ich bin jetzt darauf gestoßen, dass man als Bundesbeamter auch die Möglichkeit hat, Bildungsurlaub zu beantragen in Form von Sonderurlaub. Ich finde die Aussagen allerdings recht verwaschen, welche Angebote anerkannt werden und welche nicht.
Ist das für mich von Relevanz, wenn solche Veranstaltungen nur in manchen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt sind?
Zählt da das Bundesland, in dem meine Dienststelle steht, oder ist das für Bundesbeamte egal?
Ich arbeite in der IT, kommen für mich dann nur computer-relevante Themen in Frage, oder dürfte ich auch Veranstaltungen aus anderen Bereichen (Psychologie usw.) besuchen? In der SUrlV steht ja "wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist"
Ist das Ermessens-Sache des Dienstherren, ob ich Bildungsurlaub nehmen dürfte, oder habe ich tatsächlich Anspruch darauf?
Viele Fragen, aber vielleicht hat der ein oder andere das ja schonmal selber durchexerziert
