Was kann/muss der Dienstherr gegen Schikane unternehmen?

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sozibea80

Was kann/muss der Dienstherr gegen Schikane unternehmen?

Beitrag von sozibea80 »

Was kann man im Falle von Schikane im Dienst vom Chef, bzw. Dienststellenleiter/Disziplinarvorgesetztem erwarten? Kann Mediation angeordnet werden?
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Ruheständler
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Re: Was kann/muss der Dienstherr gegen Schikane unternehmen?

Beitrag von Ruheständler »

sozibea80 hat geschrieben: 20. Jul 2018, 10:07 Was kann man im Falle von Schikane im Dienst vom Chef, bzw. Dienststellenleiter/Disziplinarvorgesetztem erwarten? Kann Mediation angeordnet werden?
... da Mediation ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten,stellt sich natürlich die Frage ob der o.g. Personenkreis auch dazu bereit ist,sich neutral und konstruktiv mit der der Sachlage auseinanderzusetzen um einen Konflikt wie z. B. Schikane beizulegen,einen Versuch wäre es m.E. schon Wert.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
sozibea80

Re: Was kann/muss der Dienstherr gegen Schikane unternehmen?

Beitrag von sozibea80 »

Ja ich denke, bevor jemand wegen der unerträglichen Atmosphäre erkrankt oder kündigt, finde ich auch so ein Verfahren sinnvoll. Nicht in jeder Dienststelle gibt es Betriebsvereinbarungen zum Thema Sucht/Mobbing. Ich finde, das müsste es überall geben. Wenn der Dienstherr aber dennoch nichts unternimmt (kein Gespräch mit allen Beteiligten, keine Personalveränderung) kann man sich wohl nur noch krankschreiben lassen und sich eine andere Stelle suchen? Im Fall einer längeren Erkrankung müsste es irgendwann ein BEM geben...da könnte man dann ja ansprechen, dass die Schikanen am Dienstort ein Faktor sind, der so belastend ist, dass man psychosomatisch erkrankt ist? Kann dies von einem Psychiater attestiert werden?
Snooze
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Re: Was kann/muss der Dienstherr gegen Schikane unternehmen?

Beitrag von Snooze »

Hallo sozibea80,
sozibea80 hat geschrieben: 20. Jul 2018, 18:18 Ja ich denke, bevor jemand wegen der unerträglichen Atmosphäre erkrankt oder kündigt, finde ich auch so ein Verfahren sinnvoll. Nicht in jeder Dienststelle gibt es Betriebsvereinbarungen zum Thema Sucht/Mobbing. Ich finde, das müsste es überall geben. Wenn der Dienstherr aber dennoch nichts unternimmt (kein Gespräch mit allen Beteiligten, keine Personalveränderung) kann man sich wohl nur noch krankschreiben lassen und sich eine andere Stelle suchen? Im Fall einer längeren Erkrankung müsste es irgendwann ein BEM geben...da könnte man dann ja ansprechen, dass die Schikanen am Dienstort ein Faktor sind, der so belastend ist, dass man psychosomatisch erkrankt ist? Kann dies von einem Psychiater attestiert werden?
oder man legt Beschwerde ein. Schikane ist zweifelsohne ein Dienstvergehen, zu welchem sich auch ein Vorgesetzter nicht hinreißen lassen darf. I. d. R. steht dir der Weg bis zur obersten Dienstbehörde offen und ggfls. muss man dann diesen Weg auch gehen. Auf keinen Fall sollte man ein solches Verhalten hinnehmen...Sowas hat keiner nötig.

VG
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