Versetzung, aufgrund der Schließung einer JVA in M-V

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Frank Müller
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Versetzung, aufgrund der Schließung einer JVA in M-V

Beitrag von Frank Müller »

Hallo alle zusammen, ich bin Beamter einer Vollzugsanstalt in Mecklenburg-Vorpommern. Meine aktuelle Anstalt wird zum Ende des Jahres geschlossen. Als Landesbeamter werde ich nun folgerichtig in eine andere Vollzugsanstalt versetzt. Die neue Anstalt ist in einer Region, indem der Mietspiegel ungemein höher liegt als bei meinem jetzigen Einsatzort. Monatlich werden mir an die 300 Euro alleine aufgrund der hohen Mietpreise fehlen. Berufsbegleitend studiere ich in meinem noch Einsatzort, der Dienstherr hat diesem Studium zugestimmt, deswegen benötige ich weiterhin eine Zweitwohnung zur Miete, bis zum Ende des Studiums, Mitte 2019. Ein großer Teil meiner Familie lebt in meinem jetzigen Einsatzort.

Mich interessiert welche Zuschüsse und Zulagen ich nun beantragen kann und wie/wann diese jeweils zu beantragen sind, bzw. welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Die Versetzung soll zum 01.10.18 vollzogen werden.


Ein paar Eckdaten:
- Die Einsatzorte sind 150 km voneinander entfernt.
- Ich bin nicht verheiratet.
- Es ist kein Wohneigentum vorhanden
- Meine Vergütung: A7
- Ich bin im Schichtdienst eingesetzt im Allgemeinen Vollzugsdienst

Ich danke euch für eure Ratschläge.
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Baumschubser
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Re: Versetzung, aufgrund der Schließung einer JVA in M-V

Beitrag von Baumschubser »

Dir steht lediglich eine Umzugskostenbeihilfe zu, das wars aber auch. Dass Rostock teurer als Neubrandenburg ist, dafür kann der Dienstherr nichts, ich gehe mal davon aus, dass du von NBG in die JVA Waldeck versetzt wirst.
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Versetzung, aufgrund der Schließung einer JVA in M-V

Beitrag von sdh1807 »

Ganz entscheidend wird hier sein, wie der Bescheid über die Versetzung ausgestaltet ist.
Darin muss eine Aussage über die Umzugskostenvergütung getroffen sein.
Ist diese zugesagt, kann solange ein Umzugshinderungsgrund vorliegt UND uneingeschränkte Umzugsbereitschaft besteht Trennungsgeld gewährt werden.
Ist die UKV nicht zugesagt kann auch Trennungsgeld gewährt werden (dann auch ohne Umzugsbereitschaft).


Beides setzt aber das Vorhandensein einer anerkannten Wohnung voraus. Sollte das noch nicht geschehen sein, die Wohnung anerkennen lassen.
Ansonsten gibt es nur eine kleine Umzugskostenpauschale und die Sache ist erledigt
Frank Müller
Beiträge: 3
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Re: Versetzung, aufgrund der Schließung einer JVA in M-V

Beitrag von Frank Müller »

Vielen Dank, dass hilft mir schon mal weiter.
AndyO
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Re: Versetzung, aufgrund der Schließung einer JVA in M-V

Beitrag von AndyO »

Baumschubser hat geschrieben: 24. Jul 2018, 12:00 Dir steht lediglich eine Umzugskostenbeihilfe zu, das wars aber auch. Dass Rostock teurer als Neubrandenburg ist, dafür kann der Dienstherr nichts, ich gehe mal davon aus, dass du von NBG in die JVA Waldeck versetzt wirst.
Arbeitsplätze in Ballungsräumen zu zentrieren, dafür kann der Arbeitgeber was. Und nach Merkels Werkstorprinzip ist der Arbeitnehmer der gefixxte. Da ist die Telekom und die DB auch ganz groß drin, ihr Personal in die Ballungsräume zu drängen. Nur für Hartzer ist der Umzug in Randbereiche von Großstädten assozial (Zitat Özdemir). Und wieder mal sieht man, dass selbst ein A7er schon Besitzstand ist, der in Absurdistan verpflichtet...
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