Zuweisung-Abordnung

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HenningK
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Zuweisung-Abordnung

Beitrag von HenningK »

Hallo Kolleginne/Kollegen bei der Telekom, hallo liebes Forum,
ich bin zugewiesene Beamtin mit DP A8, innerhalb der Laufbahn des mittleren Dienst jetzt über 30 Jahre dabei - Schwerbehinderung leider nur mit Gleichstellung (neuer Antrag auf Erhöhung läuft noch) - bis zur Pension noch ein paar Jahre.
Die erste Frage habe ich wegen der Schwerbehinderung - gelten bei einer Gleichstellung auch die besonderen Zeiten für die Pensionsregelungen ?

Da in naher Zukunft der Standort geschlossen wird, spätestens im Jahre 2019, droht eine neue Zuweisung - die auch dann weiter entfernt sein kann. Genaues weiß wie immer niemand. Die Aussichten sind nicht besonders rosig, Fakt ist aber, dass in jedem Fall diese Einheit und dieser Standort geschlossen wird. Nach bisherigem Stand soll es zwar Einzelgespräche geben, aber hierüber gibt es aktuell keine Informationen - man hält sich sehr bedeckt mit verbindlichen Infos.
Diese Stelle war meine zweite Zuweisung, es wird aber mit Sicherheit nach der Standortschließung eine neue Zuweisung kommen. Besteht die Möglichkeit eine Zuweisung zu kündigen oder muss man auf die neue Zuweisung warten - und was ist, wenn einem die neue Zuweisung nicht zusagt oder diese Zuweisung in täglich nicht erreichbarer Entfernung liegt ?

Was kommt da auf mich zu ? Hat jemand Erfahrungswerte mit dem Vorgehen bei einer Zuweisung - zuerst kommt die Anhörung, soll man da schon, wenn es nicht passt, anwaltlichen Beistand hinzuziehen ?
Ich werde mir einmal eine Versorgungsauskunft berechnen und ausstellen lassen - wenn dies ohne Grund bei der Telekom möglich ist. Vielleicht kommt der ER in Betracht - wenn das Finanzielle stimmt oder ein Hinzuverdienst möglich ist. Wegen Finanzierung Hausdarlehen und Pflege des Vater mit Kostenbeteiligung, muss das Netto im verträglichen Rahmen liegen.

Hat hier aus dem Forum schon jemand Erfahrungen mit Zuweisungen, die mit einem Umzug verbunden sind oder/und bei dem eine pflegende Person zu Hause ist ? Gerne dann mit hilfreichen Tipps, auf was man sich einstellen/vorbereiten sollte und ob eine Zuweisung mit Umzug hingenommen werden muss...

Ich wäre für jeden Hinweis dankbar und macht es Sinn, jetzt schon den Betriebsrat oder die Vertretung der Schwerbehinderten einzubinden ?
HenningK
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von HenningK »

Hallo,
vielen Dank für die Info.
Leider habe ich ebenfalls keinen Anspruch auf den erhöhten Urlaub für Schwerbehinderte. Ich warte einfach mal auf meinen Antrag auf Erhöhung des GdB ab. Das dauert aber immer seine Zeit, bis eine solche Prüfung abgeschlossen ist.
HenningK
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von HenningK »

Wichtig für mich ist noch, wie viel bei einer möglichen Pensionierung dazuverdient werden darf. Dazu muss mich die vorherigen Beiträge hier durchforsten, dort habe ich schon ein paar Expertenmeinungen gefunden. Reine Gesetzestexte sind aber schwer zu lesen. Mir würde es schon ausreichen, wenn ich selber vor einer möglichen Pensionierung ungefähr ermitteln kann, wie hoch die Pension ist und wie viel dazuverdient werden kann.
Ansonsten müssen noch ein paar Jahre mit der regulären Arbeit drangehängt werden :D
Torquemada
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von Torquemada »

HenningK hat geschrieben: 26. Jul 2018, 10:44
Ich werde mir einmal eine Versorgungsauskunft berechnen und ausstellen lassen - wenn dies ohne Grund bei der Telekom möglich ist. Vielleicht kommt der ER in Betracht - wenn das Finanzielle stimmt oder ein Hinzuverdienst möglich ist.
Ist möglich. Wie alt bist du denn?
HenningK
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von HenningK »

Darf man diese Frage stellen - Spaß gemacht - bin 53
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Ruheständler
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von Ruheständler »

HenningK hat geschrieben: 26. Jul 2018, 11:52 Ich warte einfach mal auf meinen Antrag auf Erhöhung des GdB ab. Das dauert aber immer seine Zeit, bis eine solche Prüfung abgeschlossen ist.
... bei mir dauerte die Erhöhung von GDB 40 auf GDB 50 ca.3 Monate, ob die Tatsache das ich einen Fachanwalt und das Sozialgericht bemüht habe :mrgreen: den zeitlichen Verlauf begünstigt hatte entzieht sich meiner Kenntnis.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
HenningK
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von HenningK »

Ich habe auch einen GdB 40 - bin vor vier Wochen angeschrieben worden. Dort sollte ein Antrag ausgefüllt und der Facharzt genannt werden.
Bei mir dauerte die Erhöhung von 30 auf 40 ca. 6 Monate - das ist aber jetzt über 3 Jahre her - Gesundheitlich geht es eher schlechter, aus diesem Grunde der neue Antrag auf Erhöhung.
Ich möchte in diesem Fall keinen Anwalt einschalten oder mit der Klage vor dem Sozialgericht drohen - jedenfalls noch nicht. Der zeitliche Verlauf ist in jedem individuellen Fall auch unterschiedlich und hängt von den Bearbeitern beim zuständigen Amt ab.
Torquemada
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von Torquemada »

HenningK hat geschrieben: 26. Jul 2018, 12:45 Darf man diese Frage stellen - Spaß gemacht - bin 53
Dann sind alle Überlegungen zum ER derzeit noch gar nicht relevant und müssen nicht beachtet werden. Es gibt hier viele Threads zu diesem Thema.
HenningK
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von HenningK »

Hallo Torquemada,
ich werde in diesem Jahr noch 54 - kann ich dann in nächsten Jahr den ER nicht beantragen, wenn man im 2. Halbjahr 55 wird ?
Die Infos über ER sind bekannt - das wird auch bei den Kollegen seit einiger Zeit heftig diskutiert. Diese Frage stellt sich mir aktuell noch nicht, da auch sowieso bis 2020 noch der "Ausstieg" möglich wäre. Wenn aber die nächste Zuweisung mit einem Umzug verbunden ist, muss ich eine Entscheidung treffen. Da ich die Pflege übernommen habe und aus der Familie keiner diese Verantwortung übernehmen will/kann, kommt das nächste Problem bei einer Zuweisung mit Umzug oder Zweitwohnung. Dann muss die Pflege komplett neu organisiert werden, und ob das dann für meinen Vater förderlich ist, weiß ich beim besten Willen nicht.
Spätestens wenn in 2019 eine neue Zuweisung mit Umzug kommt, würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, den Joker "ER" zu ziehen.

Kann man sich jetzt die Pension ausrechnen lassen, ohne dass es einen konkreten Grund gibt - oder muss dafür schon ein Antrag für den ER vorliegen ?
Soll/kann man pro forma den Antrag auf ER zu Beginn eines Jahres stellen und dann wieder ohne Grund zurückziehen, wenn sich die Vorzeichen verändert haben - also z. B. wenn dann doch eine ortsnahe Zuweisung erlassen wird ?
HenningK
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von HenningK »

dibedupp hat geschrieben: 26. Jul 2018, 16:07 Die Story und die Daten kommen mir doch sehr bekannt vor.
in welchem Beitrag wurde das denn schon hier behandelt ?
Torquemada
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von Torquemada »

Du kannst dir jederzeit deine Pensionsansprüche ausrechnen lassen. Dann eben die bei Dienstunfähigkeit. Alleine wegen persönlicher Vorsorgeplanung z.B.

Da bei dir (vermutlich) mindestens 60 Beitragsmonate in der DRV vorliegen, kannst du hier seitenweise die Debatten zu diesen Fällen nachlesen.

Die Ausgangslage ist immer gleich:
- B-Dienst
- drohende weitere Zuweisung
- eventl. Umzug
- eventl. ER in 1 bis 1,5 Jahren
- VCS
AndyO
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von AndyO »

Schön geschildert, Torquemada. Die "Einzelfälle" der Telekom. Pflege,wenn's denn tatsächlich eine anerkannte Pflegestufe ist, ist schon mal ne soziale Härte. Wenn die 50% GdB noch dazu kommen, eine Weitere. Wenn se dir dann einen ortsnäheren Posten bei Netze geben, ist der ER dahin. Zu Netze will nämlich deshalb im Moment keiner...

Pensionsberechnung kann man für Dienstunfähigkeit beantragen. Hab ich auch gemacht. HR anmailen, die schicken dann kurzfristig die Daten zur BAnst PT (bei mir innerhalb von zwei Tage). Danach "kennt" einen die Hotline der BAnst PT. Ergänzend kann dann per E-Mail die Renteninformation direkt an die BAnst PT nachgereicht werden. Meine wurde von der DTAG weitergeleitet. Die nicht "akuten", also DDU-Verfahren eingeleitet, dürfen dann zumindest 3 Monate warten, bis die Versorgungsauskunft erteilt wird. Ich hab noch einen Monat bis ich dann ggf. mit Untätigkeit weitermache. Es empfiehlt sich also, früh anzufangen.
HenningK
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von HenningK »

Vielen lieben Dank für die bisherigen Hinweise hier im Forum und per PN :)
Ich denke jetzt dass es wichtig ist, den GdB 50 zu bekommen - das hängt dann vom Arzt bzw. vom Gutachter ab, der diesen Antrag mit Unterlagen der Ärztin prüft. In Bezug auf ER kann ich den HR per Mail mit der Bitte um Pensionsberechnung anschreiben - ohne den Hinweis der Dienstunfähigkeit, da meines Wissens trotz ein paar Krankenwochen kein DDU-Verfahren eingeleitet wurde.
Zeitkritisch ist es jetzt sowieso nicht, aber ich möchte schon genau wissen auf was ich mich finanziell beim ER einlasse. Der Antrag auf ER kann frühestens in dem Jahr gestellt werden, in dem man 55 Jahre wird - geht man dann erst zu Beginn des Monats, in dem man 55 Jahre alt wird oder früher schon - oder wie ist die Regelung für den frühesten Eintritt in ER ? Vermutlich ist der Run auf den ER mit Freigabe des Budget für 2019 dann wieder zu Beginn des Jahres hoch und man muss sich sehr früh entscheiden. Mal abwarten, welche Informationen dazu Ende diesen Jahres bzw. Anfang kommenden Jahres im Betrieb auflaufen.

Wer Erfahrungen mit Zuweisungen bei Schwerbehinderung und Pflegetätigkeit hat, kann das gerne hier einmal mitteilen. Ich bin über jede Information dankbar, am besten noch mit eigenen Erfahrungswerten. 8-) Euch allen ein schönes und sonniges Wochenende.
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Ruheständler
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von Ruheständler »

HenningK hat geschrieben: 26. Jul 2018, 20:57 Ich denke jetzt dass es wichtig ist, den GdB 50 zu bekommen - das hängt dann vom Arzt bzw. vom Gutachter ab, der diesen Antrag mit Unterlagen der Ärztin prüft.
... Du bekommst gleiche eine PN von mir...
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Torquemada
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Re: Zuweisung-Abordnung

Beitrag von Torquemada »

Ruheständler hat geschrieben: 26. Jul 2018, 22:47
HenningK hat geschrieben: 26. Jul 2018, 20:57 Ich denke jetzt dass es wichtig ist, den GdB 50 zu bekommen - das hängt dann vom Arzt bzw. vom Gutachter ab, der diesen Antrag mit Unterlagen der Ärztin prüft.
... Du bekommst gleiche eine PN von mir...
Hier wäre eine weitergehende Diagnostik bei einem Psychiater anzuraten. Z.B. können dann zusätzliche Depressionen und Angstzustände etc. schnell die Basis für eine Erhöhung des bisherigen GdB bilden.
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