Reaktivierung Amtsarzt

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Fuxel72
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Reaktivierung Amtsarzt

Beitrag von Fuxel72 »

Hallo an alle...
Bin Justizvollzugsbeamter BaWü und seit ziemlich genau zwei Jahren im vorzeitigen Ruhestand aufgrund Depressionen und Anpassungsstörungen sowie Angstzustände . Heute kam das Schreiben von meinem DH das er das Gesundheitsamt aufgefordert hat mich Amtsärztlich zu untersuchen um meine Diensttauglichkeit zu überprüfen.
Nun mein Problem, wir haben in drei Wochen einen Urlaub gebucht und sind ca. zwei Wochen in Urlaub.
Sprich, in drei Wochen bin ich für zwei Wochen in Urlaub.
Was mach ich wenn in dieser Zeit der Termin zur Untersuchung stattfindet , kann ich den verschieben ohne Probleme zu bekommen.
Habe auch gesehen, dass mein DH das Schreiben an das Gesundheitsamt zeitgleich mit dem Schreiben an mich rausgeschickt hat.
Habt ihr eine Ahnung wie lange es dann noch dauert bis ich vom Gesundheitsamt einen Termin bekomme.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Bedanke mich jetzt schon mal im voraus.
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Bananen-Willi
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Re: Reaktivierung Amtsarzt

Beitrag von Bananen-Willi »

Wie das woanders geregelt ist, weiß ich natürlich nicht, aber meine Erfahrungen sind mit dem für mich zuständigen Amtsarzt waren bisher durchwegs positiv. Dieser hat mich nun schon einige Male auf Wunsch des Dienstherrn untersuchen dürfen, die Gründe hierfür waren unterschiedlich. Das erste mal bei Einstellung, nach dem Vorbereitungsdienst hatte ich einen Unfall und war über 8 Monate krankgeschrieben. Meine Dienstbehörde hat diesen Umstand jedoch nicht der personalführenden Stelle weitergemeldet, so dass kein DU-Verfahren eingeleitet wurde, diese hat das erst im Nachgang erfahren. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch BaP war, hat mich diese dann zum zweiten Mal für die Verbeamtung auf Lebenszeit zum Amtsarzt geschickt. Im Laufe der weiteren Dienstjahre musste ich noch weitere zwei Male zum Amtsarzt wegen Dienstpostenwechseln mit anderen Anforderung. Und jedes einzelne Mal hat mich die Geschäftsstelle meines Amtsarztes angerufen (!), mir mitgeteilt, dass mein Dienstherr einen Begutachtungsauftrag erteilt hat und den Termin mit mir abgesprochen. Also wenn ich 2 Wochen im Urlaub gewesen wäre, wäre der Termin halt danach gewesen.
Sollte das bei dir anders laufen und du sofort einen Termin zugewiesen bekommst, bitte einfach unter Anzeige deines Urlaubs (ggf. mit Nachweis) um Terminsverlegung. Mit solchen Gründen bekommt man sogar einen neuen Gerichtstermin (es sei denn man ist Angeklagter ;) ) da sollte wohl ein popeliger Amtsarzttermin ebenso einfach verschiebbar sein.
Fuxel72
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Re: Reaktivierung Amtsarzt

Beitrag von Fuxel72 »

Hallo
Schon mal vielen dank für die Ratschläge.
Habe mir auch schon gedacht das anrufen und nachfragen wohl das einfachste wäre.

Natürlich bin ich in ärztlicher Behandlung und werde auch da ein Gutachten bzw. Befundberichte erstellt bekommen.
Ich glaub nur nicht das der erste Urlaub nach der Pensionierung für mich erholsam ist .
Vielleicht mache ich mir auch einfach zu viele Sorgen.
Telekom-BRS
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Re: Reaktivierung Amtsarzt

Beitrag von Telekom-BRS »

Fuxel72 hat geschrieben: 7. Jul 2018, 09:10 Hallo
Schon mal vielen dank für die Ratschläge.
Habe mir auch schon gedacht das anrufen und nachfragen wohl das einfachste wäre.

Natürlich bin ich in ärztlicher Behandlung und werde auch da ein Gutachten bzw. Befundberichte erstellt bekommen.
Ich glaub nur nicht das der erste Urlaub nach der Pensionierung für mich erholsam ist .
Vielleicht mache ich mir auch einfach zu viele Sorgen.

Hallo fuxel72,
also auch als Pensionär kannst Du natürlich jederzeit in Urlaub fahren, und wenn
dann ein solcher Amtsarzttermin ansteht, würde ich erst einmal mit dem Amtsarzt
sprechen bzw. dem Sekretariat, um den Termin zu verschieben. Besser ist es aber
noch, deinen Dienstherrn von diesem Urlaubstermin zu unterrichten.
Das sollte eigentlich immer möglich sein.

Wenn dann die Einladung (vom Amtsarzt) tatsächlich doch kommt, obwohl Du nachweislich
an diesem Termin nicht kannst und um Verschiebung gebeten hast, musst doch streng
genommen auch (noch) nicht diesen Termin tatsächlich wahrnehmen.
Spätestens wenn der Dienstherr dich dann einlädt, dann musst Du wieder reagieren
und ihm mitteilen, dass Du halt im Urlaub bist und der Termin beim Amtsarzt verschoben
werden muss.

Ich denke aber mal, dass der Amtsarzt auf Deine Anfrage den Termin schon selber
verlegen kann und diesen Termin auch deinem Dienstherrn mitteilt, so dass Dich der
Dienstherr zum Untersuchungstermin einladen kann. Denn nur die Einladung bzw.
Aufforderung zur Teilnahme an einer Untersuchung durch den Dienstherrn ist rechtlich
relevant und dieser musst bzw. solltest Du nachgehen...
Torquemada
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Re: Reaktivierung Amtsarzt

Beitrag von Torquemada »

Pilger hat geschrieben: 7. Jul 2018, 15:34 Im Gegensatz zu Telekom-BRS bin ich der Meinung, dass bei einem Pensionär der Dienstherr nicht über einen Urlaub zu unterrichten ist. Das geht den überhaupt nichts an und das würde ich auch nicht machen.

Richtig.
BeamterOhneLust
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Re: Reaktivierung Amtsarzt

Beitrag von BeamterOhneLust »

Hallo Fuxel72,
wenn ich einen so wichtigen Termin verschieben möchte, dann nenne ich einen Grund für die Terminverschiebung. Denn wenn bei mir einer einen wichtigen Termin verschieben möchte der bereits fixiert ist, dann hat derjenige gefälligst auch einen Grund anzugeben.

Es ist ja nicht so, dass ich meinen Urlaub mit dem Dienstherrn abstimmen und ihm meine Urlaubsplanung mitteilen muss, aber wie gesagt, bei einer Verschiebung eines wichtigen Termins, ist es angebracht, den Grund dafür zu nennen. Und die "Vertragspartner" sind der Dienstherr und der Beamte, und der Beamte ist auch nur an die Weisungspflicht des Dienstherrn gebunden. Aus diesem Grunde würde ich den Dienstherrn informieren (neben dem Amtsarzt) - es ist ja nichts, was einem zum Nachteil angerechnet werden kann. Jeder Pensionär kann ja in Urlaub fahren wann und wohin er möchte.

Es könnte sogar sein, dass der Dienstherr bei der Nichtnennung des Grundes, auf der Einhaltung des ursprünglich fixierten Untersuchungstermins besteht (wenn dieser schon feststeht). Denn Du kannst davon ausgehen, dass der Amtsarzt bei einer Terminverschiebung den Dienstherrn informiert, jedenfalls dann, wenn Du keinen plausiblen Grund für eine Verschiebung angibst. Und wenn der Dienstherr dann auf den Termin besteht, könnte man sagen "dumm gelaufen" und das wäre doppelt blöd. Zum einen kannst Du gebuchte Urlaubsreise nicht antreten, und zum anderen hast Du nämlich noch ein größeres Problem. Und zwar, dass Du die Stornogebühren für den Urlaub selber zahlen muss.

Deshalb mein Grund - informiere beide Beteiligte, und zwar den Amtsarzt und den Dienstherrn.
Fuxel72
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Re: Reaktivierung Amtsarzt

Beitrag von Fuxel72 »

Vielen Dank für eure Ratschläge.
werde wohl all meinen mut zusammen nehmen und beim Dienstherr und Amtsarzt anrufen , um auf Nummer sicher zu gehen.

Was mich allerdings noch viel mehr beschäftigt ist eine Reaktivierung. Ich bin bereits seit beginn meiner Pensionierung in Fachärztlicher Behandlung und nehme auch Medikamente. Natrürlich wird mir auch mein Facharzt einen dementsprechenden
Befundbericht schreiben, habe aber dennoch Angst vor dem Termin beim Amtsarzt bzw. Gutachter.
Ich bin froh das ich raus aus dem aktiven Dienst bin und Ich kann dorthin einfach nicht mehr zurück.

Ist es überhaupt wahrscheinlich das ich Dienstfähig geschrieben werde.
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