Hallo,
ich bin seit August 2009 Angestellter in einem Kreis und werde im Dezember 2012 verbeamtet. Das Personalamt hat mir zugesichert, dass aufgrund meiner Vortätigkeit (seit Aug. 2009) eine Verkürzung der Probezeit erfolgen wird.
Ich werde mich im Oktober 2013 zu einem anderen "Dienstherren" versetzern lassen (wenn wir mal theoretisch davon ausgehen). Meine Tätigkeit beim neuen Dienstherren wird genau die selbe bleiben.
Meine Frage: Kann ich aufgrund meiner Vortätigkeit beim alten Dienstherren eine Verkürzung beim neuen Dienstherren beantragen? Oder erlischt dann diese Möglichkeit und ich muss erneut 3 Jahre Beamter auf Probe bleiben? Oder ist sogar eure Empfehlung während der Probezeit nicht zu wechseln?
Gruß, Moses
Verkürzung der Probezeit nach Dienstherrenwechsel
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Re: Verkürzung der Probezeit nach Dienstherrenwechsel
Hallo Moses
erstmal Glückwunsch das dein momentaner Dienstherr dir eine Probezeitverkürzung zugesichert hat.
Nun zu deiner Frage ob Wechsel oder nicht. Kein Dienstherr ist glücklich darüber wenn diejenigen die er ausgebildet hat nach kurzer Zeit einen Wechsel zu einem anderen Dienstherrn beabsichtigt. Ich würde dir empfehlen während der Probezeit nicht zu wechseln, sondern die Probezeit bei deinem jetzigen Dienstherrn abzuleisten. Ob dein neuer Dienstherr dir die Probezeit verkürzen wird aufgrund deiner Vorleistung ist ja nicht sicher, da du die Vorleistung ja nicht bei ihm erbracht hast.
egyptwoman
erstmal Glückwunsch das dein momentaner Dienstherr dir eine Probezeitverkürzung zugesichert hat.
Nun zu deiner Frage ob Wechsel oder nicht. Kein Dienstherr ist glücklich darüber wenn diejenigen die er ausgebildet hat nach kurzer Zeit einen Wechsel zu einem anderen Dienstherrn beabsichtigt. Ich würde dir empfehlen während der Probezeit nicht zu wechseln, sondern die Probezeit bei deinem jetzigen Dienstherrn abzuleisten. Ob dein neuer Dienstherr dir die Probezeit verkürzen wird aufgrund deiner Vorleistung ist ja nicht sicher, da du die Vorleistung ja nicht bei ihm erbracht hast.
egyptwoman
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Re: Verkürzung der Probezeit nach Dienstherrenwechsel
Um die eigentliche Frage zu beantworten: Der Dienstherr prüft von sich aus welche Möglichkeiten der Probezeitverkürzung in Deinem Fall zur Anwendung kommen (so ist es zumindest NRW). Zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels nimmst Du quasi den dann bestehenden Beamtenstatus mit, welcher das dann auch immer ist. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Probezeit dann beendet ist und eine direkte Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Rahmen des Dienstherrenwechsels möglich ist. Bist Du vorher schon Lebenslänglicher hast Du diesen Status beim neuen Dienstherrn auch.
Re: Verkürzung der Probezeit nach Dienstherrenwechsel
Kann man im Nachgang die Probezeit bei einem neuen Dienstherrn verkürzen?