finanziell ein sorgenfreies Leben führen konnte.
Glück für mich, es hätte auch in dieser Hinsicht anders laufen können. Kein Geld der Welt ersetzt die Gesundheit! Das bescheidene Leben wird aber erträglicher wenn man sich nicht täglich ums Auskommen sorgen muss.
Trotzdem habe ich immer diejenigen beneidet, die gesund sind und arbeiten gehen dürfen.

@henningK: ich würde dir gerne eine Woche in meinem Körper gönnen, dann wärst du mit deinem Leben vielleicht wieder zufriedener.
Falls es dir gesundheitlich genauso bescheiden geht, und du dann noch mit finanziellen Nöten kämpfen musst, kann ich deinen Groll und Frust schon nachvollziehen. Da hinkt halt das System, nur ich bin für die verschiedenen Systeme nicht verantwortlich - ich hatte einfach Glück, bei meiner Berufswahl, zufällig das für mich richtige System zu wählen.

Hausltr hat hier bereits geschrieben, warum auf meinem Gehaltszettel die knapp 50 €uro fehlen. Von daher erübrigt sich eine Nachfrage bei der Versorgungsstelle.
L.G.
HenningK
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von HenningK »

Hallo connigra,
sorry dass da der Gaul ein wenig mit mir durchgegangen ist. Ich kann natürlich vorstellen, dass Du eine Zeit der Krankheit hinter Dir hast - denn ansonsten wird jemand nicht in den Ruhestand verabschiedet. Was ich damit sagen wollte ist, dass man sich immer so viel über Dinge ärgert, die es nicht wert sind und wo viele andere sagen, "deine Probleme" würde ich gerne haben. Und Du weißt mit Sicherheit auch gut, dass die Gesundheit eins der höchsten Güter ist.
Auch möchte ich sagen, dass gerade dieses Bild der Beamtinnen und Beamten (Beamter an sich, Beamter in Pension, Beamter mit 30 Jahren in Pension, Beamter nach 10 Jahren Arbeit mein einem Alten von 30 mit 1750,- € an Pension) nicht gerade förderlich für das Beamtentum ist. Wenn Du dann noch eine DDU-Rente bekommst, geht es Dir (finanziell) besser als den allermeisten Pensionären und vermutlich besser als allen Rentnern sowieso. Könntest Du nicht bei der Telekom wenn Du jetzt wieder gesund bist, davon gehe ich mal aus,einen Antrag auf Reaktivierung stellen und dann auch beweisen, dass Du arbeiten willst und kannst - oder sehe ich das jetzt falsch ?
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zeerookah
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von zeerookah »

@HenningK oder Rechtlerin, BilanzFuzzi, Buchhalter, Telekommiker, Buchhalter-Telko, Ergoteam, Teamplayer, Klarus, Lexus, VCS-Agent, PostBeamter123, Bundespostler99, TelekomHeine, Telekom-BRS/BeamterohneLust, Apfelsine, MartinD, Zusteller-Heinz, Vivento-PBNNL
Das siehst du jetzt falsch :D

Nachtrag
Habe gestern HenningK als Anhalter mitgenommen. Er hat mich gefragt ob ich keine Angst hätte, er könnte ja auch ein Serienmörder sein.
Ich sagte ihm das es statistisch gesehen ausgeschlossen ist, dass per Zufall gleich zwei Serienmörder in einem Auto sitzen. :o
Zack Ruhe. :lol:
HenningK
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von HenningK »

Guten Abend zeerookah,
was ist Dir denn über die Leber gelaufen ? Ich habe hier auf einen Beitrag meine Meinung geschrieben und das sollte in einem offenen Forum möglich sein. Wenn ich hier gegen deine Interessen geschrieben habe, sag es doch bitte offen - so wie es in einem öffentlichen Forum gemacht wird. Aber vielleicht ist das ein Stil vor Dir, gegen eine nicht passende Meinung einfach frech und unfreundlich zu reagieren - schade eigentlich :mrgreen:
pizzaboy
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von pizzaboy »

"...Zu den Mindestversorgungsbezügen treten ggf. noch Unterschieds- und Ausgleichsbeträge nach § 50 Abs. 1, 3 BeamtVG, zu den Mindesthöchstgrenzen der Ruhestands- beamten und Witwen ggf. noch Unterschiedsbeträge nach § 50 Abs. 1 BeamtVG. Von dem sich danach ergebenden Gesamtbetrag ist für den Vergleich auszugehen, ob die Mindestversorgung oder die indesthöchstgrenze maßgebend ist..."

Wie muss ich diesen letzten Satz verstehen ? Welcher Vergleich ist dort gemeint ?
GFunkt
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von GFunkt »

Art. 26 Abs. 5 BayBeamtVG:
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge (Art. 12). An dessen Stelle treten, wenn dies günstiger ist, 66,5 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3.
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