Sozialversicherungspflicht neben Pension
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Sozialversicherungspflicht neben Pension
Hallo zusammen,
ich habe die Suchfunktion ausgiebig genutzt. Ich würde euch gerne das Thema ersparen, da es scheinbar schon viele Male aufgetaucht ist, aber komme
einfach nicht weiter und zu den Antworten, die ich brauche. Vielleicht befand sich ja jemand in identischer Situation und kann mir ohne große Kopfschmerzen weiterhelfen.
Ich war im PolDienst NRW und bin wegen dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Ich würde gerne eine Anstellung in Teilzeit aufnehmen. Der künftige Arbeitgeber ist auch schon gefunden.
Jetzt die Fragen:
Laut AOK bin ich in der Kranken-/ Pflegeversicherung frei bzw. der Arbeitgeber muss keine Beiträge leisten. Hierzu verwies mich die AOK per email auf folgende Gesetzestexte:
„Versicherungsfrei sind Beamte, wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.“
§6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V i.V.m. §20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI
Die dt. Rentenversicherung kann sich bzgl. der Rentenversicherungspflicht nicht abschließend festlegen. Der eine Sachbearbeiter sagt "sie sind grundsätzlich versicherungspflichtig", der andere sagt "sie sind per Gesetzt versicherungsfrei".
Und was ist mit der Arbeitslosenversicherung?
Die Buchhaltung der Unternehmens wird durch eine Steuerkanzlei abgewickelt. Deren Recherche hat ergeben, dass der Arbeitgeber in meinem Fall 50 % der Rentenversicherungsbeiträge zuzgl. 50 % der privaten Kranken und Pflegeversicherung zahlt.
Diese Regelung soll für Personen gelten, die Leistungen aus einer Pensionskasse beziehen, aber das Rentenanspruchsalter noch nicht erreicht haben.
Also weder die eine noch die andere Variante ist logisch.
Ich würde mich seeeehr freuen, wenn mir jemand Klarheit verschafft! Gerne mit Quellenangabe
Sonnige Grüße
Scooby
ich habe die Suchfunktion ausgiebig genutzt. Ich würde euch gerne das Thema ersparen, da es scheinbar schon viele Male aufgetaucht ist, aber komme
einfach nicht weiter und zu den Antworten, die ich brauche. Vielleicht befand sich ja jemand in identischer Situation und kann mir ohne große Kopfschmerzen weiterhelfen.
Ich war im PolDienst NRW und bin wegen dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Ich würde gerne eine Anstellung in Teilzeit aufnehmen. Der künftige Arbeitgeber ist auch schon gefunden.
Jetzt die Fragen:
Laut AOK bin ich in der Kranken-/ Pflegeversicherung frei bzw. der Arbeitgeber muss keine Beiträge leisten. Hierzu verwies mich die AOK per email auf folgende Gesetzestexte:
„Versicherungsfrei sind Beamte, wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.“
§6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V i.V.m. §20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI
Die dt. Rentenversicherung kann sich bzgl. der Rentenversicherungspflicht nicht abschließend festlegen. Der eine Sachbearbeiter sagt "sie sind grundsätzlich versicherungspflichtig", der andere sagt "sie sind per Gesetzt versicherungsfrei".
Und was ist mit der Arbeitslosenversicherung?
Die Buchhaltung der Unternehmens wird durch eine Steuerkanzlei abgewickelt. Deren Recherche hat ergeben, dass der Arbeitgeber in meinem Fall 50 % der Rentenversicherungsbeiträge zuzgl. 50 % der privaten Kranken und Pflegeversicherung zahlt.
Diese Regelung soll für Personen gelten, die Leistungen aus einer Pensionskasse beziehen, aber das Rentenanspruchsalter noch nicht erreicht haben.
Also weder die eine noch die andere Variante ist logisch.
Ich würde mich seeeehr freuen, wenn mir jemand Klarheit verschafft! Gerne mit Quellenangabe
Sonnige Grüße
Scooby
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Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Wurde hier schon x-mal behandet. DU zahlst keine KV und PV, allerdings AV und RV. Was dein Arbeitgeber zahlen muss (hier Sonderregelungen für Pensionär wg. Dienstunfähigkeit) kann dir egal sein. Das gibt die Buchhaltung über das Schlüsselverfahren in die Systeme ein.
https://www.haufe.de/personal/personal- ... 53257.html
Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
@scooby,
und am Ende nicht vergessen, wie viel du dazu verdienen darfst ohne dass dir die Pension gekürzt wird......!
v.g.
und am Ende nicht vergessen, wie viel du dazu verdienen darfst ohne dass dir die Pension gekürzt wird......!
v.g.
Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Ja, ich weiß dass es schon häufig behandelt wurde. Habe ich ja eingangs geschrieben.Torquemada hat geschrieben: ↑25. Jul 2018, 14:01Wurde hier schon x-mal behandet. DU zahlst keine KV und PV, allerdings AV und RV. Was dein Arbeitgeber zahlen muss (hier Sonderregelungen für Pensionär wg. Dienstunfähigkeit) kann dir egal sein. Das gibt die Buchhaltung über das Schlüsselverfahren in die Systeme ein.
https://www.haufe.de/personal/personal- ... 53257.html
Den Haufe- link kenne ich. Allerdings finde ich hierzu keine Quellenangaben. Diese wären aber wichtig.
Wie geschrieben, erhält die Steuerkanzlei, die für die Buchhaltung zuständig ist, wieder eine andere Auskunft. Laut dem Schlüsselverfahren wäre
der Arbeitgeber anteilig zahlungspflichtig für private Krankenversicherung und Pflegeverischerung.
Was mein künftiger Arbeitgeber an Lohnnebenkosten für mich hat, ist sehrwohl interessant und zwar für beide Seiten. Denn danach richtet sich mein Stundenlohn!
Aber trotzdem danke, dass du dir die Zeit nimmst, mir zu antworten
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Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Oh...also noch ein tariffreies Ausbeutungsverhältnis. Da kann einem schlecht werden im heutigen Deutschland...
Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Danke für deinen sachlichen Kommentar. Und das, wo du nichts über meine angestrebte Tätigkeit weißt...Torquemada hat geschrieben: ↑25. Jul 2018, 14:49Oh...also noch ein tariffreies Ausbeutungsverhältnis. Da kann einem schlecht werden im heutigen Deutschland...
Die Entlohnung wäre schon deutlich über Tarif und bei sinkenden Lohnnebenkosten wird der Stundenlohn neu nach oben ausgehandelt.
Ein fairer Chef, der das so sieht, weil er keine Kosten wie bei anderen Mitarbeitern hat. Schlecht wird mir dabei nicht. Und dem künftigen Chef auch nicht.
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Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Na...dann sind wir ja beruhigt. Hörte sich zuerst seltsam an..
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Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Wir können hier nur bedauern, dass dieses Forum seit einiger Zeit von einem Forentroll heimgesucht wird, der sich mit immer neuen erfunden Lebensgeschichten hier austobt. Kennzeichnend ist dann ein immer gleiches Beschimpfen und das Versenden von PN mit unwahren Angaben. Bedauerlich..
Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Wenn das Steuerbüro solche Aussagen trifft, obwohl es mit der Gehaltsabrechnung Geld verdient, sollte sich der AG dringend einen anderen Dienstleister suchen.
Der Pensionär mit mehr als geringfügigem Entgelt (vor Erreichen der Regelaltergrenze der RV) wäre mit den SV-Schlüsseln 0110 (berichtigt) zu schlüsseln.
KV/PV frei, da privat und Beihilfe
RV pflichtig (berichtigt)
AV pflichtig
Der Pensionär mit mehr als geringfügigem Entgelt (vor Erreichen der Regelaltergrenze der RV) wäre mit den SV-Schlüsseln 0110 (berichtigt) zu schlüsseln.
KV/PV frei, da privat und Beihilfe
RV pflichtig (berichtigt)
AV pflichtig
Zuletzt geändert von sdh1807 am 26. Jul 2018, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Hallo. Ich denke die Schlüsselung für vor Erreichung der Altersgrenze stimmt nicht. Vor erreichen der Regelaltersgrenze ist der Pensionär nicht versicherungfrei in der Rentenversicherung.
Re: Sozialversicherungspflicht neben Pension
Stimmt, mein Fehler.
seit 2017 sind Pensionäre vor erreichen der Regelaltersgrenze RV-pflichtig
seit 2017 sind Pensionäre vor erreichen der Regelaltersgrenze RV-pflichtig