Hallo zusammen!
Ich bin zur Zeit innerhalb der Finanzverwaltung an die oberste Landesbehörde abgeordnet. Die Stelle soll in Zukunft dauerhaft eingerichtet werden, so dass die Abordnung irgendwann auslaufen wird und eine Versetzung stattfinden wird. Ein Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, da erst noch Haushaltsmittel beschafft werden müssen. Die Abordnung läuft aktuell noch bis März 2020. Dann wird sie ggf. verlängert oder die Stelle wird dauerhaft eingerichtet.
Ich plane in 2019 in Elternzeit zu gehen, also innerhalb der Abordnungszeit. Hat jemand von euch Erfahrung gemacht, wie nach meiner Rückkehr verfahren wird? Bzw. kennt sich jemand aus der Arbeit im PR o.ä. damit aus?
1. Alternative: Wird die Abordnung mit Beginn der Elternzeit automatisch beendet, so dass ich auf meine vorherige Stelle zurückkomme nach Rückkehr aus der Elternzeit?
2. Alternative: Läuft die Abordnung aus und wird zum März 2020 einfach nicht für mich verlängert? Folge: wie bei 1. Rückkehr auf alte Stelle vor Abordnung
3. Alternative: Was passiert, wenn ich die Elternzeit innerhalb der Abordnungszeit wieder beende. Kann ich meine Stelle dann behalten? Also: z.B. Elternzeit von Mai 2019 bis Januar 2020.
Grundsätzlich würde ich denken, dass ich nicht benachteiligt werden darf, weil ich ein Kind bekomme. Wird dieser Ansatz evtl. nur auf die Zeit des Mutterschutzes beschränkt? Da es sich aber nur um eine Abordnung handelt, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass Alternative 1 zum Tragen kommt.
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen/Tipps/Hilfe!
Elternzeit während der Abordnung
Moderator: Moderatoren
Re: Elternzeit während der Abordnung
Hallo Lena,
zum einen gibt es das Benachteiligungsverbot (bei Bundesbeamten § 25 BBG) wonach: Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken dürfen. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.
Zum anderen die europäische Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub aufgrund der Richtlinie 2010/18/EU, die im Übrigen für den öffentlichen Dienst unmittelbar gilt! Gemäß § 5 der Rahmenvereinbarung hat:
1. Im Anschluss an den Elternurlaub der Arbeitnehmer das Recht, an seinen früheren Arbeitsplatz zurückzukehren oder, wenn das nicht möglich ist, eine entsprechend seinem Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsverhältnis gleichwertige oder ähnliche Arbeit zugewiesen zu bekommen.
2. Die Rechte, die der Arbeitnehmer zu Beginn des Elternurlaubs erworben hatte oder dabei war zu erwerben, bleiben bis zum Ende des Elternurlaubs bestehen. Im Anschluss an den Elternurlaub finden diese Rechte mit den Änderungen Anwendung, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und/oder Gepflogenheiten ergeben.
Zum Schluss noch ein Blick auf die europäische Rechtsprechung des EuGH's (Rechtssache C‑174/16). Das Urteil hat zwar nicht unmittelbar etwas mit deinem Sachverhalt zu tun, macht aber deutlich, dass der EuGH ganz klar die Rechte der Eltern in Elternzeit gegenüber den Belangen des Dienstherrn gestärkt sehen will.
Die Realität sieht indes anders aus. Tatsächlich bin ich auch in Elternzeit und während dieser Zeit hat man mir meinen Dienstposten entzogen! Für mich gehen damit einige Rechte verloren, sodass nur der Weg ans Gericht Abhilfe leisten wird. Tut mir leid, aber von einigen Dienstherrn werden die o. g. Regeln strikt ignoriert.
VG