Hallo!
Ich bin neu hier. Seit einem Jahr bin ich Beamter in Emden und 31. Ältere Kollegen berichteten neulich von ihrer Pension und verglichen Festsetzungen, die sie dazu erhalten hatten. Sie gehen in 2 bzw. 5 Jahren in Pension. Sie sagten, dass sie Pensionsberechnungen und eine Aufrechnung ihrer Tätigkeiten vor der Verbeamtung schon sehr lange hätten und waren erstaunt, dass ich keine habe. Wird das seit der Einführung des NBeamtVG ggf. anders gehandhabt oder muss ich dazu einen Antrag stellen? Mein Pensionsanspruch würde mich natürlich interessieren und will auch nichts verpassen. Ich war zuvor bei drei anderen öffentlichen Arbeitgebern des Landes in Emden als Angestellter und hatte zweimal Elternzeit von je 6 Monaten (2 Kinder).
Bitte beachten, dass das NBeamtVG erst seit wenigen Jahren gilt, also "Altfälle" wie die meiner Kollegen vielleicht anders behandelt wurden.
Danke und Gruß
Carsten
Pension wie früh kümmern
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Re: Pension wie früh kümmern
Meines Wissens wird in Niedersachsen eine konkrete Versorgungsauskunft erst erteilt, wenn man älter als 53 ist.
Welchen Wert sollte eine Versorgungsauskunft haben, wenn man erst 31 ist? Niemand weiß, was über 35 Jahre in der Zukunft noch Gesetz ist.
Welchen Wert sollte eine Versorgungsauskunft haben, wenn man erst 31 ist? Niemand weiß, was über 35 Jahre in der Zukunft noch Gesetz ist.
Re: Pension wie früh kümmern
Danke. Ich habe das mit den 53 Jahren auch gerade im Internet gefunden. Macht Sinn. Das trifft auf meine Kollegen zu. Dann habe ich ja nichts verpasst.
Wird dann auch erst über die Anerkennung der Tätigkeiten, die man vor der Verbeamtung ausgeübt hat (siehe oben) entschieden, da sich daran ja nichts mehr ändert (wobei sich natürlich auch hier die Rechtslage zur Anerkennung ändern kann).
Wird dann auch erst über die Anerkennung der Tätigkeiten, die man vor der Verbeamtung ausgeübt hat (siehe oben) entschieden, da sich daran ja nichts mehr ändert (wobei sich natürlich auch hier die Rechtslage zur Anerkennung ändern kann).
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Re: Pension wie früh kümmern
Wie sieht es mit den Erfahrungsstufen wg. der Vordiensttätigkeiten aus?
Re: Pension wie früh kümmern
Vorwegentscheidungen gibt es eigentlich nur bei Kann-Vordienstzeiten, d.h. Zeiten die als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden können. Bei Vorwegentscheidungen wird im Regelfall ein Vorbehalt des Gleichbleibens der Sach- und Rechtslage aufgenommen.
Re: Pension wie früh kümmern
Vielen Dank. Muss man denn diese Vorwegentscheidung zu den früheren Tätigkeiten beantragen oder erfolgt dies automatisch und wenn ja, wann?
Re: Pension wie früh kümmern
Ich bin es noch mal. Ist hier jemand, der ab 2012 in Niedersachsen verbeamtet wurde? will nichts verpassen.