Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

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Bahnfuzzy
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von Bahnfuzzy »

Kann man ein Praktikum einfach ablehnen oder muss man damit rechnen wenn das öfters passiert das man pensioniert wird?
Telekom-BRS
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von Telekom-BRS »

es besteht als Beamter keine Pflicht an einem Praktikum
teilzunehmen. Ein Beamter hat einen Anspruch auf einen
amtsangemessenen dauerhaften Arbeitsplatz.

Es ist ein Praktikum nichts amtsangemessen und zweitens
nicht dauerhaft und drittens kann ich mir nicht vorstellen,
dass ein Dienstherr das Ernsthaft anbietet.

Falsch wäre es, darauf mit Krankheit zu reagieren. Wenn
eine solche Aufforderung kommt, einfach mal eine Rechtsberatung
in Anspruch nehmen und dann ggf. Widerspruch einlegen.
Rhein-Bahner
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von Rhein-Bahner »

Bahnfuzzy hat geschrieben: 06.07.2018 11:13 Kann man ein Praktikum einfach ablehnen oder muss man damit rechnen wenn das öfters passiert das man pensioniert wird?
Natürlich kann man ein Praktikum als Beamter ablehnen. Ein Beamter hat einen Anspruch auf einen
amtsangemessenen dauerhaften Arbeitsplatz! (Telekom-BRS hat es bereits ausführlich geschrieben).
Zwangspensioniert werden kann man nach aktueller Gesetzeslage durch eine Absage eines Praktikums o. ä. auch nicht.

Aber: Stellt diese und andere einfachen Fragen doch bitte auch Eurem Personalberater bei der DB JS GmbH. Dieser Herr oder Dame hat nämlich auch beratende Auskunftpflicht und damit wisst Ihr auch, wie der Personalberater mit euch umgehen möchte, z. B. ob er sich gut mit dem Beamtenrecht auskennt oder nicht, oder evtl. ganz anderes beabsichtigt. Denn Ihr habt ja im Hinterkopf, dass man als Beamter ein Praktikum ablehnen kann. Ggf. kann auch der Berater dann zum Beamtenrecht hinzulernen. Und das ist nicht böse gemeint!
Wenn euch das Praktikum aber evtl. zusagen könnte, könnt ihr euch das Angebot vom Personalberater zwecks näherer Infos auch anhören (und ggf. ansehen). Vielleicht ergibt sich wirklich etwas daraus, damit aufhören könnt ihr jederzeit (oder ihr werdet wieder zurückgeschickt, wenn Ihr für diese Tätigkeit "nicht geeignet erscheint" ;) ). Sagt euch das Praktikum nicht zu bzw. passt nicht zu eurer eigentlichen Tätigkeit, oder schlecht zu erreichen, so sagt es. Keine Seite hat nämlich etwas davon, wenn Ihr das Praktikum nicht motiviert absolviert.
Man kann ferner auf einem Praktikum nicht befördert werden und wichtig wäre deshalb, ob ggf. eine Planstelle in Aussicht wäre. Diese Herangehensweise ist zwar auch nicht rechtens, aber schaut mal zu jedem einzelnen individuellen Fall selbst. Und lasst euch nicht einschüchtern, es gibt (Beamten-)Gesetze. Andere nehmen diese auch ohne mit der Wimper zu zucken in Anspruch. Nochmals, es steht euch eine Planstelle zu. Aber wo gibt es diese.......?
Telekom-BRS
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von Telekom-BRS »

Hallo Rhein-Bahner,

ein Praktikum kann eine Chance sein, aber es ist total ungewöhnlich für einen Beamten.

Ich sehe das eher als Schikane. Was ich auch nicht verstehe ist, dass eine solche Maßnahme
nicht direkt von der Gewerkschaft "kassiert" wird. Ist auch total ungewöhnlich, denn eine
solche Maßnahme ist rechtlich nicht mit dem BBG gedeckt.
Indirekt kann sowas auch Nachteile haben, wenn man eine solche Maßnahme ablehnt, denn
dann kann es z. B. bei einer Beurteilung im Punkt Flexibilität Abzüge geben...
Oki
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von Oki »

Telekom-BRS hat geschrieben: 07.07.2018 14:05
Indirekt kann sowas auch Nachteile haben, wenn man eine solche Maßnahme ablehnt, denn
dann kann es z. B. bei einer Beurteilung im Punkt Flexibilität Abzüge geben...
Welche Beurteilung? Bei Jobservice wird niemand beurteilt. Meine letzte Beurteilung liegt z.b. schon 15 Jahre zurück. Wenn du sowieso nichts mehr werden kannst (Beförderungen) ist dir auch jede Beurteilung egal. Die meisten bei Jobservice dürften mit A8 kurz vor ihren Ruhestand sein.
BeamterOhneLust
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von BeamterOhneLust »

kennt man bei der Bahn keine Regelbeurteilung ?
Rhein-Bahner
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von Rhein-Bahner »

Auf was will man einen Beamten den beurteilen wenn dieser keine Planstelle hat? Also wird es eine Regel-Beurteilung, wie der Beamte es kennt, bei der DB JS GmbH wohl nicht geben.
Die angesprochenen Abzüge bei einer Beurteilung im Punkto Flexibilität, bei Nichtannahme eines Praktikums, können wohl nur eine "interne Beurteilung" der DB JS GmbH sein. Die wird nur der Personalberater des DB JS GmbH kennen um sich vom Beamten und dessen Perspektiven in der Zusammenarbeit ein Bild zu machen. Aber ein Beamten-Praktikum entspricht nicht dem Gesetz, insofern kann man eine solche Ablehnung gegen einen Beamten wohl nicht verwenden.

Generell befürworte ich auch kein Praktikum, besonders für ältere "verdienstvolle" Beamte nicht :ugeek: . Das gilt natürlich auch für die jüngeren Beamten :geek:. Das Für und Wider hatte ich bereits im Beitrag weiter oben angedeutet.

Ablehnung von angebotenen Planstellen bei der DB AG, wenn es denn welche gibt, könnten schwerer wiegen. Deshalb ALLE Angebote, Eigeninitativen, Hindernisse und Ergebnisse persönlich schriftlich festhalten.

Alles hat seine Vor- und Nachteile. :idea:
echterBAHNER
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von echterBAHNER »

😂😂😂 ich habe gerade eine Mail von meinem " Betreuer" bekommen. Richtig euphorisch wie er mir eine Stelle beim THW vorschlug in der Mail.

Jetzt muss ich ihm nur noch erklären dass ich als A8 mich schwer auf einen A10 Posten bewerben kann.
Oder ich muss ganz ganz schnell einen erleichterten Aufstieg machen.
Oki
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von Oki »

echterBAHNER hat geschrieben: 11.07.2018 16:52 😂😂😂 ich habe gerade eine Mail von meinem " Betreuer" bekommen. Richtig euphorisch wie er mir eine Stelle beim THW vorschlug in der Mail.

Jetzt muss ich ihm nur noch erklären dass ich als A8 mich schwer auf einen A10 Posten bewerben kann.
Oder ich muss ganz ganz schnell einen erleichterten Aufstieg machen.
Du kennst das doch: Bewerben must du dich auf nichts. Dein Betreuer muß eine Anzahl an Aufforderungen rausschicken um eine Daseinsberechtigung zu haben. Ich habe mich schon mit dem Wissen eine Absage zu bekomen auf stellen von A6-A9 beworben. Lösch die Mail und leg dich zurück🖕.😁
suemue
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von suemue »

Nach Ansicht des Rechtsanwalt soll es für meine Klage sehr gut ausschauen. Habe bis jetzt leider nichts mehr gehört, weder von meinem Arbeitgeber noch von meinem Anwalt. Ich habe mich aber mal schlau gemacht und rausgefunden, daß es bis zu 20 Monaten dauern kann, bis es zu einem Gerichtsntscheid kommen kann.
Sorry,wenn ich jetzt erst antworte, aber ich habe total vergessen, daß ich auf Weiterbeschäftigung klage, denn es geht mir sehr gut und habe mich an das Leben als Pensionär gewöhnt.
Ich klage aber weiter, denn ich will nicht, daß mein Arbeitgeber das RECHT beugt und evtl. andere Betroffene von solch einem Urteil auch profitieren können.
Rhein-Bahner
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Beitrag von Rhein-Bahner »

suemue hat geschrieben: 24.09.2018 06:51 ...denn es geht mir sehr gut und habe mich an das Leben als Pensionär gewöhnt.
Dies ist eine Möglichkeit mit dieser unfreiwillligen "Sache" umzugehen.....! :!:
suemue hat geschrieben: 24.09.2018 06:51 .....und evtl. andere Betroffene von solch einem Urteil auch profitieren können.
Danke, auch für die Info's.